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Diskurslage erweiterte Dialogprozesses Veränderungen

BMAS_Werkheft-2

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Debatte<br />

Unternehmen sind derzeit jedoch noch weit entfernt davon, auf das Problem zu<br />

reagieren. 81 % der DFK-Führungskräfte sehen keine Maßnahme ihres eigenen<br />

Unternehmens, um die ständige Erreichbarkeit einzuschränken.<br />

Weder gesetzliche Regelungen noch technische Lösungen (z. B. Server<br />

abschalten in den Abendstunden) werden hier aber eine Besserung erreichen.<br />

Es muss Klarheit hinsichtlich der Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten<br />

geben. Ausdrückliche Vereinbarungen in den Unternehmen hierzu sind höchst<br />

selten. Hier sind insbesondere die Eigenverantwortung der Führungskräfte<br />

und mehr Achtsamkeit im Umgang mit den digitalen Medien in den Unternehmen<br />

gefordert. Dies sollte jedoch nicht durch Gesetze, sondern durch<br />

unternehmensinterne Regelungen und Absprachen erfolgen, welche die Politik<br />

aber ausdrücklich einfordern sollte.<br />

ausgeprägte, bundesweite<br />

Netzwerktätigkeit zu den<br />

Leistungen des DFK. Der<br />

Verband gibt die Zeitschrift<br />

»Perspektiven für Führungskräfte«<br />

heraus.<br />

ARBEITSORGANISATION<br />

Die Digitalisierung wird die Spezialisierung und die Arbeitsteilung in<br />

der Wirtschaft vorantreiben. Wesentliche Grundlage dieser Spezialisierung<br />

und Arbeitsteilung werden Werk- und Dienstverträge sein.<br />

Unternehmen werden insbesondere bei IT-Anwendungen, Robotik-Systemen<br />

und komplexen Maschinensystemen auf externe Dienstleister zurückgreifen.<br />

Dabei muss die Entscheidung, ob Wertschöpfung im eigenen Unternehmen<br />

erfolgt oder ganz oder in Teilen unter Rückgriff auf Werk- und Dienstverträge<br />

gestützt wird, weiter beim Unternehmer verbleiben. Hierbei handelt es sich um<br />

strategische Fragen, die Teil der freien unternehmerischen Entscheidung<br />

bleiben müssen.<br />

Im Rahmen der Digitalisierung wird das sogenannte Crowdworking diskutiert.<br />

Bei Crowdworking handelt es sich um eine freie Tätigkeit unter Zuhilfenahme<br />

von Internet-Plattformen. Crowdworker sind Selbstständige. Wer aus<br />

freien Stücken eine solche Aufgabe im Internet übernehmen will, sollte und<br />

kann daran weder gesetzlich noch in anderer Weise gehindert werden. Selbstständige<br />

können selbst entscheiden, zu welchen Konditionen, wann und wo sie<br />

tätig werden wollen. Sozialversicherungsrechtlich besteht kein Handlungsbedarf,<br />

da auch Crowdworker von der Versicherungspflicht in der Kranken- und<br />

Pflegeversicherung erfasst sind und Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

haben. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist Crowdworking bislang lediglich<br />

eine Randerscheinung. Es kann aber sinnvoll sein, Crowdworking empirisch<br />

zu untersuchen und so die Debatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen. […]<br />

In einigen Bereichen wird die Digitalisierung dazu führen, dass sich klassische<br />

Betriebsstrukturen auflösen. Viele Unternehmen strukturieren sich nicht<br />

mehr in hierarchisch geleitete Abteilungen, Unterabteilungen und Teams von<br />

fest zugeordneten Mitarbeitern. Mithilfe moderner Kommunikationsmittel<br />

BUNDESVER-<br />

EINIGUNG DER<br />

DEUTSCHEN<br />

ARBEITGEBER-<br />

VERBÄNDE<br />

Die BDA ist der Spitzenverband<br />

der deutschen Wirtschaft.<br />

Nach außen vertritt<br />

sie branchenübergreifend die<br />

sozial- und arbeitspolitischen<br />

Interessen der privaten und<br />

gewerblichen Wirtschaft.<br />

Nach innen moderiert die<br />

BDA branchen- und regionenübergreifende<br />

Konsense ihrer<br />

etwa eine Million Mitglieder.<br />

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft<br />

ist die BDA der<br />

zentrale Ansprechpartner<br />

aufseiten der Arbeitgeber.<br />

ARBEITEN 4.0 WERKHEFT 02 SEITE 119

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