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Diskurslage erweiterte Dialogprozesses Veränderungen

BMAS_Werkheft-2

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Debatte<br />

als Verstärkung der kollektiven betrieblichen Mitbestimmung, nicht als ihren<br />

Ersatz. Mitbestimmung kann so gestaltet sein, dass Belegschaften sich vertreten<br />

fühlen und zugleich aktiv Beteiligung ausüben können. Und das nützt<br />

dem Unternehmen und seinem Erfolg.<br />

In dieser Weise verstanden kommt Demokratie am Arbeitsplatz nicht<br />

ohne kollektive Interessenvertretung innerhalb und außerhalb des Betriebes<br />

aus, im Gegenteil, Letztere schafft erst die Voraussetzung und Bewegungsfreiheit<br />

für individuelle Teilhabe und Wahrnehmung von Rechten. Dabei sollte<br />

Teilhabe nicht auf materielle Beteiligung am Unternehmen reduziert oder<br />

damit gleichgesetzt werden. Materielle Beteiligung am Unternehmen ist eine<br />

zusätzliche Übernahme finanzieller Risiken durch Beschäftigte.<br />

DAIMLER AG<br />

Die Daimler AG ist als<br />

DAX-30-Unternehmen eines<br />

der Zugpferde der deutschen<br />

(Export-)Wirtschaft. Weltweit<br />

erwirtschaften fast 285.000<br />

Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter einen Umsatz<br />

von ca. 150 Milliarden Euro.<br />

Als weltweit bekannter Automobilhersteller<br />

ist Daimler<br />

ein zentraler Akteur, der<br />

arbeitgeberseitig Interessen<br />

bezüglich der Arbeit der<br />

Zukunft formuliert.<br />

Digitalisierung ist gleichzusetzen mit Schnelligkeit, Flexibilität und<br />

Transparenz. In Ländern mit hoher Mitbestimmung sind Mitbestimmungsrechte<br />

entsprechend anzupassen, um die vorhandene Geschwindigkeit,<br />

Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in den heutigen<br />

Industrieländern, zu erhalten und weiter auszubauen. Unternehmen und<br />

Betriebsräte sowie Gewerkschaften müssen in ihren Positionen vernetzt und<br />

international denken. Die Forderung nach einer <strong>erweiterte</strong>n betrieblichen Mitbestimmung<br />

geht an den Erfordernissen der Digitalisierung in vielen Punkten<br />

vorbei. Es bedarf einer offenen Diskussion, um gute Ergebnisse zu erreichen und<br />

die Belegschaften gemeinsam zu überzeugen. Aber: Weder die Digitalisierung<br />

noch das weiter gefasste Thema Industrie 4.0 bieten einen Anlass, die derzeitigen<br />

Mitbestimmungsgrenzen grundsätzlich infrage zu stellen.<br />

Das digitale Arbeiten, insbesondere in internationalen Produktionsnetzwerken,<br />

überlagert den klassischen Betriebsbegriff und stellt neue Anforderungen<br />

an die Mitbestimmungskultur. Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz<br />

muss an diese Entwicklungen angepasst und weiterentwickelt werden.<br />

Die deutschen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind geprägt von<br />

einem lokalen Betriebsbegriff, der die Zukunft dezentral organisierter Produktionsverbünde<br />

über mehrere Standorte nur mit erheblichem Abstimmungsaufwand<br />

abdecken kann. Hier besteht Änderungsbedarf auf unterschiedlichen<br />

Ebenen (Betrieb, Unternehmen, Konzern) und zu unterschiedlichen Themen<br />

(bspw. Personalplanung, Personaleinsatzsteuerung (Versetzungsbegriff),<br />

Arbeitsorganisation).<br />

Als Beispiel sei die Einführung oder Anwendung von technischen Einrichtungen<br />

genannt: Permanente Updates und Software-Anpassungen machen es<br />

sowohl für den Betriebsrat als auch für das Unternehmen nahezu unmöglich,<br />

der Mitbestimmung in einem sinnvollen Rahmen gerecht zu werden. Eine vorsichtig<br />

einschränkende Auslegung (unter Beachtung des Schutzgedankens) auf<br />

die Ersteinführung oder wesentliche Änderungen eines Systems ist geboten.<br />

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