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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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86 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

an der Reuß zu huldigen <strong>und</strong> der Stadt das Hintersassengeld samt Steuern zu<br />

entrichten. Sie besaßen auch Anteil an der Mooserallmend <strong>und</strong> gehörten in das<br />

Amt <strong>und</strong> den Stadtkirchgang. Dagegen hatten sie die Güter vor dem Gericht<br />

in Horw zu fertigen, sowie die Vogtsteuer <strong>und</strong> das Hühnergeld dem Vogt zu<br />

Horw abzuliefern. <strong>Die</strong> politische Zugehörigkeit dieser Höfe war noch im<br />

19. Jahrh<strong>und</strong>ert lange umstritten, bis der Regierungsrat 1859 entschied, daß die<br />

Gemeindegrenzen den Pfarreigrenzen zu folgen hätten, so daß die Höfe endgültig<br />

zur Stadt geschlagen wurden."»<br />

3.6.2. <strong>Die</strong> Grenzen am Pilatus<br />

Karten 13 <strong>und</strong> 14<br />

Besondere Verhältnisse finden sich sowohl für Malters wie für Kriens im Bereich<br />

von Schwarzenberg, Eigental <strong>und</strong> Hergiswald vor. <strong>Die</strong> Malterser Marchenbeschreibungen<br />

des späten Mittelalters verwenden für das Gebiet, für welches<br />

die Quellen am spärlichsten fließen, großenteils Flurnamen, welche heute<br />

nicht mehr erkennbar sind.^^"<br />

Vorerst beschäftigen wir uns mit jenem Gebiet, welches über 1798 hinaus wie<br />

der Bürgenberg als Teil des Stadtbannes von Luzern betrachtet wurde.^^^ Im<br />

19. Jahrh<strong>und</strong>ert sprach man hier von den Hergiswaldgütern <strong>und</strong> dem Eigental.<br />

Das Eigental bildete um 1300 ein eigenes Gericht, in dem Österreich hohe <strong>und</strong><br />

niedere Gerichte verwaltete.^^^ Das Eigental soll damals ein Dorf gewesen sein.<br />

Auch dieses Tal wurde von Österreich als Pfandlehen ausgegeben, jedoch nicht,<br />

wie behauptet wird, zusammen mit Littau, sondern als selbständiges Pfand.<br />

1363, als ein Teil der Rechte von den Herren von Littau an die Luzerner Bürgersfamilie<br />

von Rot überging, wurde als einziges Mal von der Vogtei über das<br />

Eigental gesprochen, eine Bezeichnung, die später nicht mehr auftaucht.^^^ In<br />

319 R. Reinhard, Geschichte der Pfarrei Horw, Luzern 1883, S. 126fr.<br />

320 Bürkli, Malters, S. 9. Eine weitere Marchbeschreibung des 15. Jahrh<strong>und</strong>erts bietet: Urk<br />

130/1927. Femer: Akten 212/97C, Gemeinde Schwarzenberg, Märchen.<br />

321 Segesser 1, S. 335flF. Am 4. 12. 1800 schrieb die Munizipalität der Stadtgemeinde Luzern<br />

der Verwaitungskammer des Kantons Luzern, daß das Gebiet des Eigentals unter den Ge~<br />

richtsstab der Stadt Luzern gehört, wie denn alle Rechts-Bothe, Kauffertigungen <strong>und</strong> übrigen gerichtlichen<br />

Akten unter der allen Regierung sowohl als der neuen Jeweilen von der Stadt aus dahin<br />

ergangen sind <strong>und</strong> noch ergehen, auch die Privat-Eigenlhümer der dortigen Alpen immer ein sogenanntes<br />

Hintersäß Geld gleich übrigen um die Stadt herum wohnenden Lehenleuten an die Stadt<br />

entrichtet haben. Übrigens habe die Gemeinde Kriens kürzlich dem Wirt im Hergiswald den<br />

Auftrieb in ihren Hochwald <strong>und</strong> übrige Gemeindsrechte in Holz <strong>und</strong> Felde aus dem Gr<strong>und</strong>e<br />

nicht .., gestatten wollen, weil der Hergottswald außer! ihrer Gemeinde liege. Akten 212/50A,<br />

Gemeinde Luzern, Märchen,<br />

322 Habsburgisches Urbar, S. 205 flf.<br />

323 Urk 466/8334. Unvollständiges Regest im Geschichtsfre<strong>und</strong> 7 (1851), 77, Nr. 21, wo auch<br />

Regesten zu den im folgenden zitierten Urk<strong>und</strong>en zu finden sind.

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