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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

richts stand dem Leutpriester selber zu.^'*' Von diesem Viertel ist noch 1562 die<br />

Rede^", im 17. Jahrh<strong>und</strong>ert jedoch bezog, wie wir dem Verzeichnis des Pfr<strong>und</strong>einkommens<br />

entnehmen, der Pfarrer nunmehr die Hälfte der Bußen des Twings<br />

Sigigen, genau gleich wie in den andern Twingen der Pfarrei.^'** <strong>Die</strong> andere<br />

Hälfte der Twingrechte zu Ruswil <strong>und</strong> Rüediswil lag, wie wir 1467 erfahren^*',<br />

in den Händen des Vogtes von Ruswil. Vermutlich befand sich ein Teil des<br />

Twings Sigigen im Besitz des Vogtes von Rothenburg, welcher hier den Futterhafer<br />

bezog.2*'' <strong>Die</strong> Twingbesatzung, die lange Zeit der Leutpriester zusammen<br />

mit dem Landvogt vorgenommen hatte, übertrug Luzem um 1615 ganz dem<br />

Leutpriester."^ So blieb es bis zum Tode des Pfarrers <strong>und</strong> Dekans Melchior<br />

Lüthart im Jahre 1657. Wohl auf Veranlassung des Rates waltete seit 1658 der<br />

Spitalherr in Luzem als alleiniger Twingherr aller vier Twinge in der Kirchhöre,<br />

also auch desjenigen von Sigigen.^'*"<br />

Wir haben uns etwas näher mit der Entwicklung des Twings befaßt, weil sich<br />

die Frage stellt, ob die Exklave Sigigen vor jener Zeit, als die Ämter Rothenburg<br />

<strong>und</strong> Ruswil an Luzem übergingen, den ganzen Twing umfaßte oder nur jenen<br />

Teil, den wir oben für das 17, <strong>und</strong> 18. Jahrh<strong>und</strong>ert festgestellt haben. <strong>Die</strong>se<br />

Frage erhebt sich, wenn wir das Twingrecht von Sigigen aus dem Jahre 1658 zu<br />

Rate ziehen.^^" Wie eben gesagt, war damals der Spitalherr alleiniger Twingherr.<br />

Wir wissen jedoch damit noch nicht, woher die resthchen drei Viertel<br />

stammten, wenn wir auch annehmen, daß sie beim Landvogt von Rothenburg<br />

gewesen waren. Zu vermerken ist aber vor allem, daß die Nutzungsberechtigung<br />

an der Sigiger Allmend nicht nur jenen Höfen zustand, die innerhalb der rothen-<br />

2« Oben Anmerkung 183 (1467).<br />

2" Geschichtsfre<strong>und</strong> 26 (1871), S. 219.<br />

2« Akten Stadt (zitiert in Anmerkung 183) zu 1657, Geschichtsfre<strong>und</strong> 26 (1871), S. 80.<br />

2« Vgl. Anmerkung 183 (1467).<br />

2^' Cod 5055, 60r: llem 4 hüser zu Sigkingen. In den 1416 aufgezeichneten Rechten der Landvogtei<br />

Rothenburg findet sich unmittelbar nach dem Eintrag der Steuer von Schwanden die<br />

durchgestrichene Stelle: Der hoff ze Tiegeringen git jerlich ze stür I Ib: cod 6855, 23. Ob der<br />

Hof Sigigen, zu dem <strong>Die</strong>gringen gehörte, nach Rothenburg zu steuern habe, war 1416 offenbar<br />

noch nicht klar, da die Streichung offenbar unmittelbar nach der Eintragung durch die<br />

gleiche Hand erfolgte. In der Abschrift von 1434 fehlt dieser Eintrag: cod 6860, 7.<br />

2-18 Akten Stadt (zitiert in Anmerkung 183) zu ca. 1615.<br />

2'*» Archiv der Korporation Sigigen, Verhandlungsprotokoll 1635-1824. Dort ist der Pfarrer<br />

1635-1654 als Twingherr nachweisbar. Bei der nächsten Twingbesatzung, welche 1660 eingetragen<br />

wurde, war bereits der Spitalherr Twingherr. Im Twingrodel von 1658 ist der Spitalherr<br />

ebenfalls als alleiniger Twingherr genannt. <strong>Die</strong> Änderung fiel ohne Zweifel mit dem Tod von<br />

Pfarrer Lüthart zusammen. Zur Frage des Pfarrers als Zwingherm vgl. das Beispiel von Eich<br />

unten in Anmerkung 343.<br />

250 Archiv der Korporation Sigigen, Holzlieferungsprotokoll ab 1658: Enthält einleitend das<br />

Twingrecht von 1658, allerdings mit einer gegenüber dem gleich zu erwähnenden cod 742 erweiterten<br />

Liste der Berechtigten, deren Auftriebsrechte entsprechend verändert sind. Ferner<br />

im Staatsarchiv: Auszug aus den drei Zwingrödeln Ruswil, Sigigen <strong>und</strong> Rüdiswil 1658, cod<br />

742, 48r-50r. Folgende Höfe aus dem Amt Rothenburg werden als nutzungsberechtigt ausdrücklich<br />

angeführt: Klein <strong>und</strong> Groß <strong>Die</strong>gringen, Unter <strong>und</strong> Ober Schönenbühl, Zensihüsli,<br />

Amsigen, Löö, Hochhus, Neuhus, Zwinghus.

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