Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 55<br />
falls lag offenbar einst ein schöner Teil des Dinghofs Adelwil, soweit er im<br />
Kirchgang Neuenkirch lag, <strong>und</strong> der ganze Hof Rüeggeringen im Blutgerichtskreis<br />
der Äußern Feste Wolhusen. Das bedeutet, daß hier rothenburgisches<br />
AUodialgut mit einbezogen war. Anderseits wich diese Grenze den Kirchgängen<br />
Sempach <strong>und</strong> Eich aus. Für die Grenzziehung in luzernischer Zeit waren diese<br />
veralteten Blutgerichtsgrenzen von einiger Bedeutung. Denn bis 1407 grenzte<br />
Ruswil das Gebiet Luzerns nach Norden gegen das Amt Willisau <strong>und</strong> bis 1415<br />
nach Osten gegen das österreichische Amt Münster ab. <strong>Die</strong> Anerkennung der<br />
von den Ruswilern aufgr<strong>und</strong> alter Hochgerichtsgrenzen angestrebten Amtsgrenzen<br />
lag längere Zeit im Interesse Luzerns. So ist es nicht verw<strong>und</strong>erlich, daß<br />
das Amt Ruswil seine Vorstellungen von der Nordgrenze ganz <strong>und</strong> von der<br />
Ostgrenze teilweise realisieren konnte. So ist es zu verstehen, daß das Amt<br />
Ruswil um die Wende vom 14. zum 15. Jahrh<strong>und</strong>ert, als die Dinge im Fluß <strong>und</strong><br />
Österreich auf dem Rückzug war, eine nicht geringe Expansionstendenz verriet.<br />
Hier versuchte offenbar ein bäuerliches Amt, die Gunst der Umstände auch für<br />
seine eigene, kleinräumige territoriale Ausdehnung zu nutzen.<br />
Für unsere weitere Untersuchung sind die Ost- <strong>und</strong> die Nordgrenze des Amtes<br />
Ruswil näher ins Auge zu fassen. Wie die Quellen des 17. <strong>und</strong> 18. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
zeigen, bildeten im Südwesten des Amtes die Emme <strong>und</strong> die Kleine Fontanne<br />
die Grenze, während die Westgrenze der Landvogtei Ruswil von Wolhusen<br />
über Menznau <strong>und</strong> Großwangen bis zum Wellberg den heutigen Gemeindegrenzen<br />
entsprach. ^8"<br />
S. 334. <strong>Die</strong> Burgstelle auf dem Schloßhubel bei Hellbühl besitzt die genau gleiche Lage wie<br />
jene in Rothenburg. Beide liegen am Zusammenfluß zweier Bäche, die sich in tiefe Tobel eingefressen<br />
haben. Zwei ältere Quellenstellen (1374, 1411) sprechen also von der neuen, eine<br />
wenig jüngere (1424) von der alten Rothenburg, wobei jedesmal die gleiche Burg gemeint war.<br />
Es ist nun kaum anzunehmen, daß in Hellbühl zwei Burgen standen. Ich neige zur Annahme,<br />
daß der Schloßhubel die ältere Rothenburg besitzt. Vielleicht weil sie für eine Erweiterung<br />
weniger geeignet war, vor allem aber, weil sie auf die Dauer eine zu ungünstige Verkehrslage<br />
(Hochstraße Luzem-Basel, Verbindung zum Hof in Luzern) aufwies, verlegte man die Rothenburg<br />
an den heutigen Standort des Fleckens. <strong>Die</strong> Rothenburg in Hellbühl dürfte nicht<br />
immer diese Grenzlage besessen haben, weil sie doch in früherer Zeit einmal Verwaltungsmittelpunkt<br />
gewesen war. Immerhin waren für die Wahl ihres Standortes die topographischen<br />
Verhähnisse zweifellos ausschlaggebend. Ob diese Burg nur eine «Ergänzung zum fortifikatorischen<br />
Ausbau der alten Burg Rothenburg» war, ist zu bezweifeln. <strong>Die</strong>se Ansicht vertritt<br />
F. Zeiger, Studien <strong>und</strong> Forschungen zur Geschichte der Freiherren von Rothenburg-Wolhusen,<br />
sowie des Amtes <strong>und</strong> des Fleckens Rothenburg, Luzern 1931, S. 111.<br />
^8^ Sammlung Kassierter Gülten der Gemeinden Großwangen, Menznau <strong>und</strong> Wolhusen.<br />
Mannschaftsverzeichnis des Amtes Ruswil Ende 17.Jh.: Urk 266/4643.