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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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56 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

3.2.1. <strong>Die</strong> Grenzen gegen Malters<br />

Karte 7<br />

Zwischen der Emme <strong>und</strong> Hellbühl dürfte sich in der frühen Zeit der Besiedlung<br />

über den Emmenberg hinweg ein ausgedehntes <strong>und</strong> abgelegenes Waldgebiet<br />

hingezogen haben, das als Niemandsland die <strong>Pfarreien</strong> Ruswil <strong>und</strong> Malters<br />

schied, ebenso wie die Gebiete der Herrschaften Wolhusen <strong>und</strong> Rothenburg<br />

von jenen des Klosters Luzern. Mit der Rodung <strong>und</strong> dem Ausbau dieses Waldgürtels<br />

mußte es früher oder später zur Grenzbildung kommen, ein Vorgang,<br />

der wohl im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert vor sich gegangen sein dürfte <strong>und</strong> der offenbar zu<br />

Beginn des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts weitgehend abgeschlossen war. Das können wir<br />

am Verhalten des Grenzhofes Tschepperslehn beobachten. Um 1315 weigerte<br />

sich der Bauer, die Abgaben in den Dinghof Malters zu leisten, weil er dazu<br />

nicht gehalten sei. Etwa fünfzehn Jahre später notierte man im Propsteirodel<br />

des Klosters im Hof in Luzern, daß in Tschepperslehn drei Mütt an Getreideabgaben<br />

abgegangen <strong>und</strong> nicht mehr einzutreiben seien.i"" <strong>Die</strong>ser Vorgang<br />

könnte sich etwa folgendermaßen erklären lassen. <strong>Die</strong> Besiedlung im Raum<br />

Sigigen, auf die wir im Rahmen der Grenzen im Amt Rothenburg zurückkommen<br />

werden, geschah von Ruswil aus <strong>und</strong> war nunmehr bis an die Grenzen der<br />

Ausdehnungsmöglichkeiten vorgeschritten. Auf dem Hof Tschepperslehn dürfte<br />

ein Ruswiler Einsitz genommen haben, der nach dem Personalprinzip nach<br />

Ruswil tendierte. Da offenbar im Dinghof Malters im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert das Eintreiben<br />

von Abgaben vernachlässigt worden war - ein Hinweis auf eine wenig<br />

straffe Verwaltung -, konnte sich der am Rande gelegene Hof ablösen. Ein Blick<br />

in das Verzeichnis der zum Dinghof Malters gehörenden Höfe von ungefähr<br />

1315 beweist im übrigen, daß das ganze Gebiet von Malters zwischen dem Rümlig<br />

am Pilatusfuß bis nach Hellbühl im Norden im heutigen Umfang besiedelt<br />

gewesen sein dürfte.^^^<br />

Deshalb besaßen die Ämter Ruswil <strong>und</strong> Malters zwischen Hellbühl <strong>und</strong> der<br />

Emme seit dem Mittelalter eine längere, gemeinsame Grenze. Über ihren Verlaufergeben<br />

sich zwischen Tschepperslehn <strong>und</strong> Hellbühl keine Schwierigkeiten.<br />

Klärt man in diesem Bereich ab, zu welchem Amt jeder einzelne Hof gehörte,<br />

so ergibt sich, daß die heutige Amtsgrenze der alten entsprechen muß.^^^ Hier<br />

sind auch die alten Marchbeschreibungen wieder zu erkennen.^^^ Nach diesen<br />

folgte die Grenze von Tschepperslehn aus der Höhe, Heß Breithub rechts liegen<br />

<strong>und</strong> wurde westlich des Hofes Holz von einem Bach aufgenommen, der früher<br />

Louwenbach hieß <strong>und</strong> der sich weiter nördlich mit dem Rotbach vereinigte.<br />

i»o Quellenwerk 2/3, S. 84, 89.<br />

1" Quellenwerk 2/3, S. 82fT., 85f., 89fr.<br />

1^2 Sammlung Kassierter Gülten der Gemeinden Malters <strong>und</strong> Ruswil. Urk 266/4643.<br />

1^3 S^gesser 1, S. 568. Bürkü, Malters, S. 9. Zu beachten sind auch die Namen der Vertreter<br />

des Amtes Malters von 1387: Urk 129/1915.

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