Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN $1<br />
schlossen zu werden.*'" In dieser Zone bildete jeder Einzelhof eine Wirtschaftseinheit,<br />
die den Veränderungen durch Verkauf <strong>und</strong> Zukauf von Land ungleich<br />
mehr unterworfen war als ein Dorf mit fester Flur. Stabile Hofgrenzen, die über<br />
Generationen <strong>und</strong> Jahrh<strong>und</strong>erte hinweg ihre Geltung behielten, dürfen wir deshalb<br />
in diesem Raum nicht ohne weiteres erwarten. Hier schuf denn auch das<br />
19. Jahrh<strong>und</strong>ert die meisten neuen Grenzen. Einzelne oder ganze Gruppen von<br />
Höfen wurden von der einen zur andern Gemeinde verschoben, um neugeschaffene<br />
Gemeinden wie z.B. Nottwil oder Oberkirch genügend auszustatten.<br />
Für die Überlegungen, die bei der Rekonstruktion der alten Amts- <strong>und</strong> Landvogteigrenzen<br />
anzustellen sind, ergeben sich aus dem eben Gesagten zwei nicht<br />
unwichtige Elemente. Moderne Gemeindegrenzen in Gebieten mit ehemaliger<br />
Dreifelderwirtschaft unterlagen den Veränderungen des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts weniger<br />
<strong>und</strong> nähern sich am ehesten dem Grenzverlauf an, der vor 1798 gültig war.<br />
Wo in dieser Untersuchung keine Einwendungen gemacht werden müssen, weil<br />
z. B. Gülten andere Angaben liefern, kann davon ausgegangen werden, daß hier<br />
im großen <strong>und</strong> ganzen moderne Grenzen vorliegen, die zur Andeutung der<br />
historischen Trennungslinie verwendbar sind. Das trifft vor allem für die nördliche<br />
Hälfte des Kantons zu. Fließend geworden sind hingegen die Grenzen dort,<br />
wo Einzelhofsiedlung vorherrschte <strong>und</strong> Pfarrdörfer, deren kirchlicher Einzugsbereich<br />
weit über die alten Amtsgrenzen hinausgriff, zu Gemeinden erhoben<br />
wurden. Hier blieben die Grenzen im Napfgebiet seit dem Spätmittelalter unverändert,<br />
weil diese Berggegend um 1400 fast völlig besiedelt war. Das Einzelhofgebiet<br />
östlich des Sempachersees bis ins Seetal hinüber wird uns in diesem<br />
Zusammenhang ebenfalls weniger beschäftigen.<br />
3.1.3. <strong>Die</strong> Quellen<br />
Was die Quellen angeht, so ist einmal der fast völlige Mangel an alten Flurplänen<br />
aus der Zeit vor der Neuumschreibung der Gemeinden um 1819 zu beklagen.<br />
<strong>Die</strong> ersten kantonalen Katasteraufnahmen aus der Helvetik <strong>und</strong> von<br />
1823 bieten eine reine Beschreibung der Gr<strong>und</strong>stücke.^'^ Pläne dazu sind keine<br />
vorhanden. Genaue kartographische Unterlagen, welche den Verlauf der Grenzen<br />
für fast den ganzen Kanton angeben, besitzen wir erst seit 1864, als die ersten<br />
topographischen Karten des Kantons zu erscheinen begannen.^'^ ^i^ sej^.<br />
wertvoll erweisen sich unter diesen Umständen die Gülten des 16. bis 19. Jahr-<br />
1'° über die Steckhöfe vgl. zuletzt; A. Felber, Der einbeschlossene Hof Kätzigen. In: Heimatk<strong>und</strong>e<br />
des Wiggertales 32 (1974), S. 63-72. A.-M. Dubler / J. J. Siegrist, Wohlen. Geschichte<br />
von Recht, Wirtschaft <strong>und</strong> Bevölkerung, Aarau 1975, S. 299ff. Über Dreizeigen- <strong>und</strong><br />
Einzelhofwirtschaft vgl. F. Häusler 2, S. 24ff.<br />
'^1 Vgl. Repertorium Archiv 2, Fach 7, Staatswirtschaft: Akten 27/23-31, Kalasterschatzungen<br />
1799-1803. Repertorium Kataster des Kantons Luzem 1823-1908, cod CA 1-806.<br />
i'2 Siehe Anmerkung 162.