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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN $1<br />

schlossen zu werden.*'" In dieser Zone bildete jeder Einzelhof eine Wirtschaftseinheit,<br />

die den Veränderungen durch Verkauf <strong>und</strong> Zukauf von Land ungleich<br />

mehr unterworfen war als ein Dorf mit fester Flur. Stabile Hofgrenzen, die über<br />

Generationen <strong>und</strong> Jahrh<strong>und</strong>erte hinweg ihre Geltung behielten, dürfen wir deshalb<br />

in diesem Raum nicht ohne weiteres erwarten. Hier schuf denn auch das<br />

19. Jahrh<strong>und</strong>ert die meisten neuen Grenzen. Einzelne oder ganze Gruppen von<br />

Höfen wurden von der einen zur andern Gemeinde verschoben, um neugeschaffene<br />

Gemeinden wie z.B. Nottwil oder Oberkirch genügend auszustatten.<br />

Für die Überlegungen, die bei der Rekonstruktion der alten Amts- <strong>und</strong> Landvogteigrenzen<br />

anzustellen sind, ergeben sich aus dem eben Gesagten zwei nicht<br />

unwichtige Elemente. Moderne Gemeindegrenzen in Gebieten mit ehemaliger<br />

Dreifelderwirtschaft unterlagen den Veränderungen des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts weniger<br />

<strong>und</strong> nähern sich am ehesten dem Grenzverlauf an, der vor 1798 gültig war.<br />

Wo in dieser Untersuchung keine Einwendungen gemacht werden müssen, weil<br />

z. B. Gülten andere Angaben liefern, kann davon ausgegangen werden, daß hier<br />

im großen <strong>und</strong> ganzen moderne Grenzen vorliegen, die zur Andeutung der<br />

historischen Trennungslinie verwendbar sind. Das trifft vor allem für die nördliche<br />

Hälfte des Kantons zu. Fließend geworden sind hingegen die Grenzen dort,<br />

wo Einzelhofsiedlung vorherrschte <strong>und</strong> Pfarrdörfer, deren kirchlicher Einzugsbereich<br />

weit über die alten Amtsgrenzen hinausgriff, zu Gemeinden erhoben<br />

wurden. Hier blieben die Grenzen im Napfgebiet seit dem Spätmittelalter unverändert,<br />

weil diese Berggegend um 1400 fast völlig besiedelt war. Das Einzelhofgebiet<br />

östlich des Sempachersees bis ins Seetal hinüber wird uns in diesem<br />

Zusammenhang ebenfalls weniger beschäftigen.<br />

3.1.3. <strong>Die</strong> Quellen<br />

Was die Quellen angeht, so ist einmal der fast völlige Mangel an alten Flurplänen<br />

aus der Zeit vor der Neuumschreibung der Gemeinden um 1819 zu beklagen.<br />

<strong>Die</strong> ersten kantonalen Katasteraufnahmen aus der Helvetik <strong>und</strong> von<br />

1823 bieten eine reine Beschreibung der Gr<strong>und</strong>stücke.^'^ Pläne dazu sind keine<br />

vorhanden. Genaue kartographische Unterlagen, welche den Verlauf der Grenzen<br />

für fast den ganzen Kanton angeben, besitzen wir erst seit 1864, als die ersten<br />

topographischen Karten des Kantons zu erscheinen begannen.^'^ ^i^ sej^.<br />

wertvoll erweisen sich unter diesen Umständen die Gülten des 16. bis 19. Jahr-<br />

1'° über die Steckhöfe vgl. zuletzt; A. Felber, Der einbeschlossene Hof Kätzigen. In: Heimatk<strong>und</strong>e<br />

des Wiggertales 32 (1974), S. 63-72. A.-M. Dubler / J. J. Siegrist, Wohlen. Geschichte<br />

von Recht, Wirtschaft <strong>und</strong> Bevölkerung, Aarau 1975, S. 299ff. Über Dreizeigen- <strong>und</strong><br />

Einzelhofwirtschaft vgl. F. Häusler 2, S. 24ff.<br />

'^1 Vgl. Repertorium Archiv 2, Fach 7, Staatswirtschaft: Akten 27/23-31, Kalasterschatzungen<br />

1799-1803. Repertorium Kataster des Kantons Luzem 1823-1908, cod CA 1-806.<br />

i'2 Siehe Anmerkung 162.

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