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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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58 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

als neue Pfarrei hervorging, voneinander, ferner die Höfe Rüeggeringen <strong>und</strong><br />

Adelwil auf der östlichen <strong>und</strong> die Siedlung Ruswil auf der westlichen Seite. Der<br />

starke hochmittelalterliche Landesausbau zwang auch hier zur Ausscheidung<br />

der Grenzen. Ihr Verlauf dürfte sich seit dem 13. Jahrh<strong>und</strong>ert kaum verändert<br />

haben. Auch die Verzeichnisse des Futterhafers für die Ämter Ruswil <strong>und</strong> Rothenburg,<br />

die vor 1500 angelegt wurden^*'', zeigen, daß die einzelnen Höfe gleich<br />

verteilt waren wie heute. 1535 wehrten sich die Ruswiler gegen den Versuch der<br />

Rothenburger, den Hof Windblasen in ihr Amt hinüberzuziehen, weil sein<br />

Standort anläßhch eines Neubaus verlegt worden war. Der <strong>Luzemer</strong> Rat entschied,<br />

der Hof gehöre auch in Zukunft zum Amt Ruswil."^<br />

Von Ober Lindig an nordwärts zog sich der alte Waldgürtel weiter auf der Höhe<br />

hin, so daß hier oben das Niemandsland zu suchen ist, in dem es zur Ausscheidung<br />

der ältesten Grenzen zwischen den <strong>Pfarreien</strong> im Rottal <strong>und</strong> jener von Sursee,<br />

sowie zwischen den entsprechenden Herrschaftsbereichen kam. Aber die<br />

Landvogteigrenzen verliefen hier völlig anders, auch anders als die heutigen<br />

Gemeindegrenzen, welche zur Hauptsache zwischen 1798 <strong>und</strong> 1819 neu festgelegt<br />

wurden.^^^<br />

Mit dieser Neufestlegung machte man zum Teil alte Grenzverschiebungen rückgängig.<br />

Denn für die Entwicklung des Grenzverlaufs sind hier bis nach Sursee<br />

hinunter mehrere Etappen zu beobachten. Vor dem ausgehenden 14. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

reichte das Michelsamt ganz bis auf die Höhen des Nottwiler- <strong>und</strong> des<br />

Leidenbergs hinauf. <strong>Die</strong> Arighöfe <strong>und</strong> Huprächtigen dürften, wie die Grenzbereinigungen<br />

zwischen dem luzernischen Amt Rothenburg <strong>und</strong> dem österreichischen<br />

Amt Münster seit 1399 zeigen^"*", zum Amt Rothenburg oder zum<br />

Michelsamt gehört haben, zu welchem genau, ist aufgr<strong>und</strong> der widersprüchlichen<br />

Quellen nicht eindeutig auszumachen. Jedenfalls lagen sie nicht im Amt<br />

Ruswil. Auf dem Leidenberg gehörten, wie früher erwähnt, Sigerswil <strong>und</strong> Dogelzwil<br />

zum Amt Münster. <strong>Die</strong> Grenze zwischen den Ämtern Rothenburg <strong>und</strong><br />

Münster strebte von den Arighöfen aus über das Schwarzholz dem See zu. Seit<br />

dem ausgehenden 14. Jahrh<strong>und</strong>ert jedoch drängten die Ruswiler unter Berufung<br />

auf die alten Blutgerichtsgrenzen der Feste Wolhusen darauf, mindestens das<br />

linksufrige Eiamt ihrem Amt einzuverleiben. Sie setzten vorerst lediglich durch,<br />

daß für sie das Personalprinzip zur Anwendung kam, d.h. die Angehörigen des<br />

Amtes Ruswü im Eiamt waren der Gerichtsbarkeit Ruswils unterstellt.^'"<br />

"^ Cod 5055, 73rfr., 84rff. (Ruswil), 59rff. (Rothenburg).<br />

188 Ratsprctokoll 14, 93v. PA 961/19685.<br />

199 Petition Nottwils 1803: Akten 22/23A, Einteilung des Kantons. Ferner Akten 212/76C,<br />

Gemeinde Nottwil, Märchen. Zum folgenden vgl. Sammlung Kassierter Gülten Ruswil, Nottwil,<br />

Neuenkirch. Femer Ruswil: Urk 266/4643 (Ende 17. Jh.), 4657 (1781). Hof Adelwil: Urfc<br />

263/4517 (1617), 4523 (1684). Akten Archiv 1, Landvogtei Rothenburg, Fach 8, Steuern,<br />

Ende 16. Jh. (Schachtel 571). GerichtsprotokoUe des Amtes Ruswil 1661-1715, cod 4130,4135,<br />

4140.<br />

200 Urk 181/2653, deren Datum nicht 28. 12. 1400 lautet, sondern, weil es nach dem Natastil<br />

(Jahresbeginn am Weihnachtstag) aufzulösen ist, 30.12.1399. Segesser 1,S. 712 Anmerkung 2.<br />

201 Vgl. Rodel 1416-1428, Urk 155/2256.

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