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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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106 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

erfaßt hatte. Das schuf, wie unten bei der Verzeichnung der Veränderungen<br />

sichtbar wird, z.B. um Rothenburg herum nicht geringe Schwierigkeiten, da<br />

sich dort auf kleinem Gebiet die Höfe auf nicht weniger als fünf <strong>Pfarreien</strong> verteilten.<br />

Gossenrain beispielsweise, das von jeher zur Pfarrei Hochdorf zählte,<br />

lag aufgr<strong>und</strong> seiner Pfarreizugehörigkeit im Distrikt gleichen Namens, Man<br />

schreckte jedoch auch vor willkürlichen neuen Grenzziehungen nicht zurück,<br />

wie etwa zwischen Neuenkirch, Littau, Malters <strong>und</strong> Ruswil.^<br />

<strong>Die</strong> Distriktseinteilung beachtete die vorhelvetische Ämtereinteilung nur zum<br />

Teil. An bestimmten Orten wie in Malters scheint man sich neu an natürliche<br />

Grenzen angelehnt zu haben (Emme). Da man das kantonale Territorium unverändert<br />

übernahm, bestanden nach wie vor die drei luzemischen Exklaven<br />

Ermensee, Schongau <strong>und</strong> Merenschwand, an deren Liquidierung man allerdings<br />

mindestens seit 1801 dachte. <strong>Die</strong> innerluzemischen Exklaven der verschiedenen<br />

Ämter verschwanden schon 1798 endgültig. Sie wurden von den<br />

nächstgelegenen Gemeinden oder Distrikten aufgesogen. Das Amt Entlebuch<br />

übernahm man fast unverändert. Das große Amt Willisau zerfiel in zwei Distrikte,<br />

die auch Großwangen einschlossen. Ruswil erlitt bedeutende Veränderungen.<br />

Auf der einen Seite wurden Großwangen <strong>und</strong> die zur Pfarrei Nottwil<br />

gehörenden Höfe ausgeklammert, auf der andern Seite die Gebiete der Pfarrei<br />

Wolhusen südüch der Emme <strong>und</strong> damit auch gleich die ganze Gemeinde Schachen<br />

neu zugeteilt, ferner das ganze ehemalige Amt Malters nördlich der Emme<br />

als Gemeinde Brunau. Der Distrikt Sursee umfaßte die ehemahgen Ämter<br />

Knutwii <strong>und</strong> Büron/Triengen sowie Teile des Michelsamtes <strong>und</strong> der Ämter<br />

Ruswil <strong>und</strong> Willisau. <strong>Die</strong> Landvogtei Rothenburg wurde arg zerrissen. <strong>Die</strong><br />

Hauptmasse gelangte in die Distrikte Sempach <strong>und</strong> Hochdorf, während Emmen<br />

zum Distrikt Luzern geschlagen wurde. Der Distrikt Luzern schließlich schloß<br />

die um Luzern herum gelegenen kleinen <strong>Landvogteien</strong> ein <strong>und</strong> erhielt aus der<br />

Landvogtei Rothenburg Emmen, Buchrain <strong>und</strong> <strong>Die</strong>rikon zugeteilt.<br />

Der Kanton Luzern bildete in dem Umfang, den er vor 1798 besaß, einen Kanton<br />

der Helvetischen Republik. Er war nach der Verordnung vom 26. Mai 1798<br />

in 9 Distrikte eingeteilt.^<br />

1.1. Distrikt Luzern<br />

Luzern, Ebikon, Buchrain, <strong>Die</strong>rikon, Root, Meierskappel, Udhgenswil,<br />

Adligenswil, Meggen, Greppen, Weggis, Vitznau, Horw, Kriens, Malters<br />

südhch der Emme, Littau, Emmen.<br />

^ Über diese Verteilung vgl. die Verzeichnisse in den Akten 27/32D, Katasterschatzungen des<br />

Gemeindegerichts Ruswil 1805, wo die einzelnen Höfe aufgezählt sind, welche nach 1803 aus<br />

den Munizipalitäten an die ursprünglichen Gemeinden zurückgegeben wurden.<br />

3 Actensammlung aus der Zeit der Helvetischen Republik (1798-1803), 10 Bände, Bern 1886<br />

bis 1905. Hier 1, S. 1174ff. Ferner Verbalprozeß über die Eidesleistungen im August 1798,<br />

cod 3795. Akten 27/23-31, Katasterschatzungen 1799-1803. Staatskalender ab 1801.

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