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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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DIE SPÄTMITTELALTERLICHEN PFARREIEN 117<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Zur Einführung ,,;> :<br />

<strong>Die</strong> Flächenstruktur der spätmittelalterlichen <strong>und</strong> frühneuzeitlichen <strong>Pfarreien</strong><br />

des Kantons Luzern weicht zum Teil derart stark von derjenigen der modernen<br />

<strong>Pfarreien</strong> ab, daß es sich lohnt, diesem Problem nachzugehen.<br />

Ausgangspunkt der Studie war das <strong>Pfarreien</strong>system, wie es sich im «Liber decimationis»<br />

(1275)i <strong>und</strong> im «Liber marcarum» (1371)2 des Bistums Konstanz<br />

darstellt. Auch zum Teil später wieder verschw<strong>und</strong>ene, jedoch in diesen Dokumenten<br />

aufgeführte Kuratkaplaneien wurden daher in diese Untersuchung einbezogen.<br />

Hauptquelle für die Erforschung der Pfarreiflächen bzw. Pfarreimarchen<br />

bildeten die Abkurungsakten des Staatsarchivs Luzern aus dem Anfang<br />

des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts (1807-1812).3 <strong>Die</strong> Überlegungen, die zur Verwendung<br />

dieses verhältnismäßig späten Materials führten, waren wie folgt: Mit Hilfe dieser<br />

Abkurungsakten lassen sich die früheren Pfarreiterritorien einigermaßen<br />

genau rekonstruieren. Falls sich in der Zeit zwischen etwa 1400 <strong>und</strong> 1807 keine<br />

urk<strong>und</strong>lich oder aktenmäßig belegten Veränderungen der Pfarrsprengel feststellen<br />

lassen, darf das rekonstruierte Pfarreiterritorium als spätmittelalterlich<br />

betrachtet werden. In einigen Fällen kann die Rekonstruktion mit Hilfe anderer<br />

früher Quellen - Urk<strong>und</strong>en, Zehnt- <strong>und</strong> Abgabenrödel - nachgeprüft werden<br />

(Musterbeispiel: Pfarrei Sursee).<br />

Bei der Beurteilung der Geschichte einer Pfarrei sind folgende faß- <strong>und</strong> meßbaren<br />

Elemente zu berücksichtigen:<br />

a) Form <strong>und</strong> Fläche des Pfarreiterritoriums,<br />

b) Hauptpatrozinium,<br />

c) bischöfliche Taxation der kirchhchen Einkimfte von 1275 imd später,<br />

d) Zehntverhältnisse^,<br />

e) archäologische Bef<strong>und</strong>e,<br />

f) früheste Erwähnungen.<br />

Kirchen, die sehr früh in den Besitz alter Klöster <strong>und</strong> Stifte gelangten, finden<br />

bedeutend früher urk<strong>und</strong>liche Erwähnung (Beispiel; 9. Jahrh<strong>und</strong>ert Weggis)<br />

als Kirchen, die bis in das Spätmittelalter in weltlicher Hand blieben (Beispiel:<br />

1245 Willisau). Das Datum der Ersterwähnung bildet daher eine vorzügliche<br />

1 FDAl.<br />

2 FDA5.<br />

3 StLU Akten 29/120-223 <strong>Pfarreien</strong>; Protokoll des Kleinen Rates, Bd. 11, 1807, S. 283-306<br />

(November 6).<br />

'* <strong>Die</strong> Zehntverhältnisse wurden in dieser Studie eher vernachlässigt.

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