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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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4P DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

2. Einteilung des Kantons im 17./18. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

Kartei<br />

<strong>Die</strong> Einteilung des Territoriums, welches Luzern sich aneignete, widerspiegelte<br />

zu einem schönen Teil die Zersplitterung, welcher unsere Gegend im 14. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

unterlag. Relativ große Vogteien <strong>und</strong> Ämter wie Willisau oder Entlebuch<br />

reihten sich kleinen Ämtern an, die kaum mehr als eine Gemeinde umfaßten,<br />

z.B. Ebikon. Noch im frühen 15. Jahrh<strong>und</strong>ert erkennen wir die Tendenz<br />

Luzerns, kleinräumige Erwerbungen zusammenzuschließen oder größern, bereits<br />

bestehenden Herrschaftskomplexen anzugliedern. Solche zusammengestückelte<br />

Ämter waren etwa Rothenburg oder Habsburg, welche später auch<br />

gerne als Grafschaften bezeichnet wurden. Kriens <strong>und</strong> Horw, zeitweise auch das<br />

Eigental, wurden, ohne daß sie richtig verschmolzen wurden, von einem gemeinsamen<br />

Vogt verwaltet, ebenso später die benachbarten Vogteien Malters <strong>und</strong><br />

Littau. Sonst jedoch ließ Luzern jüngere Erwerbungen gerne als selbständige<br />

Verwaltungseinheiten bestehen, so etwa Wikon, Ebikon, Büron/Triengen oder<br />

Knutwil.<br />

Als ältere Bezeichnungen für die Territorien finden wir die Begriffe Vogtei oder<br />

Amt, welche vom Vogt verwaltet wurden. Auch Luzern lag in einem Amt, welches<br />

über die Stadtmauern <strong>und</strong> über das Burgerziel hinausgrifT <strong>und</strong> später vom<br />

Begriff Stadtgericht abgelöst wurde. <strong>Die</strong> Ausdrücke Landvogtei <strong>und</strong> Landvogt<br />

gehen nicht vor das 16. Jahrh<strong>und</strong>ert zurück.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Landvogteien</strong> wurden von Vögten aus der Stadt Luzern verwaltet, die das<br />

einzige Bindeglied zwischen Stadt <strong>und</strong> Landvogtei bildeten. Man unterschied<br />

zwischen den großen Vogteien Willisau, Rothenburg, Entlebuch, Ruswil <strong>und</strong><br />

Michelsamt, denen Landvögte aus den Reihen des Kleinen Rates vorgesetzt<br />

wurden, <strong>und</strong> den kleinen Vogteien Merenschwand, Büron/Triengen, Habsburg,<br />

Malters/Littau, Kriens/Horw, Weggis, Knutwil, Ebikon <strong>und</strong> Wikon, deren<br />

Landvögte dem Großen Rat angehören mußten. <strong>Die</strong> Landvögte residierten in<br />

der Regel nicht in ihren <strong>Landvogteien</strong>. Eine Ausnahme machten der Schloßvogt<br />

von Wikon, der Seevogt von Sempach <strong>und</strong> seit 1652 der Landvogt von<br />

Willisau. Während die beiden Landstädte Sempach <strong>und</strong> Sursee eine relativ<br />

große Freiheit der Selbstverwaltung genossen, hatten die Landvögte in den<br />

<strong>Landvogteien</strong> im Namen der Stadt eine ganze Reihe von Aufgaben wahrzunehmen,<br />

die hier nicht erschöpfend aufgezählt werden können. Sie übten bis ins<br />

16. Jahrh<strong>und</strong>ert die hohe Gerichtsbarkeit aus <strong>und</strong> standen dem Landtag vor.<br />

Militärisch hatte der Landvogt das Aufgebot seines Amtes zu führen. Er zog<br />

Bußen, Steuern, Fasnachtshühner, Vogtgarben usw. ein. Periodisch nahm er im<br />

Namen der Stadt an den Schwörtagen die Huldigung der Amtsangehörigen entgegen.<br />

Ihm kamen auch allgemeine poHzeiliche Aufgaben zu, wie Aufsicht über<br />

das Straßenwesen, das Bettlerwesen usw. Das Amt bildete ferner einen Steuer-

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