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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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99 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

Raum aber war nur eine Grenze von großem Gewicht, nämlich die Hochgerichtsgrenze<br />

des Michelsamtes.<br />

Wir haben im Kapitel über die Grenzen jn Geuensee <strong>und</strong> in der Umgebung<br />

von Sursee gesehen, wie Luzern nach 1415 in die Grenzverhältnisse im Süden<br />

der Herrschaft Büron/Triengen eingriff. 1426 entschieden die Ratsherren so,<br />

daß die Blutgerichtsgrenzen des Freien Amtes mehr nach Westen verlegt wurden<br />

<strong>und</strong> vom Heiligen Brunnen fast direkt an Büron vorbei führten. Auf diese<br />

Weise kam die rothenburgische <strong>und</strong> damit luzernische Exklave Geuensee/<br />

Krummbach eindeutig außerhalb des Freien Amtes zu liegen.3^'' <strong>Die</strong> Grenzen<br />

verliefen im Westen <strong>und</strong> Osten meist in ausgedehnten Grenzwäldern. Wie sie<br />

die Talebene überquerten, ist nach der Surekorrektion nicht festzustellen, vermutlich<br />

jedoch, wie die ehemalige Kantonsgrenze nördlich Winikon beweist,<br />

in der Regel in geraden Linien. Jedenfalls tangierten sie die Twinge als Siedlungseinheiten<br />

weniger, da sie wohl außerhalb der alten Nutzungsgrenzen verliefen.<br />

Es scheint jedoch, daß jene ehemahgen Amtsgrenzen, die heute noch<br />

Bächen oder markanten Höhenzügen folgen, alt sind. Das Knutwiler Bad seinerseits<br />

lag seit dem 15. Jahrh<strong>und</strong>ert, also seit es bekannt ist, immer hart an der<br />

Grenze zu Knutwil auf dem Boden des Kirchgangs Triengen <strong>und</strong> im Amt<br />

Büron/Triengen. Der Weiler Marchstein <strong>und</strong> das östlich davon hangaufwärts<br />

gelegene Zilenholz^^^ an der Kantonsgrenze weisen ebenfalls auf einen alten<br />

Grenzverlauf hin. <strong>Die</strong> Kantonsgrenze im großen Schiltwald war sicher im<br />

16. Jahrh<strong>und</strong>ert, vermutlich aber schon früher ausgemarcht <strong>und</strong> damit festgelegt.<br />

Bei den alten Amtsgrenzen gegen Knutwil, Uffikon <strong>und</strong> Dagmersellen zu<br />

ist daran zu denken, daß hier keine Hochgerichtsgrenzen vorlagen, so daß Niedergerichtsgrenzen<br />

als Amtsgrenzen vermutet werden müssen.<br />

3.7.3. Zu den Grenzen der Landvogtei WiUisau<br />

In der Landvogtei Willisau dominierten die Dorfsiedlungen in den Niederungen<br />

gegenüber den Einzelhofsiedlungen in den Höhen. Wir haben in andern Zusammenhängen<br />

dargestellt, wie sich Knutwil, Wikon <strong>und</strong> Büron/Triengen herauslösten<br />

<strong>und</strong> selbständige Vogteien wurden. <strong>Die</strong> Willisauer hatten auch gegenüber<br />

dem ausdehnungswilligen Amt Ruswil nachzugeben. Eine Willisauer Exklave<br />

mit der Dorfsiedlung Bognau reichte, wie wir sahen, bis an den innern Friedkreis<br />

der Stadt Sursee heran.<br />

35'* Siehe Anmerkung 274.<br />

"i Vgl. Landeskarte 1:25000, Blatt 1109, Schöftland.

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