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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 91<br />

Das Gericht Schongau setzte sich aus den Dörfern Nieder-, Ober- <strong>und</strong> Mettmenschongau<br />

sowie Rüdikon zusammen.^** In Ermensee erstreckte sich das<br />

luzernische Territorium nur über den engern Siedlungsbereich des Dorfes innerhalb<br />

des Dorfetters, während die Fluren <strong>und</strong> die Ahmend in den Freien Ämtern<br />

lagen.^'*' <strong>Die</strong> Kantonsgrenzen <strong>und</strong> damit die Grenzen des Michelsamtes entsprachen<br />

hier somit den engsten Dorfgrenzen von Ermensee <strong>und</strong> ungefähr den<br />

heutigen Gemeindegrenzen von Schongau.<br />

3.7.2. Zu den Grenzen der Landvogtei Büron/Triengen<br />

Das Amt Büron/Triengen umfaßte die Dörfer beidseits des unteren luzernischen<br />

Surentals zwischen dem Schiltwald im Nordosten <strong>und</strong> den Wäldern auf den<br />

Höhen zum Amt Willisau. Das Schwergewicht der Siedlungen, die für luzernische<br />

Verhältnisse nur wenig mit Einzelhöfen durchsetzt waren, lag auf der<br />

rechten Talseite. <strong>Die</strong> Feldfiuren zogen sich in erhöhten Lagen gegen den Berg<br />

hinauf, während die Talebene, soweit sie im Einzugsbereich der Sure lag, bestenfalls<br />

Gras <strong>und</strong> Streue lieferte.^** <strong>Die</strong> Entfernung, welche alle Siedlungen zu<br />

den modernen Gemeindegrenzen einhalten, zeigt, daß jeweils die ganze Siedlung<br />

samt Flur <strong>und</strong> Allmend in das Amt einbezogen war. <strong>Die</strong> eigenartige Kantonsgrenze<br />

im Norden von Winikon haben wir im Kapitel über die Grenze behandelt.<br />

<strong>Die</strong> Ostgrenze spielte eine gewisse Rolle in der Marchenbeschreibung des<br />

Freien Amtes Willisau.^'*^ <strong>Die</strong>se Grenze verlief nämlich das Ruedtal hinauf zum<br />

Heiligen Brunnen, womit zweifellos eine Quelle der Ruederche im Gebiet der<br />

heutigen Kantonsgrenze gemeint war, wie man überhaupt Quellen gerne als<br />

Grenzpunkte verwendete. Von hier aus verlief sie geradeaus nach Krummbach<br />

in den Hof, dann nach Büron an die Burg. Sucht man den Heiligen Brunnen im<br />

Raum südwestlich Rehhag, so kann man vermuten, daß die moderne Gemeindegrenze<br />

zwischen Schlierbach <strong>und</strong> Rickenbach ungefähr dieser Grenze entsprach,<br />

denn ihre Richtung zielt ziemlich genau auf Krummbach. <strong>Die</strong> entlegenen<br />

Schiltwaldsiedlungen auf den Höhen, nämlich Etzelwil, Schlierbach <strong>und</strong> Wetzwil,<br />

waren somit in das Freie Amt mit eingeschlossen. Es scheint, daß sich diese<br />

alte Blutgerichtsgrenze an andere Grenzverläufe anlehnte, da wir ja sahen, daß<br />

das Freie Amt sich in diesem Gebiet lücht durchzusetzen vermochte. In diesem<br />

3'*' Vgl. die Festlegung der Landmarch zwischen den Freien Ämtern <strong>und</strong> Schongau 1547:<br />

Rechtsquellen Aargau 2/8, !, S. 177ff. Pläne um 1780 in Akten 12/26. Rüdikon gehörte 1547<br />

unbestritten zu Schongau.<br />

3^' Rechtsquellen Aargau 2/8,1, S. 205 ff. J. Egli, Der Erlosenwald. Rechtsgeschichtliche Abhandlung,<br />

Hochdorf 1963.<br />

3*8 Archiv der Korporation Luzem, Depot im Staatsarchiv Luzern, PL I, 65-70, Pläne der<br />

Zehnten in Triengen.<br />

3" Segesser 1, S. 625.

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