30.10.2013 Aufrufe

Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

34 DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

angehörigen bildete. <strong>Die</strong> Verhältnisse lagen ähnlich wie in dem vom Amt Ruswil<br />

her beanspruchten Eiamt, in dem sich Ruswil, wie wir sehen werden, trotz<br />

aller Anstrengungen nicht Überall durchzusetzen vermochte.<br />

Es ist unter diesen Umständen begreiflich, daß sich im Surental eine eigene Gerichtsherrschaft<br />

ausbilden konnte, die ohne viel zu fragen lange Zeit unbestritten<br />

das Blutgericht wahrnahm. <strong>Die</strong> extreme Randlage gegenüber dem Freien<br />

Amt Willisau dürfte für diese Entwicklung maßgebend gewesen sein. Zudem<br />

waren im Habsburger Urbar, das die Luzerner immer wieder aufschlugen, nur<br />

Winikon, Zil <strong>und</strong> <strong>Die</strong>boldswil auf der linken Seite der Sure erwähnt. Irgendwelche<br />

Lehensabhängigkeit der Herrschaftsinhaber ist nicht zu erkennen.<br />

<strong>Die</strong> Freiherren von Aarburg als Inhaber der Herrschaft spielten seit 1415, wie<br />

es scheint, in ihrem Kampf um das Überleben Bern <strong>und</strong> Luzern gegeneinander<br />

aus. Das Resultat war, daß sich die Aarburger so noch einige Jahrzehnte länger<br />

halten konnten, weil sich eben die beiden Interessenten gegenseitig blockierten.<br />

1406 trat Thüring von Aarburg ins Berner Burgrecht ein, ein Jahr später tat er<br />

das gleiche in Luzern.^^^ 1407 erwarb dann Luzern die Grafschaft Willisau <strong>und</strong><br />

versuchte später von hier aus, über die hohen Gerichte seine Ansprüche anzumelden.<br />

Zu Streitigkeiten kam es nach 1415, als Luzern seine Landeshoheit<br />

durchzusetzen versuchte. Wir sahen, daß anläßlich des Erlasses über den Bösen<br />

Pfennig von 1417 Bern sofort reagierte <strong>und</strong> sich zugunsten des Aarburgers verwendete.i«<br />

Luzern beanspruchte also eindeutig die hohen Gerichte. Im Dezember<br />

1420 kam es zu einem ersten Vertrag, worin Thüring von Aarburg, Propst<br />

zu Münster, die niedern Gerichte <strong>und</strong> Twinge der Herrschaft zugesprochen<br />

wurden, Luzern jedoch das hohe Gericht <strong>und</strong> der Böse Pfennig.i*^ Damit waren<br />

jedoch die Streitigkeiten nicht beendigt. Daß sie weitergingen, dürfte vor allem<br />

dem Einfluß Berns zuzuschreiben gewesen sein. Klärung brachte schließlich der<br />

Vertrag von 1429, den Luzern mit Thüring von Aarburg abschloß. Er zeigt, wie<br />

schwach die Stellung Luzerns im Gr<strong>und</strong>e genommen war. Denn in diesem Herrschaftsgebiet<br />

mußte Luzern gegenüber 1420 seine Ansprüche um einiges zurückstecken,<br />

<strong>und</strong> die Stadt konnte nur gerade das hohe Gericht samt dem Bösen<br />

Pfennig links der Sure <strong>und</strong> den Twing Geuensee behalten. Das ganze Frevelgericht<br />

blieb im Besitz des Aarburgers. Rechts der Sure können wir aus dem<br />

Verzicht Luzerns entnehmen, was der Rat alles erfolglos beansprucht hatte,<br />

nämlich die hohen Gerichte, den Bösen Pfennig <strong>und</strong> die Bußen um Frieden,<br />

Ehe <strong>und</strong> Ehre. Interessant ist, daß zwischen der Herrschaft Büron <strong>und</strong> der<br />

Grafschaft Willisau das Personalprinzip aufgehoben wurde <strong>und</strong> die Leute, die<br />

in das je andere Gebiet gehörten, nach dem Territorialprinzip dem entsprechen-<br />

1" W. Merz, Nr. 302f. Geschichtsfre<strong>und</strong> 75 (1920), S. 47.<br />

"2 Ratsprotokoll 3, 29v. Vgl. bei Anmerkung 49.<br />

"ä 1420 Mittwoch nach St. Nikiaus. Urk 156/2264. <strong>Die</strong>se Urk<strong>und</strong>e wird deshalb regelmäßig<br />

übersehen, weil sie das gleiche Datum trägt wie der Aarburgische Vertrag zwischen Propst<br />

Thüring von Aarburg, der auch der Herr zu Büron war, <strong>und</strong> Luzern über die Rechte im Michelsamt.<br />

Vgl. auch bei Anmerkung 114.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!