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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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S DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

h<strong>und</strong>erts^'^ sowie die Gerichtsprotokolle, welche die Fertigung der Liegenschaftskäufe<br />

<strong>und</strong> die Errichtung von Gülten enthalten. <strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>pfandverschreibungen<br />

bieten für jede Liegenschaft, die belastet wurde, genaue Angaben<br />

über den Standort in Gemeinde oder Kirchgang <strong>und</strong> Amt. Sie leisten ihre <strong>Die</strong>nste<br />

in erster Linie im Bereich der Einzelhof Siedlung, wo Hof für Hof nach seiner<br />

Amtszugehörigkeit abkontrolliert werden kann. Bei geschlossenen Dorfsiedlungen<br />

hingegen, wo die Höfe im Dorf selber liegen, können sie uns nicht<br />

weiterhelfen. In ähnlicher Weise wie die Gülten liefern uns die Futterhaferverzeichnisse<br />

der verschiedenen Vogteien, welche zwischen 1490 <strong>und</strong> 1500 aufgenommen<br />

wurden^''*, sowie die Feuerstätten- <strong>und</strong> Mannschaftsverzeichnisse des<br />

16. bis 18. Jahrh<strong>und</strong>erts gute Angaben, soweit darin nicht nur die Personennamen,<br />

sondern auch die Hofnamen aufgenommen sind.^'^ <strong>Die</strong> Futterhaferverzeichnisse<br />

sind für uns deshalb besonders wertvoll, weil sie uns den Anschluß<br />

an die Verhältnisse im 15. Jahrh<strong>und</strong>ert vermitteln. Das gleiche wie für<br />

die Mannschaftsverzeichnisse gilt auch für die Steuerregister der Jahre 1691 bis<br />

1704.176 Akten über die Märchen, vor allem Marchbeschreibungen, finden sich<br />

nicht nur in den Urk<strong>und</strong>en. Auch die Akten der <strong>Landvogteien</strong>*^^ <strong>und</strong> nach 1798<br />

der einzelnen Gemeinden^'* enthalten gelegentlich Marchbeschreibungen <strong>und</strong><br />

Material über Grenzstreitigkeiten. <strong>Die</strong>se betreffen aber nur einen kleinen Teil<br />

der Amtsgrenzen. Schließhch sind gelegentlich auch Twingrechte <strong>und</strong> die Amtsrechte<br />

mit Marchumschreibungen versehen.^^*<br />

3.2. <strong>Die</strong> Grenzen der Landvogtei Ruswil<br />

Das luzemische Amt Ruswil umfaßte zur Hauptsache jene territorial zusammenhängenden<br />

Teile der ehemaligen Herrschaft Wolhusen, welche nördlich der<br />

Emme <strong>und</strong> der Fontanne gelegen waren <strong>und</strong> als äußeres Amt bezeichnet wurden,<br />

nämhch die Kirchgänge Ruswil (mit Wolhusen), Buttisholz, Großwangen,<br />

1'^ Sammlung Kassierter Gülten des Kantons Luzern. Der Gr<strong>und</strong>stock dieser umfangreichen<br />

Sammlung stammt aus den Beständen der ehemaligen Einzinserkasse des Kantons Luzern. <strong>Die</strong><br />

Sammlung ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird laufend ergänzt durch Gülten, welche<br />

im Rahmen der Gr<strong>und</strong>buchbereinigung kassiert werden.<br />

^'^ Rodel, was man der statt für futter- oder voglhaber von den vogtyen gewärt 1460, cod<br />

5055. <strong>Die</strong> Datierung 1460 von Cysat hält einer Überprüfung der Schriften nicht stand. <strong>Die</strong>se<br />

deuten auf eine Entstehungszeit des Rodels zwischen 1490 <strong>und</strong> 1500 hin. über den Vorgang<br />

der Verzeichnung vgl. Segesser 2, S. 312fF.<br />

^'^ Vgl. jetzt das Reixirtorium: Akten <strong>und</strong> Bücher der Urk<strong>und</strong>enabteilung Militärwesen, Musterungen<br />

<strong>und</strong> Hamischschau. Femer befinden sich einzelne Feuerstättenverzeichnisse in den<br />

Akten Archiv 1, Fach 1, Luzerner <strong>Landvogteien</strong>, jeweils in Fach 8, Steuern.<br />

1'« Akten Archiv 1, Fach 7, Steuerrödel (Schachteln 861-867).<br />

'" Akten Archiv 1, Fach 1, <strong>Landvogteien</strong>, jeweils Fach 2, Märchen.<br />

i's Repertorium Archiv 2, Gemeinden: Akten 212/lff.<br />

i's <strong>Die</strong> Twingrechte machen mit den Hof- <strong>und</strong> Amtsrechten den Hauptinhalt von Liebenau,<br />

Rechtsquellen, aus.

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