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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN tf<br />

Punkt erreichte, wo heute noch die Ettiswiler Grenze die Straße schneidet. Von<br />

hier aus wandte sie sich südwärts <strong>und</strong> folgte der Gemeindegrenze zwischen<br />

Ettiswil <strong>und</strong> Zuswil. Zuswil gehörte auch zum Amt Ruswil <strong>und</strong> war von jeher<br />

ein geschlossenes Dorf. Anders verhielt es sich dagegen in der benachbarten<br />

Gemeinde Großwangen, welche von Weilern <strong>und</strong> Einzelhöfen geradezu übersät<br />

ist. Hier kann aufgr<strong>und</strong> der Gülten festgestellt werden, daß die moderne Amtsgrenze<br />

gegen das Amt Willisau der alten Ruswiler Landvogteigrenze entspricht.<br />

Aber auch in diesem Abschnitt gab es eine Ausnahme. Das Gebiet des Hofes<br />

Hinter Wellberg lag zwar im Twing Wangen, jedoch im Amt WiUisau.222 Erst<br />

im Jahre 1820 wurde Hinter Wellberg von WilUsau-Land abgetrennt <strong>und</strong> zu<br />

Großwangen geschlagen.223<br />

3.3. <strong>Die</strong> Grenzen der Landvogtei Rothenburg<br />

<strong>Die</strong> Grafschaft Rothenburg erstreckte sich vom Lindenberg zum Neuenkircherberg<br />

<strong>und</strong> von den Südenden des Baldegger- <strong>und</strong> Sempachersees bis an die Reuß.<br />

Sie bildete die Wasserscheide zwischen Emme <strong>und</strong> Reuß im Süden <strong>und</strong> dem<br />

Suren- <strong>und</strong> Seetal im Norden. Während im äußern Amt, also im Raum Hohenrain,<br />

Nunwil, Hochdorf <strong>und</strong> Urswil, ferner in der Reußebene die Dreifelderwirtschaft<br />

vorherrschte, lag der Rest der Landvogtei mit dem innem Amt in<br />

einer ausgesprochenen Zone von Einzelhöfen. <strong>Die</strong>ses große Einzelhofgebiet<br />

nördlich der Reußebene bis zur Amtsgrenze im Nordwesten <strong>und</strong> bis auf die<br />

Höhe von Ballwil im Nordosten scheint, soweit das jetzt beurteilt werden kann,<br />

von keinen Enklaven der Dreifelderwirtschaft durchbrochen gewesen zu sein.<br />

<strong>Die</strong> Dorf bildung bei den jungen Pfarrkirchen z. B. in Hildisrieden oder Rain<br />

erfolgte erst sehr spät. Twinge gab es in diesem Einzelhofgebiet außer in Heratingen/Rottertswil<br />

<strong>und</strong> Ludigen keine. Das Gebiet der Landvogtei Rothenburg,<br />

welches Luzern im Sempacherkrieg an sich brachte, stimmte mit dem Umfang<br />

des ehemaligen österreichischen Amtes gleichen Namens nur teilweise überein.^2*<br />

<strong>Die</strong>ses umfaßte neben dem alten Besitz der Herren von Rothenburg auch die<br />

Murbacher Höfe, welche um Luzern herum gelegen waren, jedoch im Laufe des<br />

222 Akten Archiv 1, Landvogtei Willisau, Stadt Wijjisau 1784 (Schachtel 614).<br />

823 Akten 212/31 C, Gemeinde Großwangen, Märchen.<br />

22« Segesser 1, S. 407iT. Schaffer 1, S. 134ff. Habsburgisches Urbar, S. 196ff., 180f. G. Partsch,<br />

<strong>Die</strong> Steuern des Habsburger Urbars (1303-1308), (Zeitschrift für Schweizerische Geschichte,<br />

Beiheft 4), Zürich 1946, S. 75, entnimmt der Redaktion des Urbars folgende etwas ältere Einteilung:<br />

<strong>Die</strong> Orte Langensand, Kriens, Adligenswil, Hergiswil, Malters, Littau, Lamperdingen<br />

<strong>und</strong> das Eigental gehörten kurz vor der Urbaraufnahme noch zum Amt Habsburg. <strong>Die</strong>se Orte<br />

sind auch genau jene, welche im 14. Jahrh<strong>und</strong>ert aus dem Amt Rothenburg herausgelöst <strong>und</strong><br />

als Pfandlehen parzelliert weiterverliehen wurden. <strong>Die</strong>se Übereinstimmung gilt es festzuhalten.<br />

- Lamperdingen gelangte zu unbekannter Zeit in den Kreis des Amtes Luzern (Stadtkirchgang),<br />

vgl. unten.

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