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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGREN2EN 41<br />

bezirk, welcher die Amtssteuer aufzubringen hatte.^^^ Eine der wichtigsten Aufgaben<br />

war die Überwachung der Gerichtsbarkeit. Der Rat in Luzern reorganisierte<br />

im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrh<strong>und</strong>erts das Gerichtswesen auf der<br />

Landschaft <strong>und</strong> versuchte dabei, wie es scheint, zu erreichen, daß das ganze<br />

Territorium durch die vorhandenen <strong>und</strong> neu geschaffenen Gerichts bezirke erfaßt<br />

wurde. <strong>Die</strong>se Gerichtsorganisation wurde ämterweise geordnet. So bildeten<br />

z.B. die Ämter Ruswil, Knutwil <strong>und</strong> Weggis je ein einziges Gericht, während im<br />

Land Entlebuch die drei Ämter als Gerichte etabliert wurden.^^^ Eine Neuorganisation<br />

erfuhr im Jahre 1682 das militärische Aufgebot. Es wurden die fünf<br />

Brigaden geschaffen, die auf den fünf großen <strong>Landvogteien</strong> basierten, <strong>und</strong> denen<br />

die kleineren <strong>Landvogteien</strong> militärisch untergeordnet waren. <strong>Die</strong> Brigadekreise,<br />

welche jeweils in fünf Kompanien unterteilt waren, dienten 1798 bei Einführung<br />

der Helvetischen Verfassung als erste Wahlkreise.^^^<br />

Im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert umfaßte der Kanton folgende Gebiete:<br />

1. Stadtgericht Luzern mit den Exklaven Bürgen, Eigental <strong>und</strong> Hergiswaldgüter.<br />

Landstädte:<br />

2. Sursee mit dem innem <strong>und</strong> äußern Friedkreis.<br />

3. Sempach mit dem Stadtgerichtsbezirk.<br />

<strong>Landvogteien</strong>:<br />

4. Grafschaft Willisau mit der Exklave Bognau.<br />

5. Grafschaft Rothenburg, bestehend aus dem innem Amt Rothenburg <strong>und</strong><br />

dem äußern Amt Hochdorf sowie den Exklaven Schwanden, Sigigen,<br />

Honig <strong>und</strong> Geuensee.<br />

6. Land Entlebuch mit den drei Ämtern Entlebuch oder unteres, Schüpfheim<br />

oder mittleres <strong>und</strong> Escholzmatt oder oberes Amt. Dazu gehörte als Exklave<br />

der Flecken Wolhusen-Markt.<br />

7. Amt Ruswil mit den Steuerbriefen Ruswil, Wolhusen, Menznau, Buttisholz<br />

<strong>und</strong> Großwangen.<br />

8. Das Michelsamt oder Amt Münster samt den Exklaven Ermensee <strong>und</strong><br />

Schongau.<br />

9. Grafschaft Habsburg samt Greppen jenseits des Sees.<br />

10. Amt Merensehwand.<br />

11. Amt Büron/Triengen mit Winikon.<br />

IM Vgl. die Instruktion für die Schwörtage, über deren Inhalt Segesser 3, S. 361 f., Anmerkung,<br />

eine Übersicht bietet.<br />

15T Akten 12/28, Einteilung des Kantons (1596).<br />

1^^ Segesser 3, 13. Buch, S. 155ff.; 3, S. 377. Auf die Verfassung der <strong>Landvogteien</strong>, welche<br />

einer gründlichen Untersuchung bedarf, kann hier nicht eingetreten werden, da sehr eingehende<br />

Nachforschungen nötig wären.

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