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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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SB DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

der Steuerbriefe an, um einen Ausgleich der Gemeindelasten zu erreichen.^^^^<br />

Vor 1798 hatte es für die Luzerner Herrschaft unterhalb der Ämter oder <strong>Landvogteien</strong><br />

keine weitere staatliche Verwaltungseinheit mehr gegeben. <strong>Die</strong> Grenzen<br />

der Ämter stimmten nicht immer mit den Gemeindegrenzen überein. Seit<br />

aber im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert die Ämter aus einer Anzahl Gemeinden zusammengesetzt<br />

wurden, folgten die Amtsgrenzen gr<strong>und</strong>sätzlich den Gemeindegrenzen.<br />

So nahmen nicht mehr nur die Gemeindegrenzen, sondern auch die Amtsgrenzen<br />

Rücksicht auf die Gegebenheiten der Besiedlung des Landes.<br />

Aber auch jetzt gab es nach wie vor Unterschiede, welche durch die Art <strong>und</strong><br />

Weise der Besiedlung bedingt waren.^** Dort, wo abger<strong>und</strong>ete Dorfsiedlungen<br />

ihre Fluren nach dem Dreifeldersystem nutzten <strong>und</strong> daneben Ahmenden besaßen,<br />

die früher oder später eindeutig diesem oder jenem Dorf gehörten, bestand<br />

eine Wirtschaftseinheit, die nicht mutwillig zersplittert werden durfte,<br />

<strong>und</strong> die als festumgrenzte Einheit vorgegeben war. Solche Siedlungen mußten<br />

als Ganzes zu einer selbständigen Gemeinde erhoben oder als Ganzes einer<br />

mehrgliedrigen Gemeinde einverleibt werden. In Regionen, in denen solche Dorfsiedlungen<br />

vorherrschten, veränderte man deshalb im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert auch die<br />

alten Grenzen nicht mehr, oder dann nur, um ganze Siedlungen zu einer Gemeinde<br />

zusammenzulegen wie z.B. 1819, als man Bognau <strong>und</strong> Kaltbach mit<br />

Mauensee vereinigte. Nur die unnatürliche Grenzziehung entlang der Straße<br />

von Sursee nach Ettiswil, welche Dörfer entzweischnitt, oder die Aargauer<br />

Kantonsgrenze im Surental mußten diesen Gegebenheiten angepaßt werden.<br />

Es gab jedoch andere Regionen, in denen die Einzelhofsiedlung vorherrschte<br />

oder neben der Dorfsiedlung so stark in Erscheinung trat, daß sie genügend<br />

Eigengewicht besaß, um nicht, wie anderwärts vor 1798, als Steckhöfe einge-<br />

1" Protokoll des Großen Rates 1818-1819, S. 419. Der Kleine Rat faßte die nötigen Ausfiihrungsbestimmungen<br />

ein Jahr später: Protokoll des Kleinen Rates vom 7. 5. 1819, Nr. 9.<br />

Dabei wurde z. B. der Steuerbrief Oberkirch (oder Eiamt) in die vier Steuergemeinden Eich,<br />

Schenkon, Nottwil <strong>und</strong> Oberkirch aufgeteilt. Auch die Gemeinden Mauensee <strong>und</strong> Kottwil<br />

wurden hier neu umschrieben. - Der Begriff Steuerbrief taxicht m. W. erstmals 1631 im Amt<br />

Ruswil auf, wo die Steuerbriefe die Vorläufer der heutigen Gemeinden waren: Akten Archiv 1,<br />

Landvogtei Ruswil, Fach 8, Landvogteirechnung für 1630/31 (Schachtel 582). Der Steuerbrief<br />

Berghof dagegen scheint erst nach 1780 errichtet worden zu sein <strong>und</strong> zwar zwecks Aufbringung<br />

der Mittel zum Unterhalt der Armen: Eingabe des Stifts Münster betr. Ludigen vom<br />

2. 6. 1817. Akten 2I2/9D, Gemeinde Berghöfe, Märchen. Vgl. auch das Organische Gesetz<br />

vom 28, 6. 1803, Artikel 13: In jenen Gemeinden, wo die Armenpflege <strong>und</strong> Bürgergüter ein- <strong>und</strong><br />

denselben Bezirk ausmachen, werden die Armengüter auch von der gleichen Gemeindeverwallung<br />

besorgt; an jenen Orten aber, wo der Steuerbrief aus mehreren Gemeinden besteht, erwählen die<br />

Steuerbriefangehörigen einen Waisenvogt, der das Armengut besorgt ... Sammlung der von<br />

dem Großen Rathe des Kantons Luzern gegebenen Gesetze <strong>und</strong> gemachten Verordnungen,<br />

1. Heft, Luzern 1803, S. 42. Steuerbriefe gab es nur im <strong>Luzemer</strong> Gäu, sonst nirgends in der<br />

Schweiz: Schweizerisches Idiotikon 5, S. 488 (wohl nach Angaben von Th. von Liebenau).<br />

<strong>Die</strong> Angabe des Steuerbriefs tritt in den Gülten regelmäßig zur Bezeichnung der Gemeinde auf,<br />

in welcher ein Gr<strong>und</strong>stück lag.<br />

189 Vgl. allgemein W. D. Sick, Siedlungsschichten <strong>und</strong> Siedlungsformen (Vorarbeiten zum<br />

Sachbuch der alemannischen <strong>und</strong> südwestdeutschen Geschichte 1), Freiburg im Breisgau 1972.

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