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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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m DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

aufwärts im Entlebuch selber lag <strong>und</strong> durch den Hof Schwanden abgetrennt<br />

war. Es handelte sich um die Höfe Schwander holz, Hinter Rossei, Kapellboden,<br />

Grabengüth, Gassenhaus <strong>und</strong> Distelhüsli.^e^ Folgende Entlebucher<br />

Höfe grenzten in der Fortsetzung nach Osten weiter an den rothenburgisehen<br />

Hof Schwanden: Gemeinwerk, Häntschen, Grindelwald, Staldig, Tribschwanden<br />

<strong>und</strong> Engelgraben. Auf der Rothenburger Seite der Grenze sind zu nennen<br />

die Höfe Rossei, Schönenboden, Reukliweid, TurmlÖchli, Waldhüsli, welches<br />

früher einmal Buchholzgraben geheißen hatte, Sulzig, Kühweid, Kleinstein,<br />

Schwändi <strong>und</strong> Rüttmatt.^«^ <strong>Die</strong> Grenze verließ somit wohl in der Gegend der<br />

heutigen Rosseischür die Emme, folgte einem alten Bachlauf, dem früheren<br />

Frauenbach, bis zur Einmündung des Buchholzgrabens, der die Grenze bergwärts<br />

in südlicher <strong>und</strong> hierauf in östlicher Richtung weiterführte. Vom Bachgraben<br />

unterhalb WaldhüsU an aufwärts über Häntschen, den Sulziggraben<br />

hinunter bis Staldig <strong>und</strong> schließlich dem Bachgraben zwischen Schwändi <strong>und</strong><br />

Engelgraben nach abwärts bis zur Emme folgte die alte Landvogtei grenze zweifellos<br />

genau jener Amtsgrenze, die noch auf Blatt 6 der topographischen Karte<br />

von 1864 eingezeichnet ist <strong>und</strong> die zu jener Zeit die Ämter Sursee <strong>und</strong> Entlebuch<br />

zwischen den Gemeinden Entlebuch, Schachen <strong>und</strong> Werthenstein schied.^sa<br />

<strong>Die</strong> Marchenbeschreibung des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts im Hofrecht von Schwanden^«^<br />

entspricht, soweit sie erkennbar ist, ebenfalls diesem Grenzverlauf. Somit war<br />

dieser verwinkelte Grenzabschnitt vom 14. bis 19. Jahrh<strong>und</strong>ert unverändert<br />

gültig. <strong>Die</strong> restlichen Grenzen des Hofes Schwanden, also jene gegen das Amt<br />

Ruswil, fielen mit dem Lauf der Emme zusammen.<br />

Damit haben wir auch die westliche Hälfte der Nordgrenze des Landes Entlebuch<br />

dargestellt <strong>und</strong> dabei erfahren, daß der Flecken Wolhusen-Markt eine<br />

Exklave des Landes war. Vom äußern Schwandgraben, wie das Hofrecht von<br />

Schwanden den Bachgraben zwischen Schwändi <strong>und</strong> Engelgraben nannte,<br />

Richtung Osten folgte die Entlebucher Grenze gegen das Amt Ruswil zu dem<br />

Lauf der Emme bis zur Einmündung des Rümlig bei Schachen. Hier übernahm<br />

der Rümlig <strong>und</strong> weiter bergwärts der Fischenbach die Entlebucher Grenzlinie<br />

gegen das Amt Malters. <strong>Die</strong>se Grenze wurde nie verändert. Das Entlebuch,<br />

welches aus Einzelhöfen mit wenigen, um ihre Kirchen gescharten dörflichen<br />

Mittelpunkten bestand, besaß somit eine breite Landverbindung Über die<br />

Bramegg hinweg bis hinunter nach Langnau <strong>und</strong> Schachen im Tal der Emme<br />

<strong>und</strong> kontrollierte so die alte Landstraße über die Rengg, welche die alte Verbindung<br />

des Entlebuchs mit der Stadt Luzem war.<br />

Schnyders Karte von 1782 vereinfachte die Grenzverhältnisse im Norden des<br />

Entlebuchs zu sehr. Er gibt nämlich innerhalb des Emmeknies außer der Grenze<br />

des Fleckens Wolhusen-Markt nur die Pfarreigrenzen an, die mit den Land-<br />

2" Schnyders Karte gibt zusätzlich noch einen Schachen an.<br />

2«5 Sammlung Kassierter Gülten Werthenstein <strong>und</strong> Entlebuch.<br />

369 Siehe Anmerkung 162.<br />

2" Druck: Liebenau, Rechtsquellen, S. 214.

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