Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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fli DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />
19. Jahrh<strong>und</strong>ert dürften in diesem Gebiet die Grenzen nicht mehr verändert<br />
worden sein. Denn noch 1459 versuchten die Rothenburger den Dorf bach als<br />
Grenze durchzusetzen, worauf der Luzerner Rat aber nicht mehr einging.^^^<br />
Nach den Quellen des 16. bis 18, Jahrh<strong>und</strong>erts ergibt sich folgende ungefähre<br />
Grenze. In der Gegend von Huprächtigen bog die Amtsgrenze zwischen den<br />
Vogteien Rothenburg <strong>und</strong> Michelsamt von der Straße aus seewärts ab. <strong>Die</strong>se<br />
Stelle ist im Gelände genau ersichtlich, da von der Straße aus abwärts heute<br />
noch ein mehrere h<strong>und</strong>ert Meter langer, starker <strong>und</strong> breiter Lebhag abwärts<br />
führt.234 2um Amt Rothenburg gehörten hier die Höfe <strong>und</strong> Hofgruppen von<br />
Gr<strong>und</strong>acher, Schwarzholz, Ober <strong>und</strong> Unter Studen, Langweid <strong>und</strong> Maienbach,<br />
während Scheren <strong>und</strong> ein peripher gelegener Hof von Studen zum Eiamt gezählt<br />
wurden.235 Daraus erhellt, daß sich in diesem Bereich die 1399 festgestellte Grenzziehung<br />
durch das Schwarzholz 1443 durchzusetzen vermochte. Erst in der<br />
Helvetik verschob man die Grenze zwischen Neuenkirch <strong>und</strong> Nottwil weiter<br />
nach Süden, als der ahe Kirchgang Nottwil reichte, da Eggerswil früher in der<br />
Pfarrei Neuenkirch gelegen war. Nottwil wurde also nicht nur auf Kosten der<br />
Gemeinden Ruswil <strong>und</strong> Buttisholz neu ausgestattet, auch Neuenkirch hatte<br />
seinen Teil beizutragen.<br />
Auch die Vogteigrenzen gegen Retschwil im Amt Hitzkirch nahmen früher einen<br />
etwas anderen Verlauf, als die heutigen Gemeindegrenzen vermuten lassen.<br />
Während die Grenze heute im Wald oberhalb Retschwil den Mülibach südwärts<br />
verläßt, folgte die ahe Amtsgrenze bis in den See ganz dem Bach, welcher 1782<br />
in seinem Unterlauf korrigiert wurde.^^* <strong>Die</strong> übrigen Grenzen der Gemeinde<br />
Römerswii erfuhren keine Änderung. Auch der Hof Ludigen, der eine Twingherrschaft<br />
des Propstes in Beromünster war, gehörte mit den hohen Gerichten<br />
zur Vogtei Rothenburg. <strong>Die</strong>ser Hof führte wegen seiner Verbindung mit dem<br />
Stift ein starkes Eigenleben, so daß er zu Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts vorübergehend<br />
als Exklave zur Gemeinde Beromünster geschlagen wurde, bis man ihn<br />
wieder dem Berghof <strong>und</strong> damit der Gemeinde Römerswii zuteilte.^^^<br />
233 Akten Archiv 1, Landvogtei Rothenburg, Fach 2, Märchen (Schachtel 549).<br />
^s-i Der Lebhag ist auf den Karten nicht verzeichnet. Auf der gehenden Landeskarte 1:25 000,<br />
Blatt 1129. Sursee, entspricht er dem Fußweg, der bei Koordinate 219300/653325 bei der Biegung<br />
der Drittklaßstraße Richtung Nordosten bergabwärts abzweigt. Auf der Karte von 1864<br />
ist er als Drittklaßstraße eingezeichnet.<br />
23* Neben den in Anmerkung 228 angeführten Verzeichnissen des Hofs Adelwil vgl. vor allem<br />
die Sammlung Kassierter Gülten Nottwil <strong>und</strong> Neuenkirch. Ferner: Gemeindearchiv Neuenkirch,<br />
Protokoll über die Personal-Theilung des Steuerbriefs Neuenkirch 1822, !. Band.<br />
23^ Akten 12/26, Grenzen gegen die Freien Ämter. <strong>Die</strong> schiedsrichterliche Neufestsetzung der<br />
Landmarch in diesem Gebiet von 1551 gedruckt: Rechtsquellen Aargau 2/8, 1, S. 189flf. Ferner<br />
ebenda S. 30f., lOOfT. (Landmarch zwischen Hohenrain, Hochdorf <strong>und</strong> Lieli 1459),<br />
S. 192ff, (Landmarchen des Amtes Rothenburg gegen die Ämter Richensee <strong>und</strong> Meienberg<br />
1551).<br />
23T Segesser 1, S. 447. Akten 212/9D, Berghöfe, Märchen (1814).