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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 0<br />

ergeben hat, daß im Bereich folgender heutiger Gemeinden die moderne Gemeindegrenze<br />

soweit nötig als ehemahge Amtsgrenze anzunehmen ist: Emmenj<br />

Buchrain, <strong>Die</strong>rikon, Inwil, Ballwil, Hohenrain, Hochdorf <strong>und</strong> Hildisrieden.^^a<br />

3.3.1. <strong>Die</strong> Grenzen zum Michelsamt <strong>und</strong> zum Amt Hitzkirch<br />

Karte 8<br />

Ganz erheblich differierte hingegen die alte Amtsgrenze im Vergleich zur heutigen<br />

Gemeindegrenze gegen Nottwil zu. Wir haben bei der Betrachtung der<br />

Ruswiler Grenze angetönt, daß sich die Vogtei Rothenburg mit einem schmalen<br />

Geländestreifen unterhalb der mittleren Geländeterrasse dem See entlang vorschob.<br />

So gehörte z.B. Eggerswü, heute in der Gemeinde Nottwil gelegen, zum<br />

Hof Adelwil <strong>und</strong> die Wirtschaft lieferte das Umgeld vom Wein dem Landvogt<br />

in Rothenburg ab. Aber auch Nottwil selber zählte kurze Zeit zum Amt Rothenburg,<br />

da der größere Teil des Dorfes südlich des Dorf baches lag. Noch im Jahre<br />

1399 war die Grenze zwischen Rothenburg <strong>und</strong> dem Österreichischen Michelsamt<br />

im Gebiet von Schwarzholz festgelegt worden.^s" Nach dem Übergang des<br />

Michelsamtes an Luzem jedoch scheinen sich die Ruswiler auf das Hnksufrige<br />

Eiamt gestürzt <strong>und</strong> es anektiert zu haben. Sie überließen auch den nicht uninteressierten<br />

Rothenburgern einen kleinen Landstreifen. Das Ergebnis dieses Vorganges<br />

ist ausschnittweise aus dem bereits früher angeführten Entscheid des<br />

<strong>Luzemer</strong> Rates von 1424 Über die Vogteigrenzen zwischen Ruswil <strong>und</strong> Rothenburg<br />

zu entnehmen. Dort nämlich war die Rothenburger Amtsgrenze über das<br />

Schwarzholz hinaus bis an den Nottwiler Dorf bach vorgeschoben. ^^^ Es ist<br />

deshalb nur natürlich, daß im Verzeichnis der Rechte des Amtes Rothenburg,<br />

welches man 1434 ins neuangelegte Rechnungsbuch der Vogteien eintrug, auch<br />

die Taverne zu Nottwil angeführt wurde, welche jährlich zehn Pf<strong>und</strong> abzuhefern<br />

hatte. <strong>Die</strong>ser Eintrag wurde jedoch durchgestrichen <strong>und</strong> dazu bemerkt, daß die<br />

Abgabe nach einem Beschluß des Rates nunmehr dem Vogt im Michelsamt zustehe.^^^<br />

<strong>Die</strong>se Bemerkung nimmt Bezug auf die Übereinkunft vom Jahre 1443,<br />

welche die Ansprüche der Ruswiler <strong>und</strong> Rothenburger auf das Eiamt zugunsten<br />

des Amtes Münster zurückdrängte. ^^^ Von diesem Zeitpunkt an bis ins frühe<br />

228 Sammlung Kassierter Gülten der genannten Gemeinden. Akten Archiv 1, Landvogtei<br />

Rothenburg, Fach 2 (Schachtel 549) <strong>und</strong> Fach 8 (Schachtel 571). Cod 5055, 59rff. Urk 263/<br />

4517 (Adelwil, Bertiswil 1617). Urk 263/4523 (Adelwil 1684). Urk 263/4522 (Gerliswil 1684).<br />

Urk 260/4386 (Buchrain 1747). Gemeindearchiv Neuenkirch, Protokolle für den Hof Adelwil,<br />

Neuenkirch <strong>und</strong> Sigigen 1741-1799, 12 Bände.<br />

23» Urk 181/2653. Vgl. Anmerkung 201.<br />

230 Urk 156/2271.<br />

231 Rechnungsbuch der Stadt Luzern Vogteien 1434-1584, cod 6860, 7 (nachträglich von anderer<br />

Hand eingetragen). <strong>Die</strong>ser Eintrag fehlt in der Aufzeichnung der gleichen Rechte von<br />

1416: Rechnungsbuch der Stadt Luzem Vogteien <strong>und</strong> Ämter 1408-1479, cod 6855, 19ff.<br />

232 Oben Anmerkung 205.

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