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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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M DIE LUZERNER PFARREIEN UND LANDVOGTEIEN<br />

ebenso wie die erst jetzt erwähnten Höfe Hitzlisberg, Zimmeri <strong>und</strong> Eggen. Im<br />

bereinigten Verzeichnis der Rechte des Amtes Rothenburg von 1502 sind sie<br />

nicht mehr erwähnt.^*^ <strong>Die</strong> letzten Erinnerungen daran, daß die Höfe einst zum<br />

Amt Rothenburg gehört hatten, wurden somit im Laufe des 15. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

gelöscht. <strong>Die</strong>se Belastungen löste man in Form von Gülten ab.^^* Mindestens<br />

seit dem 15. Jahrh<strong>und</strong>ert lagen die fünf Höfe isoliert zwischen Luzern <strong>und</strong> den<br />

Vogteien Ebikon, Adligenswil <strong>und</strong> Habsburg. Der engere Anschluß an die<br />

Stadt, zu deren Kirchgang sie gehörten, scheint die naheliegendste Lösung gewesen<br />

zu sein. Sie waren aber nicht die einzigen Einzelhöfe dieser erst in zweiter<br />

Linie ausgebauten Hügelzone. Denn von HitzHsberg aus über den <strong>Die</strong>tschiberg,<br />

Stuben, Dottenberg, Götzental bis zum Rooterberg <strong>und</strong> von der heutigen Seeburg<br />

aus über den Rücken des Meggerwaldes zogen sich zwei Gürtel mit einer<br />

größeren Zahl von Einzelhöfen hin. <strong>Die</strong>se Höfe waren nicht in einen der benachbarten<br />

dörflichen Flurverbände einbezogen <strong>und</strong> führten hauptsächlich im<br />

Amt Habsburg als Steckhöfe ein Eigendasein.^^^ Drei dieser Höfe, die südwestlich<br />

von Adligenswil lagen <strong>und</strong> im Hofrecht dieses Dorfes aus dem 14. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

als Steckhöfe genannt sind, gerieten im Laufe der Jahrh<strong>und</strong>erte ebenfalls<br />

in den Sog der Stadt, nämlich Büttenen, Gerlisberg <strong>und</strong> <strong>Die</strong>tschiberg. In<br />

der Gült des Hofes Büttenen von 1764 wird ausdrücklich erwähnt, der Hof<br />

liege nach einem Ratschluß vom 23. Februar 1743 nicht mehr im Amt Habsburg,<br />

sondern im Kirchgang Meggen <strong>und</strong> Stadtgericht Luzern. Andere periphere<br />

Höfe jedoch wie Wartenfluh, Hinter Würzenbach, Hemschlen an der<br />

Halde usw. zählten sich sowohl zum Stadtgericht wie zum Stadtkirchgang<br />

Luzern. 3^®<br />

Überblicken wir das rechte Ufer als Gesamtes, so ergibt sich folgendes. Der<br />

größte Teil des Abhangs am <strong>Die</strong>tschiberg bis hinunter nach HitzHsberg <strong>und</strong><br />

Utenberg, ferner Teile des westlichen Meggerwaldes gehörten im 14. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

zum Amt Rothenburg. Ein Teil der Höfe in diesem Gebiet dürfte sich direkt<br />

der Stadt zugewandt haben, während der andere Teil vorerst mit der Vogtei<br />

Adligenswil zusammen 1406 zum Amt Habsburg geschlagen wurde <strong>und</strong> sich<br />

3ti3 Cod 6855, 22 (1416). Cod 6860, 5 (1434), 127 ff. (1502). Zimmeri ist ein abgegangener Hof,<br />

an den der Zimmeriwald noch erinnert (Karte von 1864 irrtümlich: Zimmereggwald).<br />

^*^ Cod 6860, 5: Schultheiß Ludwig Seiler als Eigentümer von Lamperdingen löste - nach<br />

der Schrift zu urteilen um 1490 - die inzwischen verdinglichten Rechte Rothenburgs mit Bewilligung<br />

von Rät <strong>und</strong> H<strong>und</strong>ert als Gült ab.<br />

3*5 Segesser I, S. 519. Geschichtsfre<strong>und</strong> 6 (1849), S. 63f. (Adligenswil), 74 (Meggen).<br />

3*« Kassierte Gülten Stadt Luzern: Büttenen 1764, <strong>Die</strong>tschiberg 1779, Gcpplismoos 1766,<br />

Maihof 1783. Akten Archiv 1, Fach 7, Bauwesen Stadt Luzern, Hof <strong>und</strong> Umgebung (Schachtel<br />

893): Urnerhof 1750, Reußmatt 1729, Reußport 1704, Hemschlen an der Halde 1712,<br />

Utenberg 1740, Lamperdingen 1637, Dorenbach 1716, Halde <strong>und</strong> Brühl mit Holzhau in der<br />

(See-)Burg 1659, Hinter Würzenbach 1651, Würzenbach 1661, Wartenfluh 1642 (Allmendrecht<br />

in Meggen), 1657 Ober Wartenfluh, 1612 Eggen, 1758 Unter Löchli, 1759 Ruflisberg an<br />

der Halde, 1643 Bruchtal. Alle Stadtgericht <strong>und</strong> Stadtkirchgang Luzern.

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