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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 9S<br />

lieh unterschieden von der Stadt selber. Erst Mitte des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts erscheinen<br />

für uns die ersten Andeutungen über die Ausdehnung des Amtes. Eine<br />

Satzung besagte nämlich, daß das Amt sich - übrigens genau gleich wie der<br />

Stadtkirchgang - bis an zwei Gräben beidseits des Luzerner Seebeckens bei der<br />

Wartenfluh <strong>und</strong> oberhalb Tribschen ausdehne.^^^ Das heißt, daß am rechten<br />

Ufer wahrscheinlich bereits jene Grenze angenommen werden kann, die heute<br />

noch als Gemeindegrenze gegen Meggen zu in Gebrauch ist. Am linken Ufer<br />

scheinen die sieben Mooshöfe^^*, von denen im Zusammenhang mit Horw bereits<br />

die Rede war, mit einbezogen gewesen zu sein, so daß auch hier in Seenähe<br />

bereits die moderne Grenze gegen Horw zu als alte Amtsgrenze in Betracht gezogen<br />

werden kann. <strong>Die</strong> Mooshöfe waren am östlichen <strong>und</strong> nördlichen Bireggabhang<br />

gelegen <strong>und</strong> scheinen hochmittelalterliche Ausbauhöfe zu sein, die auf<br />

Ailmendland entstanden, wie der Hofname «AUmendli» andeutet. Der Hof<br />

Geißenstein, der ebenfalls im Gebiet der Mooshöfe lag, jedoch 1417 als freier<br />

Hof bezeichnet wurde, gehörte zu Stadtgericht <strong>und</strong> Stadtkirchgang^«", aber<br />

nicht zum Amt. Der Meierhof Geißmatt oberhalb der Reuß nördlich der Stadt<br />

hingegen war offenbar stets ein Teil des Dinghofs <strong>und</strong> Amtes Luzern. Der Umfang<br />

des Amtes, des Stadtkirchgangs <strong>und</strong> des Stadtgerichtes stimmten miteinander<br />

nicht überein. Der Eichhof, der heute an der westlichen Stadtgrenze<br />

liegt, ist wohl mit jenem Gut ze der Eich zu identifizieren, welches 1314 im<br />

Stadtkirchgang Luzern lag. 1479 hieß er der Hof zu Eich, gelegen vor der<br />

Stadt Luzern am Obergr<strong>und</strong>.^*^<br />

Auf den Anhöhen des rechten Ufers gehörten um 1300 die Höfe Lamperdingen<br />

<strong>und</strong> Utenberg mit hohen <strong>und</strong> niedern Gerichten zum Amt Rothenburg.^"<br />

Noch 1416 <strong>und</strong> 1434 waren die beiden Höfe nach Rothenburg abgabepflichtig.<br />

358 Ältestes Ratsbüchlein Artikel 267. <strong>Die</strong> gleichen Grenzpunkte galten auch für die Fischerei.<br />

Artikel 44 nennt die Tärllenfluo <strong>und</strong> Appenswande. <strong>Die</strong>se Grenze erscheint auch in der Umschreibung<br />

der Fischenz im Luzerner Becken: die selb stat obren Turrenflu lit uf der syten des<br />

landes, da Tripschen das dorflit <strong>und</strong> von Durrenflu über an das ander land, da vahet die vischentz<br />

an ze Eppenschwarut <strong>und</strong>gät har ab untz an die stat ze Lucern. Hofrecht der 16 Meierhöfe um<br />

1435, Druck: Geschichtsfre<strong>und</strong> 38 (1883), S. 36. Lateinische Version von 1343 vgl. Quellenwerk<br />

1/3, Nr. 447 (in villa dicta Tripschon). Vgl. Garovi, S. 175. Zur Lage von Eppenschvv'and<br />

südlich Wartenfluh vgl. A. Stalder, Meggen, Luzern 1966, S. 12 (Karte). Wartenfluh war auch<br />

Grenzpunkt für jenes Seegebiet, auf welchem das Stift im Hof zu gebieten hatte: Hofrecht um<br />

1310, Artikel 16. Druck: Quellenwerk 2/3, S. 75.<br />

359 Vgl. oben bei Anmerkung 317fF. Details über das Gebiet der Mooshöfe <strong>und</strong> des Geißensteins<br />

aus jüngerer Zeit vgl. bei A. Müller, Geschichtliches über die Liegenschaften im Quartier<br />

Hirschmatt/Neustadt/Biregg. Anfange der Parzellierung. In: Zwischen Reuß <strong>und</strong> Biregg, Beiträge<br />

zur Geschichte des Hirschmatt-, Neustadt- <strong>und</strong> Bireggquartiers <strong>und</strong> seiner Umgebung in<br />

Luzern, Luzern 1964, S. 16-46.<br />

s«»> Ratsprotokoll 3, 24v.<br />

38' Quellenwerk 2/3, 62 (1314). Formelbuch cod 1435/50, 36 (Erblehenbrief 1479): hoff ze<br />

Eich, gelegen vor der statt Lutzern an dem Obern Gr<strong>und</strong>,<br />

3«ä Habsburgisches Urbar, S. 206.

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