Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 113<br />
WilUsau <strong>und</strong> Entlebuch die sechs Gerichtsbezirke. ^^ <strong>Die</strong> ehemaligen 19 Gerichtsbezirke<br />
bestanden als Hypothekarkreise weiter.<br />
Betrachtet man die verschiedenen Organisationsgesetze in ihrer zeitlichen Folge,<br />
so fällt auf, daß 1831 zwar schon mehr als früher von «Gemeinden» die<br />
Rede war. Daneben aber wurden nach wie vor einzelne Steuerbriefe <strong>und</strong> <strong>Pfarreien</strong><br />
genannt. Seit 1842 jedoch kannte das «Organisationsgesetz» nur noch<br />
Gemeinden.<br />
Gegenüber dem Zustand in der Restaurationszeit sind nur im Grenzraum zwischen<br />
den Ämtern Sursee, Willisau <strong>und</strong> Entlebuch zwei Veränderungen festzuhalten.<br />
Menznau wurde wieder aus dem Gerichtsbezirk Ruswil herausgelöst <strong>und</strong><br />
dem Amt <strong>und</strong> Gerichtsbezirk Willisau zugeteilt. Damit gelangten auch die ehemaligen<br />
Großwanger Höfe Tannbach <strong>und</strong> Schragenhüsli, die 1820 zu Menznau<br />
gekommen waren^i, ins Amt WilUsau. <strong>Die</strong> Gemeinden Wolhusen-Markt <strong>und</strong><br />
Werthenstein teilte man aus dem Amt <strong>und</strong> Gerichtsbezirk Entlebuch um in das<br />
Amt Sursee <strong>und</strong> den Gerichtsbezirk Ruswil. Damit kamen aber die Änderungen<br />
in dieser Gegend noch nicht zur Ruhe. Denn auf den 1. Januar 1889 vereinigte<br />
der Große Rat die Gemeinden Wolhusen-Markt <strong>und</strong> Werthenstein mit Schachert<br />
zu einer Gemeinde, gab ihr die Bezeichnung Werthenstein <strong>und</strong> gliederte<br />
sie dem Amt Entlebuch an.^^<br />
In der heutigen Ämterstruktur ist die alte Landvogteieinteilung nur noch zum<br />
Teil erkennbar. Als große, historische Blöcke haben das Entlebuch <strong>und</strong> das<br />
Amt Willisau ihren alten Bestand am besten erhalten können. Während die<br />
räumlich kleineren Vogteien in der Regel als Ganzes in einem der heutigen<br />
Ämter aufgingen, wurden Ruswil <strong>und</strong> vor allem Rothenburg arg zerrissen. Gebiete<br />
beider Ämter sind heute in drei verschiedenen Ämtern zu finden. Beim alten<br />
Amt Ruswil ist das zum Teil darauf zurückzuführen, daß die Grenzen auf<br />
einen natürhcheren Verlauf zurückgenommen werden mußten. <strong>Die</strong> Landvogtei<br />
Rothenburg hingegen war schon bei ihrer Entstehung im 14./15. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
ein Komplex von Herrschaftssplittern, so daß es nicht verw<strong>und</strong>ert, daß das Amt<br />
im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert auseinanderfiel. Interessant ist es festzustellen, daß die Distrikteinteilung<br />
der Helvetik im Raum Emmen den Entwicklungen des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
wohl besser Rechnung getragen hätte als die heutige Ämtereinteilung,<br />
welche hier seit 1803 unverändert geblieben ist.<br />
Nach dem Organisationsgesetz von 1899^^ umfassen die fünf Ämter 107 Gemeinden:<br />
20 Gesetz über die Gerichtsorganisation <strong>und</strong> die Zivilprozeßordnung vom 28. Januar 1913, in<br />
Kraft seit dem 1. Juli 1913, in: Gesetze, Dekrete <strong>und</strong> Verordnungen für den Kanton Luzern,<br />
Band 9, Luzern 1915, S. 320f. (Artikel 16).<br />
21 Akten 212/31C, Gemeinde Großwangen, Märchen.<br />
22 Akten 32/3041, Einteilung des Kantons. Auf den I.Juni 1897 wurde die Gemeinde Richensee<br />
aufgehoben <strong>und</strong> mit Hitzkirch vereinigt. Ebenda. <strong>Die</strong>s war die bisher letzte Veränderung<br />
in der Umschreibung der <strong>Luzemer</strong> Gemeinden. Seither bestehen 107 Gemeinden.<br />
23 Siehe Anmerkung 15. <strong>Die</strong> Übersichtskarte mit der Ämtereinteilung liegt als Graudruck den<br />
Karten Iff. zugr<strong>und</strong>e (1:300000).