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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 39<br />

nur der Umriß des von Luzern, sondern auch jener des von Bern beanspruchten<br />

Gebietes anzudeuten. <strong>Die</strong> Marchbeschreibung des Landgerichts Ranflüh von<br />

1418, welche von Bern ins Treffen geführt wurde, bezog Marbach ganz ein. Von<br />

Escholzmatl hingegen verlangte Bern nur jenen Gemeindeteil, der auf der Ilfisseite<br />

der Wasserscheide gelegen war. <strong>Die</strong> Grenze verlief somit vom Ilmiboden<br />

aus den Lombach hinunter, am Dorf vorbei, zwischen Ebnet <strong>und</strong> Zopf den<br />

Gegenhang hinauf Richtung Hilfernpaß <strong>und</strong> Schrattenfluh bis zur heutigen<br />

Kantonsgrenze.1^3<br />

Gleich anzufügen sind hier einige weitere Änderungen, die vor allem aus der<br />

Untersuchung der Grenzen hervorgehen werden. Da ist einmal Großdietwil aus<br />

der Karte herauszunehmen. <strong>Die</strong> Gemeinde gehörte zu jener Zeit, als Willisau zu<br />

Luzern kam, nicht mehr zur Herrschaft Wolhusen. Sie kann also nicht mehr als<br />

Exklave angesehen werden. Des weitern ist auf der Karte die Farbgebung für<br />

Böschenrot <strong>und</strong> den Kiemen zu korrigieren. Zwar hatten die Leute von Böschenrot<br />

dem Vogt zu Rothenburg jährlich h<strong>und</strong>ert Baichen abzuliefern. Das<br />

bedeutete aber nicht, daß der kleine Landzipfel am Zugersee zum Amt Rothenburg<br />

gehörte. 1411 kauften ferner die gleichen Leute die niedere Gerichtsbarkeit<br />

von Beromünster los <strong>und</strong> boten sie Luzern an. Mit den hohen Gerichten jedoch<br />

gehörten Böschenrot <strong>und</strong> der Kiemen stets zum Amt Habsburg, welches 1406 in<br />

den Besitz Luzerns gelangte.^^'* Zu diesem Amt gehörte der Landstrich bis 1798.<br />

Auch im Falle von Gisikon <strong>und</strong> Honau neige ich dazu, den Übergang des hohen<br />

Gerichts an Luzern für 1406 anzunehmen <strong>und</strong> nicht erst für 1415. Daß die hohen<br />

Gerichte in Luzerns Besitz waren, ist erst 1423 nachzuweisen.^^^ Da Honau <strong>und</strong><br />

Gisikon dem Amt Habsburg einverleibt wurden, kann vermutet werden, daß<br />

ihre hohen Gerichte schon in österreichischer Zeit von diesem Amt aus wahrgenommen<br />

worden waren. Wäre das Blutgericht nicht eindeutig <strong>und</strong> im Bereich<br />

eines Blutgerichtskreises in Luzerns Händen gewesen, <strong>und</strong> hätte sich Luzern<br />

einzig auf das allgemein lautende Privileg des Königs von 1415 gestützt, so hätten<br />

wohl die Zuger das Recht Luzerns nicht, wie sie es 1423 taten, stillschweigend<br />

vorausgesetzt <strong>und</strong> anerkannt. Endlich ist der Umfang des Amtes Villmergen,<br />

wie die Forschungen von J. J. Siegrist gezeigt haben, erheblich zu reduzieren.<br />

Auf die Änderung der Grenzverläufe werden wir im Detail noch zurückkommen<br />

müssen.<br />

Auch die Nebenkarte Verwaltung der Luzernischen Landschaft im 17. <strong>und</strong> 18.<br />

Jahrh<strong>und</strong>ert weist einige Mängel auf, die zu beheben sind. Wir fügen deshalb<br />

ein kurzes Kapitel über die Einteilung des Kantons ein.<br />

153 Laedrach a.a.O., 107.<br />

1^^ Vgl. Akten Archiv 1, Fach I, Landvogtei Habsburg, Fach 2, Märchen (Schachtel 495).<br />

<strong>Die</strong> von denen von Böschenrot dem Rat vorgetragene Bitte, die Schaffer 1, S. 202, Anmerkung<br />

86, nach Ratsprotokoll 2,46r, abgedruckt, ist 1411 <strong>und</strong> nicht 1415 zu datieren. Ob die Bitte, die<br />

Ablieferung der 100 Zinsbalchen zu erlassen. Gehör fand, ist fraglich, da diese Baichen in den<br />

Rechtsaufzeichnungen des Amtes Rothenburg stets wieder auftauchen: cod 6860, 7 (1434)<br />

<strong>und</strong> 131 (1503).<br />

155 UB Zug 1, 309f., Nr. 635.

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