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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 57<br />

Dagegen unterschied sich die Amtsgrenze zwischen Tschepperslehn <strong>und</strong> der<br />

Emme von der heutigen ganz wesentlich. Nach der Malterser Grenzbeschreibung<br />

des 15. Jahrh<strong>und</strong>erts ging die Grenze vom Rümlig aus ohne die Emme zu<br />

erwähnen in den Erlengraben über <strong>und</strong> von da hinauf nach Tschepperslehn. In<br />

der Ruswiler K<strong>und</strong>schaft von 1411 heißt es klar, daß die Grenze vom Graubaum<br />

die richtiab in Rümlikon gehe.^*"* Der Erlengraben ist nicht mehr bekannt.<br />

Aus den Gülten entnehmen wir, daß folgende Güter <strong>und</strong> Gütlein zum Amt<br />

Ruswil gehörten: Hinter Amergerigen, Birenhüsli, Emmenberg, Geißschachen,<br />

Keßlerhüsli, Kierihus, Kuter- oder Muffenhaus im Emmenberg, SchliflFerhüsli<br />

im Geißschachen, Neu Schlifferhus, Steinglen, Unter Steinglen, Tschepperslehn,<br />

Hinter Tschepperslehnmatt.i«^ Klärt man die Lage dieser Liegenschaften<br />

ab <strong>und</strong> vergleicht damit die ahen Marchenbeschreibungen, so sieht man, daß<br />

die alte Amtsgrenze des Amtes Malters vom Rümlig her in gerader Linie die<br />

Emme überschritt <strong>und</strong> im nächsten Bachgraben den Steilhang hinaufhef.<br />

Amergerigen <strong>und</strong> Tschepperslehn waren offenbar alte Grenzpunkte <strong>und</strong> lagen<br />

zum Teil im Amt Malters, zum Teil im Amt Ruswil. Alle diese Güter gehörten<br />

dem Kirchgang Malters an. Der Kleine Rat in Luzern löste sie 1819 vom Steuerbrief<br />

(Gemeinde) Ruswil los <strong>und</strong> gliederte sie Malters an. <strong>Die</strong>s geschah, um<br />

Ruswil zu entlasten, welches gleichzeitig eine ganze Reihe großer Höfe an Nottwil<br />

abzugeben hatte. Malters wehrte sich vergeblich gegen das unwillkommene<br />

Geschenk <strong>und</strong> wandte ein, daß die neuen Liegenschaften durchwegs von armen<br />

Leuten bewohnt würden, was die Armenlasten der Gemeinde zwangsläufig erhöhen<br />

mußte.^^^ <strong>Die</strong>ser Einwand verw<strong>und</strong>ert uns nicht, wenn wir die Namen<br />

der Gütlein genauer ansehen - es kommen darin Schleifer <strong>und</strong> Keßler vor - <strong>und</strong><br />

bedenken, daß sie wohl späte Rodungen am stark gegliederten, steilen <strong>und</strong> wohl<br />

auch feuchten Abhang des Emmenbergs waren.<br />

3.2.2. <strong>Die</strong> Rothenburger Grenze<br />

Karten 7 <strong>und</strong> 8<br />

<strong>Die</strong> Amtsgrenzen von Hellbühl, wo der Schloßhubel mit der Rothenburg am<br />

Grenzpunkt der drei Ämter Ruswil, Malters <strong>und</strong> Rothenburg lag, bis hinauf<br />

nach Lindig waren in luzernischer Zeit nie ernsthaft umstritten. Auch diese<br />

Grenze dürfte wie jene zwischen Hellbühl <strong>und</strong> der Emme, die wir eben betrachteten,<br />

in einem Waldgürtel ausgebildet worden sein, der sich als Niemandsland<br />

auf einem Höhenzug zwischen den Siedlungen im Tal lange halten konnte. Er<br />

schied die <strong>Pfarreien</strong> Ruswil <strong>und</strong> Sursee, aus der im Hochmittelalter Neuenkirch<br />

1" Urk 146/2139. Segesser 1, S. 568.<br />

'** Sammlung Kassierter Gülten der Gemeinde Malters. Vgl. Akten 27/30B, Kataster Ruswil<br />

1799 ff.<br />

"» Akten 212/65A, Gemeinde Malters, Märchen.

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