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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LAl^fDVOGTEIGRENZEN 59<br />

Ihre Drängerei erreichte aber nach <strong>und</strong> nach, daß die Amtsgrenzen in bedeutendem<br />

Maße bergabwärts vorgeschoben wurden. Bereits 1416 beanspruchten<br />

die Ruswiler das ganze Gebiet bis an den See hinunter, was ihnen aber Luzem<br />

auf die Klagen Sursees hin nicht gestattete.^"^ Sie ließen nicht locker, wie der<br />

Entscheid des Luzerner Rates von 1424 zeigt.^ö^ Danach verhef die Grenze zwischen<br />

den Ämtern Ruswil <strong>und</strong> Rothenburg - vom Michelsamt ist nicht die<br />

Rede - von Lindig aus der Straße entlang hinüber nach Huprächtigen, <strong>und</strong> zwar<br />

bis zu dem Punkt, wo die Straße den Nottwiler Dorfbach schnitt, dann diesen<br />

Bach hinunter in den See. Daraus ist zu entnehmen, daß die Ruswiler <strong>und</strong> die<br />

Rothenburger 1424 das hnksufrige Eiamt als Teil ihrer Ämter behandelten <strong>und</strong><br />

Luzem zum mindesten nicht widersprach. Damit war jedoch der Propst von<br />

Münster als Herr des Michelsamts nicht einverstanden. Er erreichte schließlich<br />

1443 einen Entscheid, wonach die Dörfer Oberkirch, Ei <strong>und</strong> Nottwil in seinem<br />

Zuständigkeitsbereich verblieben, während Ruswil sich nach wie vor mit dem<br />

Personalprinzip zu begnügen hatte.^o-» <strong>Die</strong>sen Entscheid jedoch dürfte das Michelsamt<br />

nicht erreicht haben, ohne selber Haare zu lassen. Obwohl darüber<br />

nichts verlautet, scheint es, daß damals bereits jene Grenzen feststanden, die<br />

wir im folgenden zu beschreiben haben. Denn es ist zu beachten, daß 1443 nur<br />

noch von den drei Dörfern die Rede war, welche dem Michelsamt verblieben,<br />

während z.B. von Sigerswil <strong>und</strong> Dogelzwil nicht mehr gesprochen wurde.<br />

<strong>Die</strong> Verteilung der Höfe im 17. <strong>und</strong> 18. Jahrh<strong>und</strong>ert ergibt folgendes Bild. Auf<br />

der Rothenburger Seite der Grenze lagen vor 1798 die Höfe Unter Lindig, Höll,<br />

Kührütti, Schwändi, Ober Kohlholz, Gr<strong>und</strong>acher <strong>und</strong> Schwarzholz, auf der<br />

Ruswiler Seite hingegen Ober Lindig, Letzen Tschoppen, Merzenberg, Groß<br />

<strong>und</strong> Klein Huprächtigen <strong>und</strong> Ober Bernern, um nur die an die Grenzen stoßenden<br />

Höfe zu nennen. Es erweist sich, daß die Straße nach wie vor die Grenze<br />

bildete. Alle Höfe oberhalb der Straße gehörten in den Steuerbrief <strong>und</strong> das Amt<br />

Ruswil, jedoch in den Kirchgang Nottwil. 1535 versuchten die Rothenburger<br />

wohl in Erinnerung an aUe Grenzen, den Ruswüern Huprächtigen zu entfremden,<br />

gelangten jedoch auch hier nicht zum Ziel.^"^<br />

202 1416 werden folgende Höfe <strong>und</strong> Dörfer aufgezählt, die die Ruswiler auf Kosten des Michelsamtes<br />

bedrängten: Niederhof <strong>und</strong> Oberhof zu Oberkirch, Stegen, Sigerswil, Wemingen,<br />

Dogelzwil, Huprächtigen, Loch, Ei, Nottwil, Leidenberg. Wemingen wurde laut Entscheid<br />

Luzerns zum Amt Rothenburg geschlagen, da es innerhalb der Rothenburger Amtsgrenzen<br />

lag. Urk 155/2256, S. I. 3.<br />

203 Urk 156/2271.<br />

204 Urk 146/2143. Segesser I, S. 605. <strong>Die</strong> Urk<strong>und</strong>e ist zu datieren am nechsten fritag vor Sant<br />

Michels des heiligen ertzengels tag, also 27. 9. 1443.<br />

205 Siehe Anmerkung 198.

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