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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 87<br />

der Folge nennen die österreichischen Lehensbestätigungen für die Herren von<br />

Littau liegende Güter im Eigental, mehr nicht. Erst 1418, als Petermann von<br />

Meggen <strong>und</strong> sein Onkel Johann Thyo von Zürich dem Luzerner Bürger Wilhelm<br />

von Rot <strong>und</strong> dessen Schwester Johanna von Bürren ihren Anteil an den Rechten<br />

des Eigentals verkauften, wurden erstmals ausdrücklich hohe <strong>und</strong> niedere Gerichte,<br />

Twinge, Banne usw. erwähnt.^^^ Den andern Teil der Rechte erbten die<br />

beiden Geschwister von ihrem Vater Rudolf von Rot selig, wie aus dem nicht<br />

zufällig 1419 von Luzern erteilten Lehenbrief hervorgeht.^^^ Als Luzern 1423<br />

das Eigental den Brüdern Paulus <strong>und</strong> Nikiaus von BÜrren verlieh, wurde der<br />

Lehenbrief noch ausführlicher <strong>und</strong> nannte daneben auch das Gericht um <strong>Die</strong>b<br />

<strong>und</strong> Frevel.^^^ In diesem Jahr starb Wilhelm von Rot, der Bruder der Johanna<br />

von Bürren. Daraufhin versuchte deren Ehemann offenbar erstmals, das Eigental<br />

an Unterwaldner zu verkaufen, wogegen jedoch Johanna Einspruch erhob.<br />

Das gleiche versuchte um 1450 nochmals Ludwig von Bürren, geriet jedoch<br />

diesmal mit Luzern selber in Konflikt. Nachdem sich ein Schiedsspruch Berns<br />

zugunsten der Stadt ausgesprochen hatte, kaufte sie schließlich 1453 das Tal,<br />

<strong>und</strong> zwar um einen Preis, der ganz bedeutend unter dem lag, was die zwei<br />

Unterwaldner geboten hatten.^^^ Das läßt auf ein bedeutendes Interesse der<br />

Unterwaldner schließen. Das luzernische Eigental erstreckt sich vom Maienstoß<br />

an talaufwärts <strong>und</strong> schloß mit Ausnahme von Lauelen das ganze Tal samt<br />

Abhängen <strong>und</strong> Seitentälern ein.^^^ <strong>Die</strong> Höfe im Tal waren wohl von jeher als<br />

Erblehen ausgegeben <strong>und</strong> brachten seit der Neufestsetzung der Erblehenzinse<br />

vom Jahre 1460 einen jährlichen Zinsertrag von 101 Pf<strong>und</strong> ein.^^" 1482 kaufte<br />

Luzern diese Höfe auf, weshalb der Zins entfiel.^^" Ein Jahr später war die<br />

Hergiswaldteilung im Gange. Das Eigental wurde zur städtischen Ahmend geschlagen,<br />

jedoch schon 1491 wieder aufgeteilt <strong>und</strong> die Alpen verkauft.^^i<br />

<strong>Die</strong> Zugehörigkeit des Eigentals zur Stadt war offenbar während Jahrh<strong>und</strong>erten<br />

nicht eindeutig geregelt. Das kam wohl daher, daß das Eigental zur Kirchhöre<br />

Kriens gehörte, <strong>und</strong> daß es bis 1482 vom Landvogt von Kriens <strong>und</strong> Horw ver-<br />

ss'i Urk 466/8340.<br />

325 Urk 466/8341.<br />

326 Urk 467/8345.<br />

3" Urk 467/8349.<br />

328 Von den in den älteren Quellen erscheinenden Namen der Alpen gehörten eindeutig ins<br />

Eigental selber; Maienstoß, Würzen, Linden, Gantersei, Honegg, Rosenboden, Riestersgumm,<br />

Nüsch, Egg, Nieder <strong>und</strong> Ober Rüti, Stockmatten. Vgl. z.B. Verleihung der Güter durch Luzern<br />

1460: Urk 467/8350. Ferner Sammlung Kassierter Gülten Schwarzenberg. Im Verzeichnis<br />

aller Alpen im Eigental <strong>und</strong> Kirchgang Kriens von 1593, das anläßlich der Kapellenrenovation<br />

aufgezeichnet wurde, werden neben den bereits genannten Namen aufgezählt: Trokkenmatt,<br />

Frostaffel, Oberalp, Bründlen, Schwändi, Birchalp, Rotstock, Mülimäß, Buchsteg,<br />

Hüsli, zum Höchen Hus, Fuchsbühl, Gmeinalp. Pfarrbuch Kriens 1588-1773, 321r, nach<br />

Film FA/115 (Fre<strong>und</strong>licher Hinweis von Herrn A. Fuchs).<br />

32» Urk 467/8350.<br />

330 Urk 211/3057, fol 20r. Das Jahr 1482 nach cod 6860, 788.<br />

331 Segesser 2, S. 262 Anmerkung 3.

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