Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN 87<br />
der Folge nennen die österreichischen Lehensbestätigungen für die Herren von<br />
Littau liegende Güter im Eigental, mehr nicht. Erst 1418, als Petermann von<br />
Meggen <strong>und</strong> sein Onkel Johann Thyo von Zürich dem Luzerner Bürger Wilhelm<br />
von Rot <strong>und</strong> dessen Schwester Johanna von Bürren ihren Anteil an den Rechten<br />
des Eigentals verkauften, wurden erstmals ausdrücklich hohe <strong>und</strong> niedere Gerichte,<br />
Twinge, Banne usw. erwähnt.^^^ Den andern Teil der Rechte erbten die<br />
beiden Geschwister von ihrem Vater Rudolf von Rot selig, wie aus dem nicht<br />
zufällig 1419 von Luzern erteilten Lehenbrief hervorgeht.^^^ Als Luzern 1423<br />
das Eigental den Brüdern Paulus <strong>und</strong> Nikiaus von BÜrren verlieh, wurde der<br />
Lehenbrief noch ausführlicher <strong>und</strong> nannte daneben auch das Gericht um <strong>Die</strong>b<br />
<strong>und</strong> Frevel.^^^ In diesem Jahr starb Wilhelm von Rot, der Bruder der Johanna<br />
von Bürren. Daraufhin versuchte deren Ehemann offenbar erstmals, das Eigental<br />
an Unterwaldner zu verkaufen, wogegen jedoch Johanna Einspruch erhob.<br />
Das gleiche versuchte um 1450 nochmals Ludwig von Bürren, geriet jedoch<br />
diesmal mit Luzern selber in Konflikt. Nachdem sich ein Schiedsspruch Berns<br />
zugunsten der Stadt ausgesprochen hatte, kaufte sie schließlich 1453 das Tal,<br />
<strong>und</strong> zwar um einen Preis, der ganz bedeutend unter dem lag, was die zwei<br />
Unterwaldner geboten hatten.^^^ Das läßt auf ein bedeutendes Interesse der<br />
Unterwaldner schließen. Das luzernische Eigental erstreckt sich vom Maienstoß<br />
an talaufwärts <strong>und</strong> schloß mit Ausnahme von Lauelen das ganze Tal samt<br />
Abhängen <strong>und</strong> Seitentälern ein.^^^ <strong>Die</strong> Höfe im Tal waren wohl von jeher als<br />
Erblehen ausgegeben <strong>und</strong> brachten seit der Neufestsetzung der Erblehenzinse<br />
vom Jahre 1460 einen jährlichen Zinsertrag von 101 Pf<strong>und</strong> ein.^^" 1482 kaufte<br />
Luzern diese Höfe auf, weshalb der Zins entfiel.^^" Ein Jahr später war die<br />
Hergiswaldteilung im Gange. Das Eigental wurde zur städtischen Ahmend geschlagen,<br />
jedoch schon 1491 wieder aufgeteilt <strong>und</strong> die Alpen verkauft.^^i<br />
<strong>Die</strong> Zugehörigkeit des Eigentals zur Stadt war offenbar während Jahrh<strong>und</strong>erten<br />
nicht eindeutig geregelt. Das kam wohl daher, daß das Eigental zur Kirchhöre<br />
Kriens gehörte, <strong>und</strong> daß es bis 1482 vom Landvogt von Kriens <strong>und</strong> Horw ver-<br />
ss'i Urk 466/8340.<br />
325 Urk 466/8341.<br />
326 Urk 467/8345.<br />
3" Urk 467/8349.<br />
328 Von den in den älteren Quellen erscheinenden Namen der Alpen gehörten eindeutig ins<br />
Eigental selber; Maienstoß, Würzen, Linden, Gantersei, Honegg, Rosenboden, Riestersgumm,<br />
Nüsch, Egg, Nieder <strong>und</strong> Ober Rüti, Stockmatten. Vgl. z.B. Verleihung der Güter durch Luzern<br />
1460: Urk 467/8350. Ferner Sammlung Kassierter Gülten Schwarzenberg. Im Verzeichnis<br />
aller Alpen im Eigental <strong>und</strong> Kirchgang Kriens von 1593, das anläßlich der Kapellenrenovation<br />
aufgezeichnet wurde, werden neben den bereits genannten Namen aufgezählt: Trokkenmatt,<br />
Frostaffel, Oberalp, Bründlen, Schwändi, Birchalp, Rotstock, Mülimäß, Buchsteg,<br />
Hüsli, zum Höchen Hus, Fuchsbühl, Gmeinalp. Pfarrbuch Kriens 1588-1773, 321r, nach<br />
Film FA/115 (Fre<strong>und</strong>licher Hinweis von Herrn A. Fuchs).<br />
32» Urk 467/8350.<br />
330 Urk 211/3057, fol 20r. Das Jahr 1482 nach cod 6860, 788.<br />
331 Segesser 2, S. 262 Anmerkung 3.