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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LAND VOGTE! GRENZEN 89<br />

Gemeinden <strong>und</strong> trotz des Widerstandes der Stadt pohtisch Kriens <strong>und</strong> Schwarzenberg<br />

zugeteilt."'<br />

Im Grenzraum zwischen Malters, Kriens <strong>und</strong> Schwarzenberg fand zu gleicher<br />

Zeit eine weitere Veränderung statt. Denn als man die Gemeinde Schwarzenberg<br />

schuf, teilte man ihr auch eine Reihe von Höfen zu, die von jeher zum<br />

Amt Kriens gehört hatten. Es waren dies Gräfligen, Neuet, Scharmis, Krümmelbach<br />

<strong>und</strong> Gaß.33«<br />

Nach der Spärlichkeit der Quellen^^» zu schließen gehörte das Gebiet zwischen<br />

Eigental, Wängegrat, Fischenbach <strong>und</strong> Rümlig zu den entlegensten <strong>und</strong> am<br />

spätesten erschlossenen des ganzen Kantons. Gülten, welche Alpen oder sonstige<br />

Güter dieses Raumes betreffen, fanden sich außer für die Alp Mühlenmoos<br />

keine. <strong>Die</strong>se Alp grenzte an das Eigental an <strong>und</strong> gehörte eindeutig zum Amt<br />

<strong>und</strong> Kirchgang Malters. Auch der Kataster der Gemeinde Malters von 1801<br />

nannte außer dem Mühlenmoos nur noch die Alp Gummli <strong>und</strong> jener von 1823<br />

zusätzlich Stäfeli <strong>und</strong> Hinter Stäfeli. <strong>Die</strong> beiden letztgenannten Alpen liegen<br />

zuhinterst im Tal, grenzen an den Berggrat <strong>und</strong> sind ohne Zweifel identisch mit<br />

jener Alp Breitenstaffel, welche in den alten Marchenbeschreibungen <strong>und</strong> im<br />

Steuerregister von 1695 vorkommt.3^° Da in den Malterser Marchenbeschreibungen<br />

der Fischenbach <strong>und</strong> der Berggrat eindeutig als Grenze in Erscheinung<br />

treten, kann angenommen werden, daß dieses spät erschlossene Berg- <strong>und</strong><br />

Waldgebiet bis zum Grat an der Kantonsgrenze hinauf zum Amt Malters gehörte.<br />

<strong>Die</strong>se Feststellung ist deshalb wichtig, weil sowohl aus dem Mannschaftsrodel<br />

von 1582/83 wie aus dem Feuer Stättenverzeichnis von 1684, welche<br />

Hof für Hof angeben, der Schluß gezogen werden könnte, daß das Amt Malters<br />

südlich des Rümligs nicht mehr zuständig sei. Das beweist, daß in dieser Region<br />

nur Alpen <strong>und</strong> keine ständig bewohnten Siedlungen vorhanden waren.<br />

SJ. <strong>Die</strong> übrigen <strong>Landvogteien</strong><br />

3.7.1. Zu den Grenzen des Michelsamtes<br />

Das Michelsamt dehnte sich auf der Höhe zwischen dem Sempachersee <strong>und</strong><br />

dem Seetal am Oberlauf der Wina aus <strong>und</strong> gliederte sich in mehrere Räume. In<br />

seinem Gebiet trat die Einzelhofsiedlung zurück, während die Dorfsiedlung<br />

33' Bürkli, Malters, S. 257ff.<br />

338 Archiv 1, Fach 7, Steuerrodel Kriens um 1695 {Schachtel 862). Sammlung Kassierter<br />

Gülten Kriens.<br />

33» Sammlung Kassierter Gülten Malters <strong>und</strong> Schwarzenberg. Akten 27/28 A, Kataster Malters<br />

1801. Kataster 1823 der Gemeinde Malters, cod CA 55. Mannschaftsrodel Malters 1582/<br />

1583: Urk 261/4457. Feuerstättenverzeichnis Malters 1684: Urk 261/4468.<br />

^ö Nach dem Steuerrodel um 1695 für Malters lag Breitenstaffel im Schwarzenbei^ <strong>und</strong> bot<br />

15 Kühen Sommerung, Archiv 1, Fach 7, Steuerrodel um 1695 (Schachtet 862).

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