Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien
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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN tl<br />
sich der alte Twing Tannenfels, der die Höfe Ei, St. Margarethen, Bühl, Irflikon,<br />
Tannenfels <strong>und</strong> Gattwil umfaßte, vom Sempachersee bis zum Übergang nach<br />
Buttisholz hinauf. <strong>Die</strong> spätmittelalterliche Entwicklung bewirkte somit, daß er<br />
in zwei Ämter zu liegen kam.^«'<br />
3.2.4. <strong>Die</strong> Grenzen gegen Sursee <strong>und</strong> zu den Ämtern Willisau <strong>und</strong> Knutwil<br />
Karten 9 <strong>und</strong> 10<br />
<strong>Die</strong> eben skizzierte Grenzhnie erreichte bei Sursee den Talboden <strong>und</strong> wendete<br />
sich dann dem Westen zu, indem sie bis Kottwil teils dem Fuß des Leidenbergs,<br />
teils dem Nordabhang folgte. Sie gelangte hier auch an jene Grenze, welche das<br />
bisher vorherrschende Einzelhofgebiet von den geschlossenen Dörfern mit Flurverfassung<br />
trennte. Am Fuße des Leidenberges zog sich die Landstraße von<br />
Sursee nach Willisau hin, die leicht erhöht dem ausgedehnten Moos auswich<br />
<strong>und</strong> mehrere Dörfer durchschnitt. Sie dürfte eine uralte Straße aus vorgeschichtlicher<br />
Zeit sein.'°8 Wie die oben behandelten Marchenbeschreibungen aus<br />
dem frühen 15. Jahrh<strong>und</strong>ert zeigen, folgte die Ruswiler Grenze dieser Straße<br />
zwischen dem Berg <strong>und</strong> dem Moos. Das Moos lag trotz seiner großen Fläche ganz<br />
im Herrschaftsbereich der Grafschaft Willisau. Es wirkte nicht als Niemandsland,<br />
welches zur Grenzausbildung auf höherer Ebene führte, sondern trennte nur<br />
die einzelnen Siedlungen, welche es wie einen größeren See umsäumten.<br />
<strong>Die</strong> Straße schied seit dem 15. Jahrh<strong>und</strong>ert teilweise das Amt Ruswil von der<br />
Grafschaft WiUisau <strong>und</strong> dem Amt Knutwil. Als östlicher Ausgangspunkt dieser<br />
Amtsgrenze in Sursee wird hauptsächlich das Kreuz, einmal auch der Dägerstein<br />
angegeben. Dabei waren zwei Punkte auf dem inneren Friedkreis der Stadt<br />
Sursee anvisiert^"^, nämlich das Kreuz vor dem Untertor, welches später durch<br />
die Kreuzkapelle ersetzt wurde, <strong>und</strong> die Dägersteinkapelle. Es ergibt sich folgender<br />
Grenzverlauf. Von Süden her lief die Grenze zwischen den Höfen Schellenrain<br />
<strong>und</strong> Oberhof durch <strong>und</strong> berührte bei der Kreuzkapelle vor dem Untertor<br />
den Innern Friedkreis. Hier bog sie nach Westen ab <strong>und</strong> folgte der Landstraße.^io<br />
2ö^ F. R. Wey, <strong>Die</strong> Deutschordens-Kcmmende Hitzkirch (1236-1528), Luzern 1923, S. 96f.<br />
208 Grenzen folgten gerne vorgeschichtlichen <strong>und</strong> Römerstraßen. Darüber vgl. Th. Knapp,<br />
Über Marksteine <strong>und</strong> andere Grenzbezeichnungen vornehmlich im südvvesthchen Deutschland.<br />
In: Grenzrecht (zitiert in Anmerkung 161), S. 5.<br />
209 urk 156/2271 (1424): Zuswil ... <strong>und</strong> die sträs hin unlz gen Surse an das crutz. PA 759/<br />
15753(1459): Zuswil ... <strong>und</strong> da dannen die straß hinin gen Surse an dz steinin crutz <strong>und</strong> cappel.<br />
da der marchstein statt. Segesser 1, S. 568 (1411): Zuswil ... die straße hin für Kotwil us gen<br />
Surse an den Degerstein. - Friedkreis vgl. Segesser 1, S. 744 <strong>und</strong> unten im Kapitel 3.4. Friedkreise<br />
waren durch Kreuze <strong>und</strong> Kapellen gekennzeichnet.<br />
210 Für diesen Grenzverlauf vgl. die grobe Skizze von etwa 1820, welche andeutet, daß von<br />
der Kreuzkapelle <strong>und</strong> nicht von der Dägersteinkapelle auszugehen ist, in Akten 212/31C,<br />
Gemeinde Großwangen, Märchen.