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Die Luzemer Pfarreien und Landvogteien

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FRÜHE LANDESHOHEIT UND LANDVOGTEIGRENZEN tl<br />

sich der alte Twing Tannenfels, der die Höfe Ei, St. Margarethen, Bühl, Irflikon,<br />

Tannenfels <strong>und</strong> Gattwil umfaßte, vom Sempachersee bis zum Übergang nach<br />

Buttisholz hinauf. <strong>Die</strong> spätmittelalterliche Entwicklung bewirkte somit, daß er<br />

in zwei Ämter zu liegen kam.^«'<br />

3.2.4. <strong>Die</strong> Grenzen gegen Sursee <strong>und</strong> zu den Ämtern Willisau <strong>und</strong> Knutwil<br />

Karten 9 <strong>und</strong> 10<br />

<strong>Die</strong> eben skizzierte Grenzhnie erreichte bei Sursee den Talboden <strong>und</strong> wendete<br />

sich dann dem Westen zu, indem sie bis Kottwil teils dem Fuß des Leidenbergs,<br />

teils dem Nordabhang folgte. Sie gelangte hier auch an jene Grenze, welche das<br />

bisher vorherrschende Einzelhofgebiet von den geschlossenen Dörfern mit Flurverfassung<br />

trennte. Am Fuße des Leidenberges zog sich die Landstraße von<br />

Sursee nach Willisau hin, die leicht erhöht dem ausgedehnten Moos auswich<br />

<strong>und</strong> mehrere Dörfer durchschnitt. Sie dürfte eine uralte Straße aus vorgeschichtlicher<br />

Zeit sein.'°8 Wie die oben behandelten Marchenbeschreibungen aus<br />

dem frühen 15. Jahrh<strong>und</strong>ert zeigen, folgte die Ruswiler Grenze dieser Straße<br />

zwischen dem Berg <strong>und</strong> dem Moos. Das Moos lag trotz seiner großen Fläche ganz<br />

im Herrschaftsbereich der Grafschaft Willisau. Es wirkte nicht als Niemandsland,<br />

welches zur Grenzausbildung auf höherer Ebene führte, sondern trennte nur<br />

die einzelnen Siedlungen, welche es wie einen größeren See umsäumten.<br />

<strong>Die</strong> Straße schied seit dem 15. Jahrh<strong>und</strong>ert teilweise das Amt Ruswil von der<br />

Grafschaft WiUisau <strong>und</strong> dem Amt Knutwil. Als östlicher Ausgangspunkt dieser<br />

Amtsgrenze in Sursee wird hauptsächlich das Kreuz, einmal auch der Dägerstein<br />

angegeben. Dabei waren zwei Punkte auf dem inneren Friedkreis der Stadt<br />

Sursee anvisiert^"^, nämlich das Kreuz vor dem Untertor, welches später durch<br />

die Kreuzkapelle ersetzt wurde, <strong>und</strong> die Dägersteinkapelle. Es ergibt sich folgender<br />

Grenzverlauf. Von Süden her lief die Grenze zwischen den Höfen Schellenrain<br />

<strong>und</strong> Oberhof durch <strong>und</strong> berührte bei der Kreuzkapelle vor dem Untertor<br />

den Innern Friedkreis. Hier bog sie nach Westen ab <strong>und</strong> folgte der Landstraße.^io<br />

2ö^ F. R. Wey, <strong>Die</strong> Deutschordens-Kcmmende Hitzkirch (1236-1528), Luzern 1923, S. 96f.<br />

208 Grenzen folgten gerne vorgeschichtlichen <strong>und</strong> Römerstraßen. Darüber vgl. Th. Knapp,<br />

Über Marksteine <strong>und</strong> andere Grenzbezeichnungen vornehmlich im südvvesthchen Deutschland.<br />

In: Grenzrecht (zitiert in Anmerkung 161), S. 5.<br />

209 urk 156/2271 (1424): Zuswil ... <strong>und</strong> die sträs hin unlz gen Surse an das crutz. PA 759/<br />

15753(1459): Zuswil ... <strong>und</strong> da dannen die straß hinin gen Surse an dz steinin crutz <strong>und</strong> cappel.<br />

da der marchstein statt. Segesser 1, S. 568 (1411): Zuswil ... die straße hin für Kotwil us gen<br />

Surse an den Degerstein. - Friedkreis vgl. Segesser 1, S. 744 <strong>und</strong> unten im Kapitel 3.4. Friedkreise<br />

waren durch Kreuze <strong>und</strong> Kapellen gekennzeichnet.<br />

210 Für diesen Grenzverlauf vgl. die grobe Skizze von etwa 1820, welche andeutet, daß von<br />

der Kreuzkapelle <strong>und</strong> nicht von der Dägersteinkapelle auszugehen ist, in Akten 212/31C,<br />

Gemeinde Großwangen, Märchen.

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