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SaUitchc Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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33<br />

licher Richter und Stellvertreter des Kamminifchen Bischofes<br />

im ganzen Deminischen Kirchensprengel o<strong>der</strong> Archidiaconate.<br />

Das Kamminische o<strong>der</strong> Pommersche Bisthum war, wie jedes<br />

andre Bisthum, in eine Anzahl Archidiaconate abgetheilt,<br />

<strong>der</strong>en eins das Deminische Archidiaconat war. Einem jeden<br />

dieser Archidiaconate stand ein Archidiaconus vor, welchen<br />

<strong>der</strong> Bischof ernannte, als seinen Stellvertreter in einem<br />

Theile <strong>der</strong> bischöflichen Geschäfte und Befugnisse, namentlich<br />

in den geistlichen Gerichtssachen. Der Archidiaconus<br />

hielt sich wie<strong>der</strong> einen OMoiglis o<strong>der</strong> Beauftragten,<br />

welcher im Auftrage des Archidiaconus Vie Einleitung und<br />

den Betrieb <strong>der</strong> Gerichtssachen führte. Der Archidiaconus<br />

war demnach nächst dem Bischöfe <strong>der</strong> wichtigste kirchliche<br />

Beamte im Archidiaconatssprengel. Der Verdacht, <strong>der</strong> an<br />

Werner Kindes verübten That wandte sich zuletzt gegen<br />

den vonDemmin entwichenen Kleriker Johann von Golch<br />

en, welcher nach einigen die Dienste eines Schreibers bei<br />

dem Ermordeten versehen hatte. Unter den Originalurkun<br />

den des Demminer Stadtarchives befindet sich ein Notariatsprotocoll<br />

o<strong>der</strong> Gerichtsprotocoll, ausgefertigt durch den Kleriker<br />

und Kaiserlichen öffentlichen Notarius Johann Weggezin,<br />

über das am vierten März 4385 zu Demmin gegen<br />

den entwichenen Johann von Golchen in oonlumaoiam gesprochene<br />

Urtheil, vermöge dessen <strong>der</strong> Entwichene für vogelfrei<br />

erklärt wird. Dies Protocoll zeigt uns einigermaßen,<br />

wie damals in solcher Sache vor dem Gerichte verfahren<br />

ward, wobei noch in Betracht zu ziehen, daß dieser<br />

Fall einen Kleriker, als Angeklagten, betraf, folglich auf die<br />

Inrisdictionsverhältnisse des Klerus die erfor<strong>der</strong>liche Rücksicht<br />

zu nehmen war. Die Gerichtshandlung, über welche<br />

das Protokoll berichtet, ward unter dem versammelten Volke<br />

auf dem Marktplatze zu Demmin gehalten. Auf <strong>der</strong> Richterbank<br />

saßen, als Leiter des Gerichtes, <strong>der</strong> Vogt Otto<br />

XlV. 3. 3

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