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SaUitchc Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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36<br />

bürgerlichen Rechte sodann verfestet worden. Und nach er^<br />

gangener Verordnung, ungestraft diesen Törter zu fangen,<br />

festzuhalten, zu binden, zu rä<strong>der</strong>n, und zu Tode zu bringen,<br />

gemäß dem Mosaischen und dem bürgerlichen Gesetze, unter<br />

ihren Schriften, ist <strong>der</strong> Todter o<strong>der</strong> Mor<strong>der</strong> durch den Vogt,<br />

die Beisitzer, die Bürgermeister, die Rathmänner, die oben<br />

erwähnten Bürger, den Pfarrherrn, den Official, und die<br />

übrigen Priester, in <strong>der</strong> Behausung seines Vaters und seines<br />

eigenen Heerdes, aufgesucht worden, indem sie nach den<br />

Statuten des ehrwürdigen in Christo Vaters und Herrn,<br />

des Bischofes von Kammin, verfuhren, auf daß <strong>der</strong> Todter<br />

dem Herrn Officiale des Demminischcn Archidiaconus übergeben,<br />

o<strong>der</strong> wenigstens nach den bürgerlichen Gesetzen gestraft<br />

werden möchte. Da nun <strong>der</strong>selbe nicht vorgefunden<br />

ward, so haben die Bürgermeister, die Nathmänner, und<br />

die ganze Gemeinde, damit keinerlei Nachlässigkeit in Bezug<br />

auf die Statuten des Herrn Bischofes von Kammin<br />

ihnen beigemessen würde, sich auf alle Weise gegen die Erben<br />

gutwillig und bereitwillig erklärt, ein weittns zuthun,<br />

falls solches gethan werden müsse und könne. Darauf haben<br />

die Erben für die ihnen vollständig geleistete Gerechtigkeit,<br />

welche durch den Richter, die Beisitzer, die Bürgermeister,<br />

die Rathmänner, und die ganze Gemeinde, gewährt<br />

worden, ihre Danksagung abgestattet, und die gedachten<br />

Bürgermeister, Rathmänner und die ganze Gemeinde, solches<br />

alles gut heißen wollend, wenn das Recht <strong>der</strong> Kirchengesetze<br />

und des Herrn Bischofes von Kammin solche Verfestung<br />

verlangen. Damit aber nicht noch andre, durch des<br />

Teufels Anstiftung bewogen, möglicherweise <strong>der</strong>gleichen gegen<br />

den Klerus zu versuchen sich herausnehmen möchten,<br />

haben die Bürgermeister, Rathmänner und ganze Gemeinde<br />

wie oben gemeldet und genannt, mich den unterzeichneten<br />

Notarius zu allen diesen Verhandlungen und je<strong>der</strong> einzel-

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