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SaUitchc Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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160<br />

auf einen gemeinen Landttagck müste gebracht werden. S.<br />

Ereell. Sagten S. Churf. Durchl. würden den Stenden die<br />

appellation woll laßen.<br />

Den 23. Martii haben Wir Vnß bey S. Excell. dem<br />

Herrn Grass Oxenstirn zur audientz bewerben laßen, welche<br />

aber Sich entschuldigt, weil! die Stunden schon außgetheilet<br />

das Sie es Vnß anmelden laßen Wolten.<br />

Den 24. Martii Ist Conte d'Auaur von Münster<br />

wie<strong>der</strong> alhie angelanget.<br />

Den 27. Martii Hatt Vnß des Herr Grass Orenstirns<br />

Erccll. zur audientz vndt zugleich zur Tafelt für<strong>der</strong>n laßen,<br />

wie Wir Vnß nun gestellet, haben Wir S. Erccll. von<br />

wegen <strong>der</strong> Wolgastischen H. Landtstände krafft belommenen<br />

befehlings die vor dem vbergebene monita aufs fleißigste<br />

rccomüiendiret, Vndt son<strong>der</strong>lich diese Puncte urgiret, 1.<br />

das alles, Waß in den Kayserl. vergleich mitt <strong>der</strong> Cron<br />

Schweden wegen Pommern außgelaßen, So schon in<br />

dem Vergleich mitt Chur Brandend, abgehandelt, wie<strong>der</strong><br />

möchte hinein gerücket, vndt dem Inslrumsnto kacis einverleibet<br />

werden, 2. das Ihr Königl. Maytt. wan Je das<br />

?rivil6Fium 66 non appellanäo nicht zu verbitten<br />

stünde, den Pommerischcn Stenden hinwte<strong>der</strong>ümb eine Ober<br />

Instantz in Pommern gönnen vndt anordnen wolten. 3.<br />

Das die Licenten mochten gar abgeschaffet werden, o<strong>der</strong>,<br />

Wofern es Ja nicht zu erhalten, das dennoch die<br />

(^0N86N8u ki-ovincialium geschehe, 4. das die<br />

8talim pi-u68lit0 Ii0M9^i0 abgeführet werden mochten, 5.<br />

Wegen des Closter Verchens, welches dem Obr. Ermß gegeschenkt<br />

sein solte, an die H. Estats Rehtte zu schreyben,<br />

das Sie mitt <strong>der</strong> Immission so lange in ruhe stehen wollen,<br />

biß zu <strong>der</strong> in Pommern Vertr'östetcr Commission. 6.<br />

den Plnnmerischen Stenden zu abhorungk Bnstrer relation<br />

mm: Convent zu gomwn ^>ndt deshalb an die H. Estats

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