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SaUitchc Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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89<br />

ist: «Gründliche Nachricht vom Contributions' und<br />

Stcuerwcscn in Pommern und <strong>der</strong> neuen Landesmatrikel, so<br />

so. 1730 ausgerichtet" hat nur Balthasar ^in Oo. loi.<br />

505—697^ als vierten Theil eigenhändig bezeichnet, wahrend<br />

fie in <strong>der</strong> Enqelbrechtschcn Abschrift ^p t'ol. 83 bis<br />

219^ als ein'selbstständiges, sur sich abgeschlossenes Werk<br />

betrachtet wird. Balthasar benennt jene gründliche Nachricht<br />

daher auch als Cap. 13. des Lagerströmschen Wertes;<br />

ungleichen als Cap. 14. einen darauf folgenden Aussatz.-<br />

vom Landtasten, ^n Oo. fol. 727—773.^ In <strong>der</strong><br />

Engelbrechtschen Abschrift fehl: dieser Aufsatz. Auch Gadcbusch<br />

in <strong>der</strong> Einleitung zu seiner Pommerschcn Staatstundc<br />

S . 17. bemertt, daß er vom vierten Theile des 3ärgerst<br />

rö m schen Werkes nichts habe ausfinden können, obgleich<br />

eine allgemeine Sage behaupten wolle, daß das ganze Wert<br />

irgendwo vollständig vorhanden sei. Zu erfahren, ob dies<br />

letztere gegründet sei, und wo das Lagerströmschc Original<br />

sich befinde, wäre allerdings von Interesse, da dies Wert<br />

für die Geschichte des ganzen Vorpommerns so reichhaltig ist.<br />

Der Inhalt <strong>der</strong> ebengcdachten Gründlichen Nachricht<br />

ist folgen<strong>der</strong>.' §. 1. Vorrede. F. 9. Von dcn drei<br />

Steucrarten, ». Reichssteuern, als Türtcnsleuer rnd RömerzüglN.<br />

d. Kreiestcuern. c. Landsteuern. §. 3. Reichssteuern.<br />

H. 4. Kreisstcuer und Kreishülfe. H. 5. Landfiltern,<br />

». ordinäre, Fräuleinsteuer, Gewißheit ihrer Höhe,<br />

Weigerung <strong>der</strong> Städte. §. 6—8. t>. e.rlraordmärc, nothwendige<br />

in Kriegen und i?andcönöthen, freiwillige, rom Landessurstcn<br />

erbetene, <strong>der</strong> fürstlichen Kammer zur Beihülfe. ^. 9.<br />

Ursachen dcr freiwilligen Steuern. H. 1Ü. Nothwendige<br />

Steuern sind nur eventuell. §. li. Cbaritative Steuern<br />

insbesondre. F. 1?. Einwilligung <strong>der</strong> Stände. 8- l3-<br />

Stcucreremtionen. §. 14. Pcrhällniß unter <strong>der</strong>.Krone<br />

Schweden. §. 15. Contribulionsmodus, a. bei ordinären

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