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SaUitchc Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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nach proportion vndt inhalt Voriger malrioui gleichwie<br />

an<strong>der</strong>e gctrewe Stände des Reichs schuldig vndt Verbunden<br />

davon tragen, vndt abstatten.<br />

5. Das selbiges Landt ungehöriger Stände, Ritterschafft<br />

Stände vndt Einwohner, in 8p60i'6 die Stadt<br />

Stralsundt, auch je<strong>der</strong>männiglich in hergebrachten 8talu,<br />

) immuniläton vndt Freyheiten ordentlicher Instante<br />

nen, Recht vndt Gerechtigkeiten allermassenSie<br />

dieselbe von Rom. Kaysern vndt Hertzogen in Pommern<br />

gehabt vndt genoßen, wie auch beim Religion vndt pi-oplian<br />

Frieden vndt an<strong>der</strong>n des Hcyl. Reichs Sahungen, so viel<br />

dieselben Sie angehen einhellig gelassen, vndt dawie<strong>der</strong><br />

nicht beschweret, auch so jemanden wer <strong>der</strong> sey etwa getragener<br />

Kayserl. o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Confoe<strong>der</strong>irtcn vndt Adhärenten<br />

Dienst halben in diesen Hertzogthumb Vor Pommern<br />

bey wehrenden Schwedischen Kriege eingezogen o<strong>der</strong> benommen<br />

worden, Vermöge im Jahr 4644 aufm Reichstage<br />

zu Regensburgk geschlossenen ^mnisliae wie<strong>der</strong> resliluirel<br />

werden sollen.<br />

6. Die Königinn vndt Cron Schweden, sollen hierauf<br />

alle fooäei-a so Sie bißhcro wie<strong>der</strong> Ihr Kayserl. Maytt. vndt<br />

<strong>der</strong>o hochlöbl. Erh Hauß auch deao Assistenten Chur Fürsten<br />

vndt Ständen gemachet, allerdings renunciiren vndt dieselbe<br />

aufheben, auch die Stände vndt an<strong>der</strong>e so Ihnen dieses<br />

Krieges halben verbunden, Ihrer obligation vndt Verschrcibungk<br />

erlassen vndt loß sprechen.<br />

7. Sie sollen von wegen dieser Lande mitt den benachbahrten<br />

Churfürsten vndt Ständen des Reichs, sowoll<br />

bey denen außländischen, gute Frcündschofft vndt einigkcit<br />

halten, damitt Ihrcnthalben Ihr Kayserl. Maytt. vndt dem<br />

Nnchc ohne desselben Norwissen vnd einwilligung kein<br />

ncwer Krieg erwachsen, die benachbahrte Lande, Städte vndt<br />

Seehaffen durch einführung o<strong>der</strong> gebreüch einiger Orlog

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