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Institutsbericht 2010/2011 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...

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Über Aufnahme und Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet das Kuratorium.<br />

Über Aufnahme und Ausschluss der nicht stimmberechtigten Mitglieder nach Abs. 2<br />

entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

(4) Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.<br />

(5) Die Mitglieder können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres<br />

ihren Austritt aus dem Verein erklären.<br />

Die Organe des Vereins sind:<br />

§ 4 Organe des Vereins<br />

a) die Mitgliederversammlung<br />

b) das Kuratorium<br />

c) der Direktor des <strong>Institut</strong>s<br />

d) der Wissenschaftliche Beirat<br />

§ 5 Die Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist ferner auf<br />

Verlangen des Bundes oder des Landes oder der Mehrheit der Mitglieder einzuberufen.<br />

(2) Die Mitgliederversammlung wird im Auftrag ihres Vorsitzenden schriftlich durch den<br />

Direktor des <strong>Institut</strong>s unter Übersendung der Tagesordnung einberufen; dabei ist eine<br />

Frist von drei Wochen zu wahren.<br />

(3) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der<br />

erschienenen und vertretenen stimmberechtigten Mitglieder nur beschlussfähig, wenn<br />

Bund und Land vertreten sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,<br />

sofern nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes vorschreiben.<br />

(4) Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen, Satzungsänderungen oder die Auflösung des<br />

Vereins bedürfen der Zustimmung von Bund und Land.<br />

(5) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle stimmberechtigten<br />

Mitglieder die Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.<br />

(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die<br />

vom Vorsitzenden der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen ist; sie ist den Mitgliedern<br />

innerhalb von höchstens drei Wochen nach der Sitzung zuzusenden.<br />

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br />

(1) Wahl eines Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung<br />

bestimmt aus dem Kreis der Mitglieder des <strong>Institut</strong>s bei seiner Verhinderung einen<br />

Stellvertreter.<br />

(2) Entgegennahme eines Berichtes des Direktors über die <strong>Institut</strong>sarbeit im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr und die weitere Planung sowie über die Jahresrechnung und das Ergebnis<br />

der Rechnungsprüfung.<br />

(3) Beschlussfassungen über<br />

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