Institutsbericht 2010/2011 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
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Über Aufnahme und Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet das Kuratorium.<br />
Über Aufnahme und Ausschluss der nicht stimmberechtigten Mitglieder nach Abs. 2<br />
entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
(4) Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.<br />
(5) Die Mitglieder können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres<br />
ihren Austritt aus dem Verein erklären.<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
§ 4 Organe des Vereins<br />
a) die Mitgliederversammlung<br />
b) das Kuratorium<br />
c) der Direktor des <strong>Institut</strong>s<br />
d) der Wissenschaftliche Beirat<br />
§ 5 Die Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist ferner auf<br />
Verlangen des Bundes oder des Landes oder der Mehrheit der Mitglieder einzuberufen.<br />
(2) Die Mitgliederversammlung wird im Auftrag ihres Vorsitzenden schriftlich durch den<br />
Direktor des <strong>Institut</strong>s unter Übersendung der Tagesordnung einberufen; dabei ist eine<br />
Frist von drei Wochen zu wahren.<br />
(3) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der<br />
erschienenen und vertretenen stimmberechtigten Mitglieder nur beschlussfähig, wenn<br />
Bund und Land vertreten sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,<br />
sofern nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes vorschreiben.<br />
(4) Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen, Satzungsänderungen oder die Auflösung des<br />
Vereins bedürfen der Zustimmung von Bund und Land.<br />
(5) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle stimmberechtigten<br />
Mitglieder die Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.<br />
(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die<br />
vom Vorsitzenden der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen ist; sie ist den Mitgliedern<br />
innerhalb von höchstens drei Wochen nach der Sitzung zuzusenden.<br />
§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br />
(1) Wahl eines Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung<br />
bestimmt aus dem Kreis der Mitglieder des <strong>Institut</strong>s bei seiner Verhinderung einen<br />
Stellvertreter.<br />
(2) Entgegennahme eines Berichtes des Direktors über die <strong>Institut</strong>sarbeit im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr und die weitere Planung sowie über die Jahresrechnung und das Ergebnis<br />
der Rechnungsprüfung.<br />
(3) Beschlussfassungen über<br />
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