Institutsbericht 2010/2011 - Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik ...
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d) außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebes hinausgehende Rechtsgeschäfte<br />
und Maßnahmen;<br />
e) die Errichtung und Auflösung von Abteilungen im Benehmen mit dem Direktor;<br />
f) die Prüfung und Genehmigung des vom Direktor vorzulegenden Tätigkeitsberichtes<br />
des <strong>Institut</strong>s über das vergangene Jahr und des Arbeitsplanes für das folgende Jahr;<br />
g) die Einwilligung zum Abschluss, zur Änderung oder Kündigung von Anstellungsverträgen<br />
mit leitenden Mitarbeitern des <strong>Institut</strong>s sowie zur Gewährung über- oder<br />
außertariflicher Leistungen;<br />
h) die Berufung der Mitglieder des Beirates;<br />
i) Erarbeitung von Vorschlägen für die Mitgliederversammlung zu Satzungsfragen und<br />
zur <strong>Institut</strong>sauflösung.<br />
§ 9 Direktor<br />
(1) Der Direktor leitet das <strong>Institut</strong> und vertritt es nach außen. Er ist Vorstand des Vereins<br />
im Sinne von § 26 BGB. Der Direktor hat eine/n geschäftsmäßigen/geschäftsmäßige<br />
Vertreter/in, der/die nach Anhörung des Vorstandes vom Kuratorium zu bestellen ist.<br />
Über Dauer und Neu-bzw. Abberufung entscheidet das Kuratorium. Der Direktor ist per<br />
Amt Mitglied. Die Abteilungsleiter sollten Mitglieder des Lehrkörpers der Universität<br />
Rostock sein.<br />
(2) Der Direktor wird für höchstens fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.<br />
(3) Der Direktor führt die laufenden Geschäfte des <strong>Institut</strong>s im Rahmen dieser Satzung<br />
und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kuratoriums<br />
sowie des Programmbudgets.<br />
(4) Der Direktor hat das Kuratorium über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.<br />
Er ist verpflichtet, dem Kuratorium über alle Angelegenheiten des <strong>Institut</strong>s Auskunft<br />
zu erteilen.<br />
(5) Der Direktor erarbeitet mit den Abteilungsleitern unter angemessener Beteiligung der<br />
wissenschaftlichen Mitarbeiter das wissenschaftliche Programm.<br />
(6) Zu den weiteren Aufgaben des Direktors gehören insbesondere:<br />
a) die Planung der Zusammenarbeit mit universitären, anderen nationalen und internationalen<br />
Einrichtungen sowie die Verantwortung für deren Durchführung und<br />
Ergebnisbewertung;<br />
b) die Regelung der Geschäftsverteilung des <strong>Institut</strong>s;<br />
c) das Finanz-, Kassen- und Rechnungswesen, insbesondere die Aufstellung des Entwurfs<br />
des Programmbudgets;<br />
d) die Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />
e) die Vorlage des vorjährigen Tätigkeitsberichtes des <strong>Institut</strong>s beim Kuratorium bis<br />
spätestens zum 1. April eines jeden Jahres;<br />
f) die jährliche Vorlage eines Arbeitsplanes beim Kuratorium für das jeweilige folgende<br />
Jahr bis spätestens zum 15. Oktober;<br />
g) die Vorbereitung der Sitzung des Kuratoriums;<br />
h) die Wahrnehmung der personalrechtlichen Befugnisse für die Mitarbeiter des <strong>Institut</strong>s<br />
unter Beachtung des § 8 Abs. 2 Buchst. g.<br />
(7) Der Direktor beruft mindestens einmal halbjährlich eine Versammlung der <strong>Institut</strong>sangehörigen<br />
ein, in der über <strong>Institut</strong>sangelegenheiten berichtet und diskutiert wird.<br />
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