Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
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Kleinkläranlagen wird es auch weiterhin geben<br />
Im Gegensatz zur öffentlichen zentralen Ableitung<br />
und Behandlung <strong>der</strong> Siedlungsabwässer<br />
durch die Kommunen steht die private dezentrale<br />
Aufbereitung von häuslichem Schmutzwasser<br />
in Kleinkläranlagen.<br />
Sie dienen zur Abwasserentsorgung von Einzelgebäuden<br />
bzw. Gebäudegruppen, die wirtschaftlich<br />
nicht an eine öffentliche Kanalisation anschließbar<br />
sind. Der Anschluss ist auf 50 Einwohner<br />
bzw. einen Schmutzwasseranfall von 8 m³/d<br />
begrenzt. Nie<strong>der</strong>schlagswasser muss vom<br />
Schmutzwasser getrennt und möglichst im<br />
Grundstück versickern. Bisher bestand die fachliche<br />
Ansicht, Kleinkläranlagen sind Behelfsanlagen,<br />
die nur unzureichend die hygienischen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Abwasserentsorgung erfüllen<br />
können. Ihr Bau wurde deshalb sehr oft<br />
nur als Übergangslösung mit einer begrenzten<br />
Nutzungsdauer genehmigt. Deutschlandweit<br />
gingen die Abwasserbeseitigungskonzepte davon<br />
aus, die Kanalisationsnetze <strong>der</strong> Städte und<br />
Gemeinden im Laufe <strong>der</strong> Zeit so weit auszubauen,<br />
dass Kleinkläranlagen keine Existenzberechtigung<br />
mehr haben.<br />
Inzwischen ist hinsichtlich <strong>der</strong> Tauglichkeit <strong>der</strong><br />
Kleinkläranlagen ein Meinungswechsel eingetreten.<br />
Die Reinigungswirkung kann durch Anwendung<br />
biologischer Verfahren so weit gesteigert<br />
werden, dass die Restverschmutzung des Ablaufes<br />
einer dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden<br />
Dezentrale Abwasserbehandlung in Kleinkläranlage für Einzelhaus.<br />
2007.<br />
Kleinkläranlage nicht größer als die einer zentralen<br />
Kläranlage ist, d.h. für eine dezentrale Kläranlage<br />
besteht das gleiche Umweltziel wie für<br />
eine zentrale Anlage <strong>der</strong> Größenklasse bis 1.000<br />
Einwohner. Eine wichtige Voraussetzung für die<br />
zuverlässige Funktion <strong>der</strong> Kleinkläranlage ist allerdings<br />
eine fachgerechte Wartung durch ausgebildetes<br />
Fachpersonal.<br />
Der dauerhafte Bestand von mo<strong>der</strong>nen Kleinkläranlagen<br />
wird neuerdings durch das Wasserhaushaltsgesetz<br />
(Novelle von 1996) ermöglicht.<br />
Dort heißt es im §18 a: „Dem Wohl <strong>der</strong><br />
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