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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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Kleinkläranlagen wird es auch weiterhin geben<br />

Im Gegensatz zur öffentlichen zentralen Ableitung<br />

und Behandlung <strong>der</strong> Siedlungsabwässer<br />

durch die Kommunen steht die private dezentrale<br />

Aufbereitung von häuslichem Schmutzwasser<br />

in Kleinkläranlagen.<br />

Sie dienen zur Abwasserentsorgung von Einzelgebäuden<br />

bzw. Gebäudegruppen, die wirtschaftlich<br />

nicht an eine öffentliche Kanalisation anschließbar<br />

sind. Der Anschluss ist auf 50 Einwohner<br />

bzw. einen Schmutzwasseranfall von 8 m³/d<br />

begrenzt. Nie<strong>der</strong>schlagswasser muss vom<br />

Schmutzwasser getrennt und möglichst im<br />

Grundstück versickern. Bisher bestand die fachliche<br />

Ansicht, Kleinkläranlagen sind Behelfsanlagen,<br />

die nur unzureichend die hygienischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Abwasserentsorgung erfüllen<br />

können. Ihr Bau wurde deshalb sehr oft<br />

nur als Übergangslösung mit einer begrenzten<br />

Nutzungsdauer genehmigt. Deutschlandweit<br />

gingen die Abwasserbeseitigungskonzepte davon<br />

aus, die Kanalisationsnetze <strong>der</strong> Städte und<br />

Gemeinden im Laufe <strong>der</strong> Zeit so weit auszubauen,<br />

dass Kleinkläranlagen keine Existenzberechtigung<br />

mehr haben.<br />

Inzwischen ist hinsichtlich <strong>der</strong> Tauglichkeit <strong>der</strong><br />

Kleinkläranlagen ein Meinungswechsel eingetreten.<br />

Die Reinigungswirkung kann durch Anwendung<br />

biologischer Verfahren so weit gesteigert<br />

werden, dass die Restverschmutzung des Ablaufes<br />

einer dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden<br />

Dezentrale Abwasserbehandlung in Kleinkläranlage für Einzelhaus.<br />

2007.<br />

Kleinkläranlage nicht größer als die einer zentralen<br />

Kläranlage ist, d.h. für eine dezentrale Kläranlage<br />

besteht das gleiche Umweltziel wie für<br />

eine zentrale Anlage <strong>der</strong> Größenklasse bis 1.000<br />

Einwohner. Eine wichtige Voraussetzung für die<br />

zuverlässige Funktion <strong>der</strong> Kleinkläranlage ist allerdings<br />

eine fachgerechte Wartung durch ausgebildetes<br />

Fachpersonal.<br />

Der dauerhafte Bestand von mo<strong>der</strong>nen Kleinkläranlagen<br />

wird neuerdings durch das Wasserhaushaltsgesetz<br />

(Novelle von 1996) ermöglicht.<br />

Dort heißt es im §18 a: „Dem Wohl <strong>der</strong><br />

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