Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
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Bei einem Abfuhrsystem dagegen könne man die<br />
Abortgruben ausreichend mit Chlorkalk desinfizieren.<br />
Es folgte eine teilweise sehr kontroverse Diskussion,<br />
untersetzt von mehreren gegensätzlichen<br />
Gutachten. Im Juni 1875 unterbreitete <strong>der</strong> „Gemischte<br />
öffentliche Gesundheitsausschuss“ dem<br />
Stadtrat folgende Vorschläge zur Einführung von<br />
WCs:<br />
1. Die Anlegung von Waterclosets ist bis auf<br />
Wi<strong>der</strong>ruf zu gestatten.<br />
2. Jedes mit Closeteinrichtung versehene<br />
Hausgrundstück muß als Reserve eine den<br />
Baupolizeibedingungen entsprechend<br />
wasserdicht hergestellte Grube besitzen.<br />
3. Closeteinrichtung ist nur dann zu genehmigen,<br />
wenn solche in sämtlichen Aborten<br />
des betreffenden Hauses zur Ausführung<br />
kommt.<br />
4. Nur in den Häusern, welche mit <strong>der</strong> neuen<br />
Wasserleitung versehen sind, ist Closeteinrichtung<br />
gestattbar.<br />
5. Es sind nur solche Closeteinrichtungen<br />
zulässig, welche den behördlicherseits zu<br />
stellenden Ansprüchen genügen.<br />
Mo<strong>der</strong>nes Wasserklosett (WC). Es wurde Mitte des<br />
19. Jahrhun<strong>der</strong>ts in vornehmen englischen Häusern<br />
eingeführt.<br />
6. Die Closetstoffe sind ohne weiteres in die<br />
Hauptschleuße abzuführen.<br />
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