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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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Bei einem Abfuhrsystem dagegen könne man die<br />

Abortgruben ausreichend mit Chlorkalk desinfizieren.<br />

Es folgte eine teilweise sehr kontroverse Diskussion,<br />

untersetzt von mehreren gegensätzlichen<br />

Gutachten. Im Juni 1875 unterbreitete <strong>der</strong> „Gemischte<br />

öffentliche Gesundheitsausschuss“ dem<br />

Stadtrat folgende Vorschläge zur Einführung von<br />

WCs:<br />

1. Die Anlegung von Waterclosets ist bis auf<br />

Wi<strong>der</strong>ruf zu gestatten.<br />

2. Jedes mit Closeteinrichtung versehene<br />

Hausgrundstück muß als Reserve eine den<br />

Baupolizeibedingungen entsprechend<br />

wasserdicht hergestellte Grube besitzen.<br />

3. Closeteinrichtung ist nur dann zu genehmigen,<br />

wenn solche in sämtlichen Aborten<br />

des betreffenden Hauses zur Ausführung<br />

kommt.<br />

4. Nur in den Häusern, welche mit <strong>der</strong> neuen<br />

Wasserleitung versehen sind, ist Closeteinrichtung<br />

gestattbar.<br />

5. Es sind nur solche Closeteinrichtungen<br />

zulässig, welche den behördlicherseits zu<br />

stellenden Ansprüchen genügen.<br />

Mo<strong>der</strong>nes Wasserklosett (WC). Es wurde Mitte des<br />

19. Jahrhun<strong>der</strong>ts in vornehmen englischen Häusern<br />

eingeführt.<br />

6. Die Closetstoffe sind ohne weiteres in die<br />

Hauptschleuße abzuführen.<br />

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