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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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– Schaffung <strong>der</strong> Möglichkeit, in Ausnahmefällen<br />

eine allgemeine Desinfektion <strong>der</strong> Abwässer<br />

durchzuführen<br />

– Einrichtung von Abfangvorrichtungen für<br />

grobe Schwimm- und Sinkstoffe an sämtlichen<br />

Notauslässen<br />

– Errichtung einer zentralen Abwasserreinigungsanlage<br />

auf Kaditzer Flur<br />

– Fortführung des Endauslasses <strong>der</strong> gereinigten<br />

Abwässer als geschlossenes Rohr bis in die<br />

Mitte des Elbestromes<br />

Die Planungen des Tiefbauamtes wurden<br />

daraufhin präzisiert (s. Übersichtsplan für die<br />

Anlagen zur Reinigung und Ableitung <strong>der</strong><br />

Dresdner Abwässer vom Februar 1903). Mit<br />

Schreiben vom 27. Juli 1904 genehmigte die<br />

Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-<br />

Neustadt als Elbstromamt die Ableitung <strong>der</strong><br />

Fäkalien <strong>der</strong> Stadt Dresden in die Elbe auf dem<br />

Wege <strong>der</strong> Schwemmkanalisation unter den vom<br />

„Reichs-Gesundheitsrath“ erhobenen For<strong>der</strong>ungen.<br />

Von 1906 bis 1907 betrieb das Tiefbauamt<br />

eine Versuchsanlage zur Erprobung unterschiedlicher<br />

Reinigungsverfahren und Aggregate<br />

unterhalb <strong>der</strong> Marienbrücke (heutiger Kanalstützpunkt<br />

„Weißeritzstraße“). Wie sich zeigte,<br />

haben diese Versuche wesentlich zum späteren<br />

erfolgreichen Betrieb <strong>der</strong> Kläranlage Kaditz<br />

beigetragen.<br />

Dresdner Schwemmkanalisation: Versenkung des Hauptdükerrohres in den<br />

Elbstrom bei Cotta am 12. März 1907. Rohrlänge 122 m, Durchmesser 2 m.<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Ereignis stellte noch <strong>der</strong> Bau des<br />

Elbdükers am Flügelweg dar. Ein Düker dient zur<br />

Unterquerung von Hin<strong>der</strong>nissen, hier <strong>der</strong> Elbe.<br />

Er führt das Abwasser aus <strong>der</strong> Altstadt auf die<br />

Neustädter Elbseite in Kaditz, wo sich die Kläranlage<br />

befindet. Er besteht aus einem Rohr von<br />

1.050 mm Durchmesser, dem Trockenwetterrohr,<br />

welches ständig durchflossen wird, und einem<br />

Rohr von 2.000 mm Durchmesser, dem Regenwetterrohr,<br />

welches die bei Regenwetter anfallenden<br />

größeren Wassermengen aufnimmt. Das<br />

Einschwimmen und Versenken des Mittelstückes<br />

des großen Rohres von 2.000 mm Durchmesser<br />

und 122 m Länge am 12. März 1907 wird in<br />

oben stehen<strong>der</strong> Abbildung gezeigt.<br />

Sowohl die Bauordnung von 1905 als auch das<br />

Ortsgesetz über die Entwässerung <strong>der</strong> Grundstücke<br />

von 1905 und das Ortsgesetz, die Schwemmkanalisation<br />

betreffend von 1906, enthielten<br />

klare Regelungen zur Errichtung von Kanälen<br />

und Gruben für die Abwasserableitung aus den<br />

Grundstücken. Die Abführung <strong>der</strong> Fäkalien in die<br />

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