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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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Trotzdem musste sogar noch im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

darauf hingewiesen werden, dass we<strong>der</strong> am Tage<br />

noch in <strong>der</strong> Nacht „Kammer Geschirre und<br />

an<strong>der</strong>e Unreinigkeiten aus den Fenstern herab<br />

auf die Straße geschüttet, und dadurch Gestank<br />

und Unsauberkeit verursacht, o<strong>der</strong> sonst jemand<br />

an seiner Kleidung beschädigt werde.“[3]<br />

Weniger bekannt ist, dass <strong>der</strong> Urin in den Stadtwohnungen<br />

sehr häufig in Fässern gesammelt<br />

wurde, um ihn an die Zunft <strong>der</strong> Gerber zu verkaufen.<br />

Diese benötigten denselben zum Enthaaren<br />

<strong>der</strong> Tierhäute, wobei eine übel riechende<br />

Flüssigkeit entstand, die in Gräben, Bäche o<strong>der</strong><br />

Flüsse abgelassen wurde. Ebenso wurden die in<br />

Gruben gesammelten Fäkalien bereits im 12. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

als Dünger verwendet. Der mittelalterliche<br />

Stadtbewohner bewirtschaftete des Öfteren<br />

auch Fel<strong>der</strong> und Gärten außerhalb <strong>der</strong> Stadtmauer.<br />

Im Unterschied zu heute, gelangte neben dem<br />

Mist – sofern vorhanden – <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Fäkaliengruben<br />

als Dünger zum Einsatz.<br />

Die Wasserversorgung, Abwasserableitung und<br />

Abfallbeseitigung galten in den frühen mittelalterlichen<br />

Städten, im Unterschied zu den antiken<br />

Großstädten, zunächst als Privatangelegenheit.<br />

Auf den meisten frühmittelalterlichen Grundstücken<br />

finden sich eigene Brunnen, Latrinen o<strong>der</strong><br />

Abfallgruben in räumlicher Enge.<br />

Erst mit <strong>der</strong> Errichtung zahlreicher öffentlicher<br />

Brunnen an zentralen Plätzen sowie <strong>der</strong> Wasserzuleitung<br />

aus dem Umland über „Röhrfahrten“,<br />

entstanden obrigkeitsgeleitete Strukturen. Brunnenmeister<br />

als städtische Bedienstete wurden zu<br />

Beginn des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts in Schriftstücken<br />

erwähnt. Die Errichtung von Gebäuden und<br />

Hofanlagen sowie hygienische Aspekte unterlagen<br />

bereits im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t gewissen juristischen<br />

Vorgaben. Das von Eike von Repgow im<br />

Zeitraum 1220 bis 1235 verfasste Rechtsbuch<br />

des Mittelalters, „Sachsenspiegel“, enthält u. a.<br />

folgende Hinweise (s. a. S. 138):<br />

– Niemand soll seine Dachtraufe in den Hof des<br />

an<strong>der</strong>en hängen.<br />

– Ein je<strong>der</strong> soll auch seinen Hofteil einzäunen<br />

lassen.<br />

– Backofen, Abort und Schweinestall sollen drei<br />

Fuß von dem Zaun entfernt sein.<br />

– Den Abort, <strong>der</strong> gegen den Hof eines an<strong>der</strong>en<br />

steht, soll man bis auf die Erde herab anlegen.<br />

Die Aborte, auch „Latrine“, „Abtritt“, „Heymlichkeit“<br />

o<strong>der</strong> „Secret“ genannt, mündeten meist<br />

in Gruben. Wo dies nicht möglich war, befanden<br />

sich Kübel bzw. Holzfässer, auch als „Stink-Bütten“<br />

bezeichnet, unter den Aborten zum Sammeln<br />

<strong>der</strong> Fäkalien. Nur in Ausnahmefällen stand<br />

ein fließendes Gewässer zur Verfügung.<br />

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