Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
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Trotzdem musste sogar noch im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
darauf hingewiesen werden, dass we<strong>der</strong> am Tage<br />
noch in <strong>der</strong> Nacht „Kammer Geschirre und<br />
an<strong>der</strong>e Unreinigkeiten aus den Fenstern herab<br />
auf die Straße geschüttet, und dadurch Gestank<br />
und Unsauberkeit verursacht, o<strong>der</strong> sonst jemand<br />
an seiner Kleidung beschädigt werde.“[3]<br />
Weniger bekannt ist, dass <strong>der</strong> Urin in den Stadtwohnungen<br />
sehr häufig in Fässern gesammelt<br />
wurde, um ihn an die Zunft <strong>der</strong> Gerber zu verkaufen.<br />
Diese benötigten denselben zum Enthaaren<br />
<strong>der</strong> Tierhäute, wobei eine übel riechende<br />
Flüssigkeit entstand, die in Gräben, Bäche o<strong>der</strong><br />
Flüsse abgelassen wurde. Ebenso wurden die in<br />
Gruben gesammelten Fäkalien bereits im 12. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
als Dünger verwendet. Der mittelalterliche<br />
Stadtbewohner bewirtschaftete des Öfteren<br />
auch Fel<strong>der</strong> und Gärten außerhalb <strong>der</strong> Stadtmauer.<br />
Im Unterschied zu heute, gelangte neben dem<br />
Mist – sofern vorhanden – <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Fäkaliengruben<br />
als Dünger zum Einsatz.<br />
Die Wasserversorgung, Abwasserableitung und<br />
Abfallbeseitigung galten in den frühen mittelalterlichen<br />
Städten, im Unterschied zu den antiken<br />
Großstädten, zunächst als Privatangelegenheit.<br />
Auf den meisten frühmittelalterlichen Grundstücken<br />
finden sich eigene Brunnen, Latrinen o<strong>der</strong><br />
Abfallgruben in räumlicher Enge.<br />
Erst mit <strong>der</strong> Errichtung zahlreicher öffentlicher<br />
Brunnen an zentralen Plätzen sowie <strong>der</strong> Wasserzuleitung<br />
aus dem Umland über „Röhrfahrten“,<br />
entstanden obrigkeitsgeleitete Strukturen. Brunnenmeister<br />
als städtische Bedienstete wurden zu<br />
Beginn des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts in Schriftstücken<br />
erwähnt. Die Errichtung von Gebäuden und<br />
Hofanlagen sowie hygienische Aspekte unterlagen<br />
bereits im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t gewissen juristischen<br />
Vorgaben. Das von Eike von Repgow im<br />
Zeitraum 1220 bis 1235 verfasste Rechtsbuch<br />
des Mittelalters, „Sachsenspiegel“, enthält u. a.<br />
folgende Hinweise (s. a. S. 138):<br />
– Niemand soll seine Dachtraufe in den Hof des<br />
an<strong>der</strong>en hängen.<br />
– Ein je<strong>der</strong> soll auch seinen Hofteil einzäunen<br />
lassen.<br />
– Backofen, Abort und Schweinestall sollen drei<br />
Fuß von dem Zaun entfernt sein.<br />
– Den Abort, <strong>der</strong> gegen den Hof eines an<strong>der</strong>en<br />
steht, soll man bis auf die Erde herab anlegen.<br />
Die Aborte, auch „Latrine“, „Abtritt“, „Heymlichkeit“<br />
o<strong>der</strong> „Secret“ genannt, mündeten meist<br />
in Gruben. Wo dies nicht möglich war, befanden<br />
sich Kübel bzw. Holzfässer, auch als „Stink-Bütten“<br />
bezeichnet, unter den Aborten zum Sammeln<br />
<strong>der</strong> Fäkalien. Nur in Ausnahmefällen stand<br />
ein fließendes Gewässer zur Verfügung.<br />
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