Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
enger bebauten Stadt teilweise so sehr, dass laut<br />
Ratsbeschluss vom Jahre 1705 endlich mit <strong>der</strong><br />
Überwölbung <strong>der</strong> offenen bzw. mit Holz abgedeckten<br />
Gerinne begonnen wurde. Die Baureglements<br />
von 1720 und 1732 für Alt-Dresden<br />
und die Vorstädte befassten sich dann schon wesentlich<br />
ausführlicher mit Bestimmungen zur Anlage<br />
<strong>der</strong> Aborte und Abwasserrinnen. Im Jahre<br />
1747 kam es auf Veranlassung des Kurfürsten<br />
zur Veröffentlichung eines ersten Entwurfes einer<br />
allgemeinen Bauordnung für Dresden: Danach<br />
sollte für jedes Haus das Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
durch hölzerne o<strong>der</strong> steinerne Gerinne auf die<br />
Straße geführt, die Abortgruben (Latrinen) dicht<br />
ausgebildet und ausreichend entfernt von Kellern<br />
und Mauern angelegt werden. Ein weiterer<br />
Fortschritt wurde 1827 erreicht, als die Allgemeine<br />
Bauordnung für die Haupt- und Residenzstadt<br />
Dresden in Kraft trat. Sie bildete im Übrigen auch<br />
eine wesentliche Grundlage für das Allgemeine<br />
Baugesetz des Königreiches Sachsen von 1900.<br />
Allgemeines Baugesetz für das<br />
Königreich Sachsen vom 1.7.1900<br />
Das Baugesetz von 1900, eines <strong>der</strong> ersten dieser<br />
Art in Deutschland, enthält nach den heutigen<br />
begrifflichen Vorstellungen sowohl bauplanungsrechtliche<br />
Regelungen des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) als auch in <strong>der</strong> Sächsischen Bauordnung<br />
(SächsBO) verankerte bauordnungsrechtliche<br />
Vorschriften. Diese galten ebenso für<br />
Grundzüge <strong>der</strong> Abwasserableitung.<br />
So wurde festgeschrieben, dass das Plangebiet<br />
zu entwässern ist. Es wurden geson<strong>der</strong>te<br />
Beschleusungspläne erarbeitet, die durch die<br />
zuständige Baupolizeibehörde genehmigt werden<br />
mussten. Somit waren alle neuen Straßen zu<br />
beschleusen und bei Erfor<strong>der</strong>nis auch bereits<br />
bebaute Ortsteile nachträglich zu erschließen.<br />
Waren die Straßen beschleust, bestand für alle<br />
Gebäude eine Anschlusspflicht an die Kanalisation.<br />
In nur wenigen Ausnahmen erteilte die Behörde<br />
eine Genehmigung zur an<strong>der</strong>weitigen Beseitigung<br />
<strong>der</strong> Tages- und Abfallwässer.<br />
Die Bauordnung für die Stadt<br />
Dresden vom 22.12.1905<br />
Am 17. 3. 1906 trat auf Grund des Baugesetzes<br />
des Königreiches Sachsen von 1900 die Bauordnung<br />
für die Stadt Dresden in Kraft. Diese legte<br />
u. a. fest, dass bei <strong>der</strong> Anlegung neuer Straßen<br />
und Plätze zu <strong>der</strong>en Entwässerung Hauptschleusen<br />
einschließlich <strong>der</strong>en Nebenanlagen einzubauen<br />
sind. Letztere waren sogenannte Nebenschleusen<br />
(Anschlusskanäle) zur Entwässerung<br />
<strong>der</strong> Grundstücke. Eine Ausnahme bildeten nur<br />
140