Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtsgrundlagen nach<br />
dem Jahr 2000<br />
In den letzten Jahren haben Richtlinien des Europäischen<br />
Rates für den Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />
eine immer größere Bedeutung. Dies<br />
gilt insbeson<strong>der</strong>e für die EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie<br />
(WRRL), die eine grundlegende<br />
Neuausrichtung <strong>der</strong> wasserrechtlichen Zielsetzungen<br />
und Instrumente bewirkte und in dessen<br />
Umsetzung das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />
im Jahr 2002 und das Sächsische Wassergesetz<br />
(SächsWG) im Jahr 2004 umfassend novelliert<br />
wurden.<br />
Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen<br />
Wassergesetzes in seiner Fassung vom 9. August<br />
2004 ist <strong>der</strong> Abwasserentsorgungspflichtige, also<br />
die jeweilige Kommune, ab dem 1. Januar 2007<br />
zur Überwachung <strong>der</strong> Eigenkontrolle und Wartung<br />
<strong>der</strong> Kleinkläranlagen verpflichtet.<br />
Vor dem Hintergrund dieser stetig anwachsenden<br />
gesetzlichen Regelungen wurden die in<br />
Dresden für die Abwasserbeseitigung geltenden<br />
Satzungsregelungen (Entwässerungssatzung<br />
und Abwassergebührensatzung) mehrfach geän<strong>der</strong>t.<br />
So wurde u.a. die Gebührenerhebung für<br />
die Abwasserbeseitigung stärker reglementiert<br />
und die qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen für die Abwasserreinigung<br />
in <strong>der</strong> Weise umgestellt, dass<br />
für die Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung<br />
getrennte Gebühren erhoben werden.<br />
Ferner wurden die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
stärker reglementiert und die qualitativen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für die Einleitung von Abwasser<br />
in die öffentlichen Abwasseranlagen den verän<strong>der</strong>ten<br />
Bedingungen angepasst. Insgesamt ist<br />
<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung in Dresden<br />
heute durch vielfältige Regelungen auf Bundes-,<br />
Landes- und kommunaler Ebene umfassend geregelt,<br />
sodass <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />
damit vollumfänglich gewährleistet<br />
werden kann.<br />
Im Augenblick sind für das Territorium <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />
Dresden folgende Satzungen gültig:<br />
– Satzung über die Sammlung, Ableitung und<br />
Behandlung <strong>der</strong> anfallenden Abwässer<br />
(Entwässerungssatzung) vom 15. Dezember<br />
2005<br />
– Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren<br />
(Abwassergebührensatzung) vom<br />
15. Dezember 2005<br />
144