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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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Rechtsgrundlagen nach<br />

dem Jahr 2000<br />

In den letzten Jahren haben Richtlinien des Europäischen<br />

Rates für den Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

eine immer größere Bedeutung. Dies<br />

gilt insbeson<strong>der</strong>e für die EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie<br />

(WRRL), die eine grundlegende<br />

Neuausrichtung <strong>der</strong> wasserrechtlichen Zielsetzungen<br />

und Instrumente bewirkte und in dessen<br />

Umsetzung das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

im Jahr 2002 und das Sächsische Wassergesetz<br />

(SächsWG) im Jahr 2004 umfassend novelliert<br />

wurden.<br />

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen<br />

Wassergesetzes in seiner Fassung vom 9. August<br />

2004 ist <strong>der</strong> Abwasserentsorgungspflichtige, also<br />

die jeweilige Kommune, ab dem 1. Januar 2007<br />

zur Überwachung <strong>der</strong> Eigenkontrolle und Wartung<br />

<strong>der</strong> Kleinkläranlagen verpflichtet.<br />

Vor dem Hintergrund dieser stetig anwachsenden<br />

gesetzlichen Regelungen wurden die in<br />

Dresden für die Abwasserbeseitigung geltenden<br />

Satzungsregelungen (Entwässerungssatzung<br />

und Abwassergebührensatzung) mehrfach geän<strong>der</strong>t.<br />

So wurde u.a. die Gebührenerhebung für<br />

die Abwasserbeseitigung stärker reglementiert<br />

und die qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen für die Abwasserreinigung<br />

in <strong>der</strong> Weise umgestellt, dass<br />

für die Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung<br />

getrennte Gebühren erhoben werden.<br />

Ferner wurden die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

stärker reglementiert und die qualitativen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für die Einleitung von Abwasser<br />

in die öffentlichen Abwasseranlagen den verän<strong>der</strong>ten<br />

Bedingungen angepasst. Insgesamt ist<br />

<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung in Dresden<br />

heute durch vielfältige Regelungen auf Bundes-,<br />

Landes- und kommunaler Ebene umfassend geregelt,<br />

sodass <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

damit vollumfänglich gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Im Augenblick sind für das Territorium <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

Dresden folgende Satzungen gültig:<br />

– Satzung über die Sammlung, Ableitung und<br />

Behandlung <strong>der</strong> anfallenden Abwässer<br />

(Entwässerungssatzung) vom 15. Dezember<br />

2005<br />

– Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren<br />

(Abwassergebührensatzung) vom<br />

15. Dezember 2005<br />

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