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Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens

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Am 11.12.2003 traf <strong>der</strong> Stadtrat mit dem Beschluss<br />

V3720-SR69-03 die Entscheidung, das<br />

verbindliche Angebot <strong>der</strong> Gelsenwasser AG mit<br />

Sitz in Gelsenkirchen anzunehmen. Vor <strong>der</strong> notariellen<br />

Beurkundung hat einer <strong>der</strong> Bieter das<br />

Vergabeverfahren gerügt. Das sich anschließende<br />

Verfahren vor <strong>der</strong> Vergabekammer Leipzig<br />

und dem OLG Leipzig konnte erst im März 2004<br />

abgeschlossen werden, sodass die Annahme des<br />

Angebotes in Verbindung mit dem Abschluss<br />

des Vertragspaketes erst am 6. April 2004 endgültig<br />

erfolgen konnte.<br />

Nach Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung durch das<br />

Regierungspräsidium Dresden im August 2004<br />

wurden mit wirtschaftlicher Wirkung zum<br />

1. Januar 2004 49 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile an<br />

den strategischen Partner Gelsenwasser AG veräußert<br />

und das Personal des Eigenbetriebes auf<br />

die <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH übergeleitet.<br />

Seitdem ist ein umfangreiches Vertragswerk<br />

Grundlage für die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH. Die Hauptbestandteile<br />

sind <strong>der</strong> Konsortialvertrag und <strong>der</strong><br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Der Eigenbetrieb <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden<br />

schloss mit <strong>der</strong> <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden<br />

GmbH den Abwasserentsorgungsvertrag, <strong>der</strong><br />

die Übertragung von Aufgaben <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

in Verbindung mit einem Nutzungsrecht<br />

an den Abwasseranlagen regelt.<br />

Der Eigenbetrieb übt nun die hoheitlichen Aufgaben<br />

aus und hält 51 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile<br />

an <strong>der</strong> <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH.<br />

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