Zur Geschichte der Stadtentwässerung Dresdens
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Am 11.12.2003 traf <strong>der</strong> Stadtrat mit dem Beschluss<br />
V3720-SR69-03 die Entscheidung, das<br />
verbindliche Angebot <strong>der</strong> Gelsenwasser AG mit<br />
Sitz in Gelsenkirchen anzunehmen. Vor <strong>der</strong> notariellen<br />
Beurkundung hat einer <strong>der</strong> Bieter das<br />
Vergabeverfahren gerügt. Das sich anschließende<br />
Verfahren vor <strong>der</strong> Vergabekammer Leipzig<br />
und dem OLG Leipzig konnte erst im März 2004<br />
abgeschlossen werden, sodass die Annahme des<br />
Angebotes in Verbindung mit dem Abschluss<br />
des Vertragspaketes erst am 6. April 2004 endgültig<br />
erfolgen konnte.<br />
Nach Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung durch das<br />
Regierungspräsidium Dresden im August 2004<br />
wurden mit wirtschaftlicher Wirkung zum<br />
1. Januar 2004 49 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile an<br />
den strategischen Partner Gelsenwasser AG veräußert<br />
und das Personal des Eigenbetriebes auf<br />
die <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH übergeleitet.<br />
Seitdem ist ein umfangreiches Vertragswerk<br />
Grundlage für die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong><br />
<strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH. Die Hauptbestandteile<br />
sind <strong>der</strong> Konsortialvertrag und <strong>der</strong><br />
Gesellschaftsvertrag.<br />
Der Eigenbetrieb <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden<br />
schloss mit <strong>der</strong> <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden<br />
GmbH den Abwasserentsorgungsvertrag, <strong>der</strong><br />
die Übertragung von Aufgaben <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />
in Verbindung mit einem Nutzungsrecht<br />
an den Abwasseranlagen regelt.<br />
Der Eigenbetrieb übt nun die hoheitlichen Aufgaben<br />
aus und hält 51 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile<br />
an <strong>der</strong> <strong>Stadtentwässerung</strong> Dresden GmbH.<br />
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