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programm 2011 | halbjahr 02 - VHS Dortmund - Dortmund.de

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Entgeltor Entgeltordnung Entgeltor dnung und und T TTeilnahmebedingungen<br />

T eilnahmebedingungen<br />

Der Rat <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> hat aufgrund seiner Zuständigkeit nach § 41 (1) Satz 1, 8. 8. Anmeldung Anmeldung und und Zahlung Zahlung<br />

Zahlung<br />

Buchstabe i) <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung für das Land NW in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntma- 8.1 Zu <strong>de</strong>n Veranstaltungen <strong>de</strong>r Volkshochschule können sich alle anmel<strong>de</strong>n, die<br />

chung <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung für das Land NW vom 14.07.94 (GV min<strong>de</strong>stens sechzehn Jahre alt sind. Veranstaltungen für jüngere Adressaten sind<br />

NW S. 666) folgen<strong>de</strong> Entgeltordnung 12für die Volkshochschule <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<br />

beschlossen:<br />

8.2 Die Anmeldung erfolgt schriftlich und führt auch bei Nichtteilnahme zur Zahlungs-<br />

1. 1. Entgelte<br />

Entgelte<br />

pflicht. Eine Anmel<strong>de</strong>bestätigung erfolgt nicht.<br />

1.1 Die Volkshochschule erhebt im Rahmen dieser Entgeltordnung Entgelte für ihre Leistungen.<br />

1.2 Entgelte wer<strong>de</strong>n nicht erhoben für<br />

- Veranstaltungen mit beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für die Volkshochschule und spezielle<br />

8.3 Die Zahlungspflicht entsteht auch ohne Anmeldung durch die Teilnahme an einer<br />

Veranstaltung o<strong>de</strong>r Teilen davon.<br />

-<br />

Zielgruppenveranstaltungen (dazu zählen die JVA-Angebote)<br />

Veranstaltungen <strong>de</strong>s Programmbereichs „Nachträgliche Bildungsabschlüsse“ mit<br />

Ausnahme von Kopierkosten<br />

8.4 Die jeweilige Programmbereichsleitung entschei<strong>de</strong>t über die entgeltfreie Teilnahme<br />

an einem Kurstermin zum Zweck <strong>de</strong>r Orientierung/Beratung.<br />

- als pädagogische Mo<strong>de</strong>llprojekte ausgewiesene Veranstaltungen<br />

8.5 Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, wird das Entgelt nach Veranstaltungsbeginn<br />

- Veranstaltungen, für die keine vorherige Anmeldung nötig ist..<br />

abgebucht.<br />

2. 2. Ermäßigungen<br />

Ermäßigungen<br />

9. 9. Abmeldung Abmeldung und und Erstattungen<br />

Erstattungen<br />

2.1 Das Entgelt wird nach Vorlage eines entsprechen<strong>de</strong>n Nachweises bei <strong>de</strong>r 9.1 Fin<strong>de</strong>t eine Veranstaltung aus von <strong>de</strong>r Volkshochschule zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

Anmeldung ermäßigt<br />

nicht, nur teilweise o<strong>de</strong>r in einer gegenüber <strong>de</strong>r Ankündigung wesentlich verän<strong>de</strong>rten<br />

Form statt, wer<strong>de</strong>n die gezahlten Beträge erstattet. Weitere Ansprüche können nicht<br />

1. um 50% für Inhaber(innen) <strong>de</strong>s DO-Passes,<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Der Wechsel eines/er Dozenten/in ist keine wesentliche<br />

2. um 25 % für Personen in <strong>de</strong>r Schul-/Berufsausbildung, Inhaber(innen) <strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rung.<br />

Jugendleitercard, für Ableisten<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wehr-, Zivildienstes, freiwilligen sozialen<br />

Jahrs, Praktikums o<strong>de</strong>r Au-Pair-Jahres,<br />

9.2 Die Abmeldung/<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf muss schriftlich erfolgen. Bis 14 Tage nach Anmeldung<br />

ist diese/r kostenfrei. Danach wer<strong>de</strong>n bei Abmeldung/Wi<strong>de</strong>rruf vor <strong>de</strong>m<br />

2.2 Die <strong>VHS</strong> kann kun<strong>de</strong>norientiert weitere Ermäßigungen gewähren, z. B. für<br />

Frühbucher(innen), Kun<strong>de</strong>nkarteninhaber(innen), für ausgewählte Veranstaltungsbereiche<br />

o<strong>de</strong>r im Rahmen befristeter Aktionen. Die Ermäßigungen sind auf die Spanne von 3 –<br />

25 % begrenzt. Die Ermäßigungstatbestän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n in geeigneter Weise bekannt<br />

gemacht (Programmheft, Werbung, Aushänge).<br />

Veranstaltungsbeginn Verwaltungskosten in Höhe von 10,00 Euro (maximal jedoch 50<br />

% <strong>de</strong>s Veranstaltungsentgeltes) erhoben, außer im Fall von 9.3 Ziffer 3. Ab Veranstaltungsbeginn<br />

ist auch innerhalb <strong>de</strong>r 14tägigen Abmel<strong>de</strong>-/Wi<strong>de</strong>rrufsfrist ein kostenfreier Rücktritt<br />

nicht mehr möglich, es gelten dann die Bestimmungen gemäß 9.3. Darüber<br />

hinaus sind ggf. <strong>de</strong>r Volkshochschule bereits entstan<strong>de</strong>ne Sachkosten zu tragen.<br />

2.3 RN-Card-Inhaber(innen) erhalten 5 % Rabatt für alle Veranstaltungen <strong>de</strong>r Volkshochschule<br />

(ausgenommen Veranstaltungen mit Pauschalentgelt) in Form von Bonus-<br />

Ist im Programmheft <strong>de</strong>r Volkshochschule ein Anmel<strong>de</strong>schluss angegeben, gilt dieser<br />

auch als letzter Abmel<strong>de</strong>termin.<br />

punkten. Die Bonuspunkte wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Kartenkonto gutgeschrieben.<br />

Bei Anmeldung innerhalb einer Veranstaltung für die Fortsetzungsveranstaltung, entfällt<br />

2.4 Ausgewiesene Begleitpersonen von Behin<strong>de</strong>rten können kostenfrei an Veranstaltungen<br />

teilnehmen.<br />

bei Abmeldung von <strong>de</strong>r Fortsetzungsveranstaltung die Erhebung von Verwaltungskosten.<br />

3. 3. Kurse, Kurse, Seminare, Seminare, Seminare, Lehrgänge<br />

Lehrgänge<br />

3.1 Für Kurse, Seminare, Lehrgänge wird ein Entgelt von min<strong>de</strong>stens 2,00 Euro je<br />

9.3 Erfolgt die/<strong>de</strong>r Abmeldung/Wi<strong>de</strong>rruf nach Veranstaltungsbeginn o<strong>de</strong>r nach Anmel<strong>de</strong>schluss,<br />

ist das gesamte Veranstaltungsentgelt fällig; es sei <strong>de</strong>nn,<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong> (45 Minuten) erhoben, ausgenommen hiervon sind die Angebote<br />

„Deutsch als Fremdsprache“, für die das Min<strong>de</strong>stentgelt je Unterrichtsstun<strong>de</strong> 1,60 Euro<br />

beträgt.<br />

1. eine ärztliche Bescheinigung über eine Erkrankung zu Veranstaltungsbeginn wird<br />

vorgelegt,<br />

2. eine Ersatzperson mel<strong>de</strong>t sich gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Abmeldung/<strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rruf an,<br />

4. 4. V VVortrags-<br />

V ortrags- und und Diskussionsveranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen, For Foren, For en, Führungen<br />

Führungen<br />

Veranstaltungen, für die keine vorherige Anmeldung nötig ist, sind entgeltfrei. 3. bei Veranstaltungen gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) wird eine<br />

Die Durchführung von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Foren, Führungen u. ä. Ablehnung <strong>de</strong>s Arbeitgebers vorgelegt.<br />

ist nicht an eine Gruppengröße gebun<strong>de</strong>n.<br />

9.4 Bei Veranstaltungen, die im Auftrag und nach <strong>de</strong>n Bedingungen Dritter durchführt<br />

5. 5. Pauschalentgelte Pauschalentgelte ohne ohne Ermäßigung<br />

Ermäßigung<br />

wer<strong>de</strong>n, gelten <strong>de</strong>ren Rücktrittsbestimmungen.<br />

5.1 Für Veranstaltungen mit gesellschafts- und sozialpolitischen sowie kulturhistorischen<br />

Fragestellungen, für Veranstaltungen, die sich an Menschen mit beson<strong>de</strong>ren<br />

sozialen Schwierigkeiten wen<strong>de</strong>n, und für Veranstaltungen, die curricular- und teilnehmerorientiert<br />

in sozialen Brennpunkten stattfin<strong>de</strong>n, wird ein Pauschalentgelt in Höhe von<br />

10. 10. Härtefallregelung<br />

Härtefallregelung<br />

Über Anträge auf Entgeltermäßigung und -erstattung in beson<strong>de</strong>ren Härtefällen wird<br />

im Einzelfall entschie<strong>de</strong>n.<br />

6,50 Euro bis 40,00 Euro erhoben.<br />

11. 11. Beson<strong>de</strong>re Beson<strong>de</strong>re Bedingungen<br />

Bedingungen<br />

5.2 Für die Nutzung <strong>de</strong>r Werkstätten wird pauschal ein Entgelt in Höhe von 5,00<br />

Euro bis 20,00 Euro je Termin (4 Std.) erhoben. Sie ist nicht an eine Gruppengröße<br />

gebun<strong>de</strong>n.<br />

Für Anmeldung, Einzahlung, Abmeldung und Erstattungen bei Prüfungen, Veranstaltungen<br />

mit Unterkunft, Verpflegung und/o<strong>de</strong>r Fahrmöglichkeit, Veranstaltungen im<br />

Auftrage o<strong>de</strong>r in Kooperation mit Dritten gelten die in <strong>de</strong>r Veranstaltungsausschreibung<br />

genannten beson<strong>de</strong>ren Bedingungen.<br />

6. 6. Prüfungen, Prüfungen, Auftragsmaßnahmen<br />

Auftragsmaßnahmen<br />

Die Teilnahme von Dozenten/innen in <strong>de</strong>r Erwachsenenweiterbildung an Dozentenfort-<br />

6.1 Die Entgelte für Prüfungen wer<strong>de</strong>n kosten<strong>de</strong>ckend berechnet und nicht ermäßigt. bildungen <strong>de</strong>r Volkshochschule <strong>Dortmund</strong> ist kostenfrei.<br />

6.2 Für Weiterbildungsveranstaltungen und Prüfungen im Auftrage Dritter gelten 12. 12. T TTeilnehmer(innen)zahl<br />

T Teilnehmer(innen)zahl<br />

eilnehmer(innen)zahl<br />

<strong>de</strong>ren Entgeltbestimmungen.<br />

12.1 Die Teilnehmer(innen)zahl je Kurs beträgt min<strong>de</strong>stens 10.<br />

6.3 Für Weiterbildungsveranstaltungen, die von Dritten kofinanziert wer<strong>de</strong>n, gelten 12.2 Die Volkshochschule kann zu erhöhten Entgelten auch Veranstaltungen für Klein-<br />

abweichen<strong>de</strong> Entgeltbestimmungen.<br />

gruppen mit 5-9 Teilnehmer(inne)n einrichten. Dies muss aus <strong>de</strong>r jeweiligen Veranstaltungs-<br />

6.4 Entgelten für Auftragsmaßnahmen wird für die Verhandlung mit <strong>de</strong>m Auftraggeausschreibung<br />

hervorgehen.<br />

ber Vollkostenrechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

12.3 Kurse, die nicht die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahlen erreichen, können in Kleingruppen<br />

zu erhöhtem Entgelt umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />

7. 7. Sonstige Sonstige Leistungen<br />

Leistungen<br />

7.1 Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien (Lehrbücher/Verbrauchsmaterialien) sind von 13. 13. Ausschluss Ausschluss von von T TTeilnehmer(inne)n<br />

T eilnehmer(inne)n von von von V VVeranstaltungen<br />

V eranstaltungen<br />

<strong>de</strong>n Teilnehmen<strong>de</strong>n zu tragen.<br />

Teilnehmer(inne)n, <strong>de</strong>nen gegenüber die Volkshochschule noch offene For<strong>de</strong>rungen<br />

aus abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren hat, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r weiteren Teilnahme<br />

7.2 Bei Exkursionen, Studienfahrten und bei auswärtigen Seminaren mit gesellschaftsund<br />

sozialpolitischen sowie kulturhistorischen Fragestellungen o<strong>de</strong>r für bildungsbenachteiligte<br />

Zielgruppen ist für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und sonstige Dienstleistungen<br />

ausgeschlossen. Mit Begleichung <strong>de</strong>s ausstehen<strong>de</strong>n Entgeltes erfolgt wie<strong>de</strong>r eine<br />

Zulassung.<br />

zusätzlich zum Entgelt eine Sachkostenpauschale in Höhe von 15,00 Euro bis 50,00 14. 14. 14. Haftung<br />

Haftung<br />

Euro je Tag zu entrichten. In allen an<strong>de</strong>ren Fällen sind die tatsächlichen Kosten von Die Volkshochschule haftet nicht für Diebstahl, Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Teilnehmen<strong>de</strong>n zu entrichten.<br />

Teilnehmer(innen). Die Haftung <strong>de</strong>r Volkshochschule, gleich aus welchem Grund, ist<br />

7.3 Für die Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift (Schulabschlüsse) wer<strong>de</strong>n 8,00 Euro<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

erhoben.<br />

15. 15. Beginn Beginn Beginn <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wirksamkeit<br />

Wirksamkeit<br />

7.4 Für Mahnschreiben wer<strong>de</strong>n 3,00 Euro erhoben.<br />

7.5 Wur<strong>de</strong> eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die Volkshochschule die<br />

Grün<strong>de</strong> dafür zu vertreten hat, wer<strong>de</strong>n die Bankgebühren <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Teilnehmer/in in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Diese Entgeltordnung wird am 01.01.2010 wirksam.

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