Clemens Krause: Posthypnotische Amnesie für therapeutische Geschichten 160 7.5 Ergebnisse 7.5.1 Konkordanz zwischen Beurteilern Um zu bestimmen ob die Propositionen in den Amnesieprotokollen auch reliabel identifiziert werden können, werteten 2 Beurteiler, unabhängig voneinander, sieben Amnesieprotokolle mit insgesamt 2176 Propositionen aus, die zufällig aus den Protokollen der ersten fünf Pbn ausgewählt wurden. Beurteiler A war eine Mitarbeiterin der Abteilung, Beurteiler B war der Versuchsleiter. Es wurden nur Protokolle vor der Aufhebung der Amnesie (t1) ausgewertet, Geschichten in denen ein Beurteiler weniger als 10 % der zur Geschichte gehörenden Propositionen identifizierte wurden nicht berücksichtigt. Fünf von 28 Geschichten wurden so von der Auswertung ausgeschlossen. Es wurde ein Kappa von ,84 (p < 0,001) errechnet. Das bedeutet nach Bortz und Döring (1995) eine gute Übereinstimmung zwischen Beurteilern. Rater A gesamt Proposition nicht identifiziert Proposition identifiziert n Prozentwert n Prozentwert n Prozentwert Rater B Proposition nicht Proposition identifiziert identifiziert gesamt 1360 63 1423 62,5% 2,9% 65,4% 97 656 753 4,5% 30,1% 34,6% 1457 719 2176 67,0% 33,0% 100,0% Tab. 6. Vierfeldertafel zur Konkordanz zwischen 2 Ratern. Angegeben sind Häufigkeiten (n) sowie Prozentwerte der identifizierten Propositionen. Schwieriger war eine Bestimmung der Konkordanz bei den Konfabulationen. Da Konfabulationen zwar identifiziert, aber nicht anhand einer Vorlage verifiziert oder falsifiziert werden konnten, konnte in diesem Fall keine Vierfeldertafel zur Auswertung herangezogen werden. Es wurde ein Korrelationskoeffizient nach Pearson berechnet (r = ,95, p
Clemens Krause: Posthypnotische Amnesie für therapeutische Geschichten 161 „Anzahl der Fachsemester“ (F max. 0,10) noch für die Variable „Alter“ (F max. 0,10) signifikant. Um die Hypothese zu belegen, daß zwischen den Gruppen kein Unterschied besteht wurde das Signifikanzniveau auf 10 % angehoben. Um einen möglichen Unterschied in der Hypnotisierbarkeit zwischen den beiden Gruppen der Hochhypnotisierbaren aufzudecken wurde ein t-Test für unabhängige Stichproben durchgeführt. Die Mittelwerte der Hochhypnotisierbaren, die eine Amnesiesuggestion erhielten (HH/A+, M = 9,92, SD 1,16) und denjenigen, die keine Amnesiesuggestion bekamen (HH/A-, M = 9,33, SD = 1,23) unterschieden sich nicht signifikant (t = 1,193, df = 22, p > 0,10). Auch zwischen der Gruppe der Niedrighypnotisierbaren, die eine Amnesiesuggestion bekam (NH/A+, M = 2,67, SD = 1,44) und der Gruppe, die keine Amnesiesuggestion erhielt (NH/A-, M = 3,17, SD = 0,94) war der Unterschied in der Hypnotisierbarkeit nicht signifikant (t = -1,010, df = 22, p > 0,10). Im Ausmaß des mit Item 12 der HGSHS:A gemessenen Amnesie, gab es keine signifikanten Unterschiede in der Anzahl der erinnerten Items zum Zeitpunkt als die Amnesiesuggestion wirksam war (HH/A+: M = 1,58, SD = 1,24 und HH/A-: M = 1,92, SD = 1,44, t = -0,607, df = 22, p > 0,10; NH/A+: M = 5,83, SD 1,59, NH/A-: M = 5,92, SD = 1,24, t = -0,143, df = 22, p > 0,10). Auch für die Reversibilität der Amnesie, definiert als die Anzahl der Items, die zusätzlich nach Aufhebung der Amnesie erinnert wurden, gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen HH/A+ (M = 2,83, SD 1,90) und HH/A- (M = 2,50, SD 1,51) (t = 0,476, df = 22, p > 0,10). Auch zwischen den beiden Gruppen der Niedrighypnotisierbaren lagen keine signifikanten Unterschiede vor (NH/A+: M = 0,50, SD = 0,52 und NH/A-: M = 0,33, SD = 0,49; t = 0,804, df = 22, p > 0,10). Die Versuchsgruppen können somit hinsichtlich der überprüften Variablen als homogen bezeichnet werden. 7.5.3 Unterschiede in der Wiedergabe der Geschichten Um zu prüfen ob die Geschichten hinsichtlich des Vergessens ihrer Inhalte homogen sind wurde der besseren Anschaulichkeit halber der prozentuale Anteil der Propositionen der Geschichten mit einer einfaktoriellen Varianzanalyse auf Unterschiede getestet. Die Rohwerte der Pbn wurden dabei in Prozentwerte transformiert: (n erinnerte Propositionen/n Propositionen der Geschichte) x 100. Es wurde dabei der prozentuale Anteil der identifizierten Propositionen nach Aufhebung der Amnesie (t1 + t2) zur Auswertung herangezogen. Eine Varianzanalyse mit Meßwiederholung (8 Stufen) ergab signifikante Unterschiede für die Meßwiederholung (F = 18,234, df = 5,767, 271,044, p < 0,001).Es ergaben sich Post-hoc - Unterschiede mit dem Scheffé Test, auf einem Signifikanzniveau von 5 %, zwischen einzelnen Geschichten (s. Tab. 7). Die kritische Mittelwertsdifferenz, damit sich zwei Geschichten unterschieden war >= 9,79 %. Die Geschichten und somit das amnestische Material, ist keineswegs homogen bezüglich der Güte mit der sie erinnert werden können. Ein systematischer Einfluß dieser Unterschiede wurde aber durch Ausbalancieren der Position (1 bis 4) und der Bedingung in der die Geschichten dargeboten wurden (MEM versus non-MEM) ausgeschaltet. Vor allem Geschichte vier wurde schlechter erinnert als sechs der anderen Geschichten. Da sie sich in Ihrer Struktur bzw. ihrem Schema von den anderen Geschichten unterscheidet wird damit die Hypothese von Kintsch und van Dijk (1975) bestätigt, die meinen, daß eine fremde Struktur es Personen erschwert eine Geschichte zu gliedern (s. Bartlett, 1932). Geschichte M in % SD Signifikante Post-hoc –