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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Höhe Min<strong>des</strong>tstandard<br />

Volljährige Personen, die alleine leben: 100%<br />

Für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im<br />

gemeinsamen Haushalt leben:<br />

75% pro Person<br />

50% ab der dritten leistungsberechtigten, volljährigen,<br />

unterhaltsanspruchsberechtigten Person<br />

Für minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf<br />

Familienbeihilfe besteht und die mit zumin<strong>des</strong>t einem<br />

Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:<br />

18% für das älteste, zweit- und drittälteste dieser Kinder<br />

15% für alle weiteren ab dem viertältesten Kind<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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