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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Wann liegt eine „finanzielle Belastung<br />

einer Gebietskörperschaft vor ? - Jud<br />

Grundsatz: Keine festen und regelmäßigen eigenen Einkünfte, die eine<br />

Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der<br />

Gebietskörperschaften ermöglichen<br />

Höhe: Einkünfte unter Ausgleichszulage >> dann: Belastung<br />

Berechnung: Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch<br />

regelmäßige Aufwendungen geschmälert, insbesondere durch<br />

Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen<br />

an Dritte nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen.<br />

Dritte: Bei Unterhaltsansprüchen, Haftungserklärungen oder<br />

Patenschaftserklärungen ist nur der das pfändungsfreie Existenzminimum<br />

übersteigende Einkommensteil zu berücksichtigen.<br />

Erstanträge: soziale Leistungen sind nicht zu berücksichtigen, auf die ein<br />

Anspruch erst durch Erteilung <strong>des</strong> Aufenthaltstitels entstehen würde,<br />

insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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