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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundbücherliche /<br />

Pfandrechtliche Sicherstellung<br />

Werden Leistungen länger als sechs unmittelbar<br />

aufeinander folgende Monate bezogen, ist die weitere<br />

Leistungsgewährung von der pfandrechtlichen<br />

Sicherstellung der bis dahin bezogenen und künftigen<br />

Leistungen der Bedarfsorientierten Min<strong>des</strong>tsicherung<br />

im Grundbuch abhängig zu machen.<br />

In die Sechsmonatsfrist sind auch frühere<br />

ununterbrochene Zeiten <strong>des</strong> Bezuges von Leistungen<br />

von jeweils min<strong>des</strong>tens zwei Monaten einzurechnen,<br />

wenn sie nicht länger als zwei Jahre vor dem<br />

neuerlichen Bezugsbeginn liegen.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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