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Nikolaus Dimmel: Zentrale Bereiche des BMS-Rechts

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Grundsätze Art 2 – SH - <strong>BMS</strong><br />

Leistungszuständigkeit der Länder nach Wohnsitz oder<br />

Aufenthalt – Art 9<br />

Pauschalierte Geldleistungen zur Sicherung <strong>des</strong><br />

Lebensunterhaltes und <strong>des</strong> Wohnbedarfes<br />

<strong>Rechts</strong>ansprüche + Bescheidform<br />

Subsidiärität (Vorleistungspflicht; <strong>Rechts</strong>verfolgung)<br />

Einsatz eigener Mittel (s.u.)<br />

Einsatz eigene Arbeitskraft (s.u.)<br />

Beratung und Betreuung<br />

NEU: Weitest mögliche und dauerhafte (Wieder-)<br />

Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind.<br />

<strong>BMS</strong> OöMSG <strong>Dimmel</strong> Feb 2012<br />

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